ErwachsenenlebenBerufskrankheiten

Am Arbeitsplatz können verschiedene Einwirkungen schädlich für die Gesundheit sein – zum Beispiel Schadstoffe, Lärm oder Lasten. Wenn daraus eine Krankheit entsteht, die in der Liste der Berufskrankheiten enthalten ist, kann sie als Berufskrankheit anerkannt werden. Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit. Bei einer Berufskrankheit kann man Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel Berufskrankheiten – Schädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz.

Wenn man den Verdacht hat, eine Berufskrankheit zu haben, kann man dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Zudem sind Ärzte und Arbeitgebende verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden.

Wie Sie den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden können und wie das Verfahren im Anschluss abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel.

Als Ansprechperson bei dem Verdacht auf eine Berufskrankheit bietet sich die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt des Unternehmens an. Neben Betriebsärzten können auch die eigene Hausarztpraxis oder die behandelnden Fachärzte eine Anlaufstelle sein.

Infos zu weiteren Ansprechpersonen erhalten Sie im entsprechenden Artikel.

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