Unternehmen müssen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements dazu beitragen, dass ihre Beschäftigten gesund bleiben. Das betriebliche Gesundheitsmanagement basiert auf drei Säulen: dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Eingliederungsmanagement und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
Näheres zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren Sie im Artikel Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).
Beim betrieblichen Eingliederungsmanagement handelt es sich um Maßnahmen, die es länger erkrankten Beschäftigten ermöglichen, schrittweise ins Arbeitsleben zurückzukehren. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Betriebsgröße.
Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Artikel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Zurück ins Arbeitsleben.
Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Chance, Angebote und Maßnahmen für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz auszubauen und diese an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen. Das Spektrum ist groß: Aktivitäten, die die Bewegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern, zählen genauso dazu wie die Unterstützung bei Ernährungsfragen, Hilfe bei der Suchtprävention, die Moderation von Arbeitsgruppen oder die interne Öffentlichkeitsarbeit. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist im Gegensatz zum Arbeitsschutz und betrieblichen Eingliederungsmanagement eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).
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