Gesund leben Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Zurück ins Arbeitsleben
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft Beschäftigten, die häufig oder länger arbeitsunfähig sind und waren, einen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu finden. Was genau bringt das betriebliche Eingliederungsmanagement den Betroffenen und dem Unternehmen – und wie läuft es ab?
Auf einen Blick
- Beschäftigte, die länger oder öfter krank sind oder waren, haben ein Recht darauf, bei der Wiedereingliederung ins Unternehmen unterstützt zu werden.
- Arbeitgeber müssen das betriebliche Eingliederungsmanagement anbieten, die Teilnahme ist für die Betroffenen aber freiwillig.
- Es zielt unter anderem darauf ab, die Wiedereingliederung zu fördern, neue Fehlzeiten zu verringern und das Arbeitsverhältnis zu erhalten.
- Anspruch hat, wer in den letzten zwölf Monaten mehr als sechs Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war – egal, ob am Stück oder in mehreren Phasen.
- Das BEM-Verfahren gliedert sich in ein Erstgespräch, Maßnahmenplanung und Folge- sowie Abschlussgespräche.
Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Seit dem Jahr 2004 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Möglichkeiten einer Unterstützung zur Wiedereingliederung ins Unternehmen zu prüfen. Bezeichnet wird dies als betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Die gesetzlichen Regelungen dazu stehen im Sozialgesetzbuch IX.
Wer länger oder häufiger krank ist, kann in vielen Fällen nicht ohne Weiteres an den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Das gilt auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung länger nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingt oft am besten, wenn der Arbeitgeber hierbei aktiv unterstützt – zum Beispiel mit angepassten Arbeitszeiten, der Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder auch mit gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Welche Vorteile und Ziele hat das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Ein sicherer Arbeitsplatz und gute Arbeitsbedingungen sind für die meisten Menschen sehr wichtig. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, Menschen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder an der Arbeitswelt teilhaben zu lassen.
Es zielt darauf ab:
- Beschäftigte wieder in den Betrieb zu integrieren
- die Arbeitsfähigkeit möglichst gut zu fördern
- weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten zu verringern
- den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten
Nicht nur die Betroffenen haben dadurch Vorteile: Arbeitgeber sichern durch das betriebliche Eingliederungsmanagement wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Sie verringern weitere Fehlzeiten und vermeiden zusätzliche Belastungen für das Team.
Ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement kann sich auch in anderen Bereichen positiv auswirken: So hat zum Beispiel eine Studie der Universität Köln gezeigt, dass auch krankheitsbedingte Kündigungen zurückgehen, sich das Arbeitsklima verbessert und das Engagement der Beschäftigten zunimmt.
Wer hat Anspruch auf das betriebliche Eingliederungsmanagement?
Ob kleiner Familienbetrieb, mittelständische Firma oder Großunternehmen: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Möglichkeiten eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu prüfen und gegebenenfalls anzubieten, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als sechs Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig war. Dieser Zeitraum ist unabhängig vom Kalenderjahr.
Es ist dabei unwichtig, ob die Betroffenen sechs Wochen am Stück krank waren oder sich diese Fehlzeit aus mehreren kürzeren Arbeitsunfähigkeiten ergibt. Auch die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit spielen keine Rolle. Es ist also nicht von Bedeutung, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung arbeitsbedingt ist oder nicht.
Wie läuft das betriebliche Eingliederungsmanagement ab?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement lässt sich in 5 Schritte unterteilen:
- Anspruch feststellen
- Kontaktaufnahme und Erstgespräch
- Situation erfassen
- Maßnahmen entwickeln, vereinbaren und umsetzen
- Bewertung und Abschluss des Verfahrens
Anspruch feststellen
Zunächst muss der Arbeitgeber feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeit in den letzten zwölf Monaten so lange bestand, dass ein Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement vorliegt. Daher ist es für Arbeitgeber wichtig, die Tage, an denen Beschäftigte arbeitsunfähig sind, gut zu dokumentieren. Auch mögliche Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Ergibt sich aus den erfassten Fehlzeiten ein Anspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement, muss der Arbeitgeber ein BEM-Verfahren anbieten. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann dann frei entscheiden, ob sie oder er das Angebot nutzen will. Der Arbeitgeber sollte Betroffene, die es ablehnen, informieren, dass sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für das betriebliche Eingliederungsmanagement entscheiden können. Erreicht eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter wiederholt Fehlzeiten von sechs Wochen, muss der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement erneut anbieten.
Arbeitgeber sollten den Betroffenen das Angebot schriftlich unterbreiten, damit es dokumentiert ist. Wichtig sind dabei die Hinweise darauf, dass die Teilnahme freiwillig ist, der Datenschutz gewahrt bleibt und eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzugezogen werden darf. Auch auf die Ziele sollte hingewiesen werden. Es ist sinnvoll, eine telefonische Ansprechperson zu benennen.
Nimmt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Angebot für ein betriebliches Eingliederungsmanagement an, erfolgt das Erstgespräch. Lehnt er oder sie es ab, endet der Ablauf an dieser Stelle.
Wichtig zu wissen: Gibt es im Unternehmen eine Interessenvertretung wie einen Betriebs- oder Personalrat, muss diese über Betroffene informiert und zu Gesprächen hinzugezogen werden. In der Regel sollte der Gesprächskreis klein gehalten werden.
Das Erstgespräch ist als ein Hilfs- und Unterstützungsangebot gedacht und hat mehrere Ziele. Es dient unter anderem dazu:
- Vertrauen zwischen den Beteiligten herzustellen
- den Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements darzustellen
- offene Fragen zu beantworten
- über Fragen des Datenschutzes aufzuklären
- die Zustimmung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement zu bestätigen
- Datenschutz- wie Schweigepflichterklärungen der Beteiligten einzuholen
Willigt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht in das betriebliche Eingliederungsmanagement oder die erforderlichen Erklärungen ein, endet das Verfahren. Die Betroffenen können während des laufenden Verfahrens dieses aber auch selbst jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Situation erfassen
Stimmt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zu, wird anschließend im Rahmen von BEM-Gesprächen mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die Situation erörtert, um geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dazu fragt er oder sie zum Beispiel nach gesundheitlichen Einschränkungen, Belastungen am Arbeitsplatz, Qualifikationen, Erfahrungen und Erwartungen der oder des Beschäftigten. Die Beschäftigten können dabei stets frei entscheiden, welche Informationen sie preisgeben.
Maßnahmen entwickeln, vereinbaren und umsetzen
Auf Basis der gesammelten Informationen entwickelt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten mögliche Maßnahmen. Dabei kann es sich um betriebsinterne Unterstützung handeln. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeitsplatzanpassungen
- technische Hilfsmittel
- Umzug an einen anderen Arbeitsplatz
- veränderter Beschäftigungsumfang
- flexiblere Arbeitszeiten
Aber auch außerbetriebliche Unterstützung beziehungsweise Maßnahmen, die von Trägern der Sozialversicherungen erbracht werden, sind möglich. Gibt es zu diesem Zeitpunkt Hinweise darauf, dass die oder der Betroffene Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen benötigen könnte, muss der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder – bei Menschen mit schwerer Behinderung – das Integrationsamt hinzuziehen.
Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) finden Sie Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. bietet Informationen zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben.
Hat der Arbeitgeber mit der oder dem Beschäftigten geeignete Maßnahmen ermittelt und vereinbart, geht es an die Umsetzung. Es kann aber sinnvoll sein, mit den ersten Maßnahmen schon zu beginnen und die weiteren Schritte im Verlauf zu planen oder anzupassen. Wichtig ist es zudem, konkrete Zeitläufe und Termine zu vereinbaren und die Maßnahmen zeitnah zu evaluieren. Bei Bedarf lassen sich dann schnell die Maßnahmen anpassen. Auch bei der Umsetzung sollten alle Beteiligten darauf achten, dass das Verhältnis fair, konstruktiv und vertrauensvoll bleibt. Sie sollten Schwierigkeiten möglichst früh erkennen und ansprechen.
Bewertung und Abschluss des Verfahrens
Die Beteiligten sollten zu dem nächsten vereinbarten BEM-Gespräch überprüfen, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Wenn die Maßnahmen erfolgreich sind oder waren, endet das betriebliche Eingliederungsmanagement. Dann ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wieder ins Unternehmen integriert. Das betriebliche Eingliederungsmanagement gilt aber auch dann als abgeschlossen, wenn keine Maßnahmen mehr möglich sind oder erfolgreich waren. Waren die Maßnahmen nicht oder nur teilweise wirksam, können Anschluss- oder Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein.
Wo finde ich weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden im Internet umfassende Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Dazu zählen unter anderem folgende Angebote:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesundheit am Arbeitsplatz
- AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek). Iga.Report 24. Betriebliches Eingliederungsmanagement in Deutschland – eine Bestandsaufnahme. September 2013.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Aufgerufen am 06.06.2025.
- BAR e.V. Der BEM-Kompass. Aufgerufen am 06.06.2025.
- Deutsche Rentenversicherung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Aufgerufen am 04.08.2025.
- REHADAT-Talentplus. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Aufgerufen am 12.06.2025.
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