Patientenrechte: Darauf haben Sie Anspruch
Patientenrechte können zu mehr Transparenz in der medizinischen Behandlung beitragen. Vor allem aber machen sie Patienten zu mündigen Patienten, die ihre Rechte jederzeit einfordern können. Solche Rechte bestehen nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten, sondern auch gegenüber Krankenkassen und anderen Institutionen.
Auf einen Blick
- Patientenrechte bestehen gegenüber Behandelnden wie Ärztinnen und Ärzten.
- Auch Rechte gegenüber Krankenkassen und anderen Institutionen werden umgangssprachlich als Patientenrechte bezeichnet.
- Viele Menschen kennen ihre Patientenrechte nicht oder nur wenig.
- Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf Aufklärung und Information, aber auch auf Einsicht in ihre Patientenakte.
- In vielen Krankenhäusern tragen Patientenfürsprecher dazu bei, dass Patienten ihre Rechte wahrnehmen können.

Was sind Patientenrechte?
Auch wenn Deutschland über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem verfügt, kann es bei der Behandlung von Patienten zu unerwünschten Ergebnissen oder sogar Fehlern kommen. So können Patientinnen und Patienten zum Beispiel falsch behandelt werden oder es wird die Einsicht in Behandlungsdokumentationen verweigert. Manchmal werden aber auch persönliche Behandlungswünsche übergangen.
Wichtig zu wissen: Patientenrechte tragen dazu bei, dass Sie gegenüber Behandelnden jederzeit als mündige Patientin oder mündiger Patient auftreten können.
Welche Arten von Patientenrechten gibt es?
Als Patientin oder Patient haben Sie bestimmte Rechte gegenüber denjenigen, die sie behandeln. Diese Rechte können Sie also nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten oder Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen einfordern. Auch gegenüber anderen im Gesundheitswesen Tätigen wie zum Beispiel Heilpraktikern, Hebammen oder Psychotherapeuten bestehen die Patientenrechte.
Als Patientin oder Patient haben Sie zum Beispiel ein Recht:
- auf freie Arztwahl.
- Ihre Behandlungsunterlagen und Ihre Patientenakte einzusehen.
- patientengerechte Information und Aufklärung zu erhalten.
- selbstbestimmt zu entscheiden (eine medizinische Maßnahme darf nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen).
- darauf, dass Ihre Privatsphäre und Ihre Daten geschützt werden.
- eine Patientenquittung ausgestellt zu bekommen.
- Leistungen wie medizinische Versorgung, Rehabilitation, Kranken- oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen.
- Schadensersatz bei Behandlungsfehlern zu fordern und zu erhalten.
- die gesetzliche Krankenversicherung frei zu wählen (gilt für gesetzlich Krankenversicherte).
Wichtig zu wissen: Bei medizinischen Behandlungen werden viele Rechte und Pflichten im sogenannten Behandlungsvertrag geregelt. Dazu gehören etwa der Anspruch der Patientinnen und Patienten auf Diagnose, Therapie nach fachlichen Standards und Nachsorge. Der Arzt oder die Ärztin muss vor medizinischen Behandlungen über Nutzen und Risiken aufklären sowie über alternative Behandlungsmethoden informieren. Anschließend muss die Einwilligung des Patienten oder der Patientin vor Durchführung der medizinischen Maßnahme eingeholt werden.
Nicht alle Rechte, die umgangssprachlich als Patientenrechte bezeichnet werden, beziehen sich auf eine Beziehung zwischen Behandelten und Behandelnden. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden zum Beispiel auch das Recht auf freie Arztwahl oder Rechte auf Leistungen von Krankenkassen als Patientenrechte bezeichnet. Insgesamt gilt, dass der Gesetzgeber und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Ansprüche der Versicherten maßgeblich gestalten.
Darüber hinaus bringen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen ihre Positionen auf unterschiedlichsten Ebenen ein. Unter anderem, wenn es um den Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen, die Verteilung der ambulant tätigen Ärzte oder die Qualitätssicherung in Gesundheitseinrichtungen geht. Auch das sind im weiteren Sinne Patientenrechte.
Welche Informations- und Aufklärungsrechte gibt es?
Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht auf umfassende Aufklärung über alles, was für eine Behandlung wichtig ist. Dazu zählen zum Beispiel Fragen der Diagnose, der voraussichtlichen gesundheitlichen Entwicklung und der richtigen Therapie. Damit sind unter anderem Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Sie so zu informieren, dass Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und Ihre Entscheidung für eine Behandlung oder einen Eingriff wohlüberlegt treffen können. Die Informationen müssen dabei verständlich formuliert sein.
Welche Rechte gibt es bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz: IGeL – handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und in der Regel selbst bezahlt werden müssen. Dies sind beispielsweise Leistungen, für die keine ausreichenden Belege über ihren Nutzen vorliegen oder die noch nicht einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden. Patientinnen und Patienten müssen beim Arztbesuch vor der Behandlung darüber informiert werden, dass sie die Kosten dafür tragen. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kostenrisiko reicht dabei nicht aus. Sie haben also ein Recht darauf, dass die voraussichtlichen Kosten konkret beziffert werden.
Was ist das Einsichtsrecht in die Patientenakte?
Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Umstände zeitnah in der Patientenakte zu dokumentieren. Die Dokumentation muss sorgfältig und vollständig erfolgen. Die Patientenakte umfasst insbesondere Befunde, Eingriffe und ihre Wirkungen sowie Einwilligungen und Aufklärungen. Als Patientin oder Patient dürfen Sie Ihre Patientenakte jederzeit einsehen und auch Kopien davon anfertigen. Es gibt zwar Ausnahmen, aber eine Ablehnung muss die Ärztin oder der Arzt begründen. Änderungen und Ergänzungen müssen von der Ärztin oder dem Arzt kenntlich gemacht werden. Das gilt auch für elektronisch geführte Akten.
Die Dokumentation ist nicht nur für die Transparenz im Arzt-Patienten-Verhältnis wichtig, sondern zum Beispiel auch für die Weiterbehandlung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt. Aber auch bei Haftungsfällen spielt die Dokumentation eine wichtige Rolle. Etwa, wenn Sie als Patientin oder Patient rechtlich gegen Behandlungsfehler vorgehen möchten.
Wie lassen sich Patientenrechte im Krankenhaus wahrnehmen?
Bei Krankenhausaufenthalten gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich über Patientenrechte zu informieren. In einigen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin, sind sogenannte Patientenfürsprecher im Krankenhaus gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden auch Ombudsfrauen oder Ombudsmänner genannt. Aber auch in anderen Bundesländern gibt es solche unabhängigen Patientenfürsprecher, die Ihre Anliegen gegenüber dem Krankenhaus vertreten. Im Bedarfsfall fragen Sie am besten direkt im Krankenhaus nach.
Seit 2013 müssen Krankenhäuser zudem für ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement sorgen. Dazu gehört unter anderem, dass die Klinik Beschwerdemöglichkeiten gestaltet und die Patienten vor Ort über diese Möglichkeiten informiert. Zudem müssen Beschwerden zügig und transparent bearbeitet werden.
Wo gibt es weitere Informationen zu Patientenrechten?
Die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Patientenrechte sind umfangreich. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet zum Beispiel der „Ratgeber für Patientenrechte“.
Zum Ratgeber für Patientenrechte
Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) stellt umfassende Informationen zu Patientenrechten bereit.
Zur Webseite der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Bundesministerium für Gesundheit. Patientenrechte. Aufgerufen am 21.04.2020.
- Bundesministerium für Gesundheit. Publikation: Ratgeber für Patientenrechte. Aufgerufen am 21.04.2020.
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