Patientenrechte: Darauf haben Sie Anspruch

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie durchsetzen – das gilt auch, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Denn auch für Gesundheitsleistungen gibt es klare gesetzliche Regelungen. Wenn Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben und welche Patientenrechte Ihnen zustehen, fällt es leichter, diese einzufordern.

Auf einen Blick

  • Patientinnen und Patienten haben unter anderem einen Anspruch auf Aufklärung und Information sowie das Recht auf Selbstbestimmung, auf Einsicht in ihre Patientenakte und auf freie Arztwahl.
  • Patientenrechte bestehen gegenüber Behandelnden wie Ärztinnen und Ärzten.
  • Auch gegenüber Krankenkassen und anderen Institutionen haben Sie bestimmte gesetzlich garantierte Rechte.
Ein mechanisches Blutdruckmessgerät liegt zusammen mit einem Richterhammer auf einem großen Buch.

Was sind Patientenrechte?

Sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten sind mit der medizinischen Behandlung klare Rechte und Pflichten verbunden. 

So müssen Ärzte beispielsweise ihre Patientinnen und Patienten über Chancen und Risiken einer Behandlung informieren. Für alle ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wird Ihre Einwilligung benötigt. Und die Behandlungsunterlagen können Sie jederzeit einsehen. Diese und weitere Rechte sind in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Auf diese gesetzlichen Regelungen können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber der oder dem Behandelnden einfordern möchten. Häufig werden aber auch Rechte gegenüber Krankenkassen und anderen Institutionen als Patientenrechte bezeichnet.

Wichtig zu wissen: Wer die Patientenrechte kennt, kann Gesundheitsentscheidungen selbstbestimmt treffen und mit der Ärztin oder dem Arzt auf Augenhöhe kommunizieren. 

Welche Patientenrechte gibt es?

Ihre Rechte können Sie nicht nur gegenüber Ärztinnen und Ärzten oder Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen einfordern. Auch gegenüber anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie zum Beispiel Heilpraktikern, Hebammen oder Psychotherapeuten bestehen die Patientenrechte. 

Patientinnen und Patienten haben unter anderem die Rechte auf Information und Aufklärung, Selbstbestimmung, Privatsphäre und Datenschutz sowie auf Schadensersatz bei Behandlungsfehlern.

Als Patientin oder Patient haben Sie zum Beispiel ein Recht:

Welche Rechte auf Information und Aufklärung gibt es?

Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, alles Wesentliche zu erfahren, was die Diagnose, den Verlauf und die Behandlung Ihrer Erkrankung oder Behinderung betrifft.

Vor Eingriffen müssen Sie auch über die Risiken der Behandlung und alternative Behandlungsmöglichkeiten informiert werden. Das gilt zum Beispiel bei Operationen, Narkosen oder auch bestimmten Diagnosemethoden. Willigen Sie nicht ein, darf eine medizinische Maßnahme nicht durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und Ihre Entscheidung für eine Behandlung oder einen Eingriff wohlüberlegt treffen können. Die Informationen müssen dabei verständlich formuliert sein. 

Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel „Das Recht auf Information und Aufklärung“.

Welche Rechte gibt es bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz: IGeL – handelt es sich um Leistungen, die in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. 

Sie müssen privat bezahlt werden, da der Nutzen solcher Leistungen nicht ausreichend belegt ist – manchmal ist er auch umstritten. Patientinnen und Patienten müssen beim Arztbesuch vor der Behandlung darüber informiert werden, dass sie die Kosten dafür tragen und wie hoch diese sind. Ein allgemeiner Hinweis auf ein Kostenrisiko reicht dabei nicht aus. Sie haben also ein Recht darauf, dass die Kosten konkret beziffert werden. 

Wichtig zu wissen: Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für bestimmte Individuelle Gesundheitsleistungen. Es kann sich also lohnen, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen oder sich zu möglichen Alternativen beraten zu lassen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel „Selbstzahler-Leistungen im Überblick“.

Was ist das Einsichtsrecht in die Patientenakte?

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, wichtige Umstände zeitnah in der Patientenakte zu dokumentieren. Die Dokumentation muss sorgfältig und vollständig erfolgen.

Zur Patientenakte gehören unter anderem

  • Befunde
  • die Dokumentation der Therapie
  • die Dokumentation der Aufklärung 
  • die Einwilligungserklärung bei Eingriffen

Damit Sie leichter den Überblick über Ihre Behandlung behalten, dürfen Sie als Patientin oder Patient Ihre Patientenakte jederzeit einsehen und auch Kopien davon anfertigen. Es gibt zwar Ausnahmen, aber eine Ablehnung muss die Ärztin oder der Arzt begründen. 

Die Dokumentation ist wichtig, zum Beispiel:

  • damit Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, was bei der Behandlung passiert. 
  • wenn eine andere Ärztin oder ein anderer Arzt die Weiterbehandlung übernimmt.
  • bei Haftungsfällen: Etwa, wenn Sie als Patientin oder Patient rechtlich gegen Behandlungsfehler vorgehen möchten.

Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte (ePA) der gesetzlichen Krankenkassen zu unterscheiden. In der elektronischen Patientenakte werden wichtige medizinische Daten, die bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzten oder Krankenhäusern liegen, einrichtungsübergreifend gebündelt. Verwaltet wird die ePA von der Patientin oder dem Patienten.  

Wie lassen sich Patientenrechte im Krankenhaus wahrnehmen?

Wenn Sie denken, dass Sie bei Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus nicht die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen oder wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen, gibt es verschiedene Ansprechpartner. 

In einigen Bundesländern helfen Ihnen Patientenvertreterinnen oder -vertreter, Ihr Anliegen gegenüber dem Krankenhaus vorzubringen. Sie heißen beispielsweise Patientenfürsprecherinnen, Patientenfürsprecher oder Ombudsmänner und -frauen. Fragen Sie am besten direkt im Krankenhaus nach. 
 
Außerdem müssen Krankenhäuser für ein Beschwerdemanagement sorgen, das von Patientinnen und Patienten unkompliziert genutzt werden kann. Dazu gehört unter anderem, dass die Klinik Beschwerdemöglichkeiten anbietet und die Patienten vor Ort über diese Möglichkeiten informiert. Zudem müssen Beschwerden zügig und transparent bearbeitet werden. 

Weitere Informationen zu Beschwerdemöglichkeiten im Krankenhaus finden im Artikel „Beschwerde über ärztliche Behandlung“.

Wo gibt es weitere Informationen zu Patientenrechten?

Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet zum Beispiel der Ratgeber für Patientenrechte des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie zu Ihren Patientenrechten.

Stand:

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?