Kinder- und jugendärztliche Versorgung – die Rolle der Kinderarztpraxis

Von der Geburt bis zum Erwachsenwerden – Kinder- und Jugendärzte begleiten ihre kleinen Patientinnen und Patienten während entscheidender Phasen des Heranwachsens.

Auf einen Blick

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte begleiten ihre Patientinnen und Patienten von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
  • Sie sind auf die medizinischen Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
  • In der Kinderarztpraxis werden Erkrankungen behandelt, U- und J-Untersuchungen durchgeführt und Impfungen vorgenommen. 
  • Die Suche nach einer passenden Kinderarztpraxis sollte rechtzeitig beginnen – am besten schon während der Schwangerschaft.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert, kann das Kind in der Regel kostenlos familienversichert sein. 
Arzt untersucht den Rachen eines Mädchens mit einem Holzspatel.

Was machen Kinder- und Jugendärzte?

Kinder- und Jugendärzte betreuen Kinder und Jugendliche während des Heranwachsens. Dabei kennen die Ärztinnen und Ärzte die Besonderheiten der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Das Personal in der Kinderarztpraxis muss feinfühlig und angepasst an den Entwicklungsstand des Kindes vorgehen – denn die kleinen Patientinnen und Patienten verstehen unter Umständen den Sinn einer Untersuchung oder Behandlung noch nicht. Neben der Kinderärztin oder dem Kinderarzt spielen dabei auch die medizinischen Fachangestellten eine große Rolle. Sie koordinieren die Abläufe in der Kinderarztpraxis und unterstützen bei Untersuchungen und Behandlungen.

Auch die Einrichtung und die Ausstattung von Kinderarztpraxen unterscheiden sich von denjenigen in Praxen, die Erwachsene betreuen. Neben einer kinderfreundlichen, spielerischen Gestaltung sind zum Beispiel auch bestimmte Untersuchungsgeräte in kleinerer Ausführung vorhanden. Beispielsweise gibt es spezielle Stethoskope zum Abhören von Kindern oder Säuglings-Waagen.

Welche Leistungen bieten Kinderarztpraxen an?

Eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt kennt sich mit Erkrankungen aus, die typischerweise im Kindes- und Jugendalter auftreten. Das können zum Beispiel Entwicklungsstörungen wie Sprach- oder Sprechstörungen sowie Lese- oder Rechtschreibstörungen sein. Auch typische Infektionserkrankungen wie die Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Windpocken oder Röteln gehören dazu. 

Außerdem gibt es bei manchen Infektionskrankheiten Besonderheiten: Eine Lungenentzündung kann zum Beispiel bei Kindern und Erwachsenen ganz ähnliche Beschwerden hervorrufen – bei Kindern sind aber teilweise andere Krankheitserreger dafür verantwortlich. Das Wissen darüber ist wichtig, da die Erkrankungen dann mitunter je nach Alter unterschiedlich behandelt werden.

Kinder müssen in vielen Fällen anders medizinisch betreut werden als Erwachsene.

Eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt muss auch wissen, welche Medikamente Kinder bekommen dürfen und was die passende Dosierung ist. 

Kinder- und Jugendärzte behandeln nicht nur erkrankte Kinder, sondern führen auch Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen durch. Die Früherkennungsuntersuchungen werden auch U- und J-Untersuchungen genannt. Durch diese Untersuchungen sollen Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Ent-wicklung frühzeitig erkannt werden, um sie bei Bedarf rechtzeitig behandeln zu können. 

Weitere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche finden Sie in unserem Artikel über
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.

Kinderärztinnen und Kinderärzte haben zudem eine vermittelnde und koordinierende Rolle. Sie vermitteln bei Bedarf spezielle Untersuchungen oder Behandlungen, verschreiben Ergotherapie oder Logopädie oder weisen das Kind wenn nötig ins Krankenhaus ein. Sie wissen außerdem, welche Untersuchungen und welche Behandlung außerhalb der Kinderarztpraxis durchgeführt wurden und kennen üblicherweise die Befunde aus den spezialisierten Praxen und Krankenhäusern. Die Kinderärzte können dabei helfen, die Bedeutung der Befunde zu verstehen und einzuordnen. Ihr Überblick hilft außerdem dabei, den für das Kind bestmöglichen Umgang mit einer Erkrankung zu finden. Das gilt auch für Medikamente: Kinder- und Jugendärzte kontrollieren beispielsweise deren Wirkung und mögliche Nebenwirkungen. 

Wie finde ich eine passende Kinderarztpraxis?

Bei der Auswahl einer passenden Praxis können verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem: 

  • Lage und Erreichbarkeit
  • angebotene Sprechzeiten und Organisation der Praxis
  • Leistungen und Zusatzqualifikationen
  • Vertrauensverhältnis 

Die Erreichbarkeit einer Praxis ist für viele Eltern ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Anzahl der Parkplätze oder die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel können dabei eine Rolle spielen. Auch Schwerpunkte einer Kinderarztpraxis sollten bei der Praxiswahl berücksichtigt werden. Hat das Kind eine Allergie, ist es unter Umständen in einer Kinderarztpraxis mit allergologischem Schwerpunkt gut aufgehoben. 

Es kann vorkommen, dass Kinderarztpraxen ausgelastet sind, was die Patientenzahl angeht. Möglicherweise findet sich deshalb nicht auf Anhieb eine Praxis, die noch neue Kinder aufnimmt. Daher sollte die Praxissuche früh beginnen – möglichst noch während der Schwangerschaft. Manche Kinderarztpraxen bieten Wartelisten an, in die sich die Eltern eintragen können. 

Die Suche nach einer Kinderarztpraxis sollte früh beginnen – möglichst noch während der Schwangerschaft.

Im besten Fall betreut die Kinderärztin oder der Kinderarzt das Kind über einen langen Zeitraum und es entsteht ein gutes Vertrauensverhältnis. Ist dies nicht der Fall und Kind oder Eltern fühlen sich nicht gut aufgehoben, kann unter Umständen ein Praxiswechsel ratsam sein. 

Unsere Online-Arztsuche hilft Ihnen dabei, eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt in Ihrer Nähe zu finden. 

Auch auf der Internetseite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen können Sie nach einer Kinderarztpraxis suchen.

Wann sollte ich mit meinem Kind zum Kinderarzt gehen?

Für einen Besuch in der Kinderarztpraxis kann es verschiedene Gründe geben: 

Vorstellungsgrund: neue Beschwerden, bekannte Erkrankung, Früherkennungsuntersuchung, Impfung

Gerade bei kleineren Kindern können Beschwerden und Krankheitsanzeichen für Eltern schwer einzuordnen sein. Deshalb sollte bei Unsicherheit lieber einmal zu oft als zu wenig die Kinderärztin oder der Kinderarzt aufgesucht werden. 

Hinweise dazu, wann man bei Beschwerden die Kinderarztpraxis aufsuchen sollte, finden Sie im Krankheiten-Verzeichnis des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. 

Wichtig zu wissen: Bei schweren Verletzungen, Vergiftungen oder schweren Krankheitsanzeichen sollte man direkt eine Kinderklinik oder Notaufnahme aufsuchen. Zu den Anzeichen gehören zum Beispiel Atemnot, Bewusstlosigkeit, starkes Erbrechen oder länger anhaltender Durchfall mit Fieber. 

Wie sind Kinder und Jugendliche krankenversichert?

Kinder und Jugendliche können bis zum 18. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert sein. 

Kinder und Jugendliche können bis zum 18. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert sein.

Die Eltern müssen dafür keine zusätzlichen Beiträge zahlen. Auch Pflegekinder, Stiefkinder und Enkel können unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert sein. Der Zeitraum der Familienversicherung kann sich zudem verlängern. Wenn die oder der Heranwachsende nicht erwerbstätig ist, dann ist eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr möglich. Macht sie oder er eine Berufsausbildung oder studiert, verlängert sich der Zeitraum sogar bis zum 25. Lebensjahr. Eine Familienversicherung ist unbegrenzt möglich, wenn durch eine Behinderung dauerhaft keine Selbstversorgung möglich ist. 

Besondere Regelungen gelten, wenn ein Elternteil privat versichert ist: Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der privat versicherte, ist eine Familienversicherung des Kindes möglich. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr, ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidend: Ab einem gewissen Einkommen ist eine Familienversicherung des Kindes nicht möglich. Das Kind muss dann entweder ebenfalls privat versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Sowohl für die private Kinder-Krankenversicherung als auch für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen Beiträge an. 

Wann steht der Wechsel vom Kinderarzt zum Hausarzt an?

Normalerweise behandeln Kinderärztinnen und Kinderärzte ihre Patienten bis zum 18. Lebensjahr. Berufsrechtlich ist eine Behandlung bis zum 21. Lebensjahr erlaubt. Danach sind Hausärztinnen und Hausärzte für die medizinische Versorgung zuständig. 

In besonderen Fälle darf die Behandlung durch den Kinderarzt über das 21. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden. Die Behandlung kann zum Beispiel übergangsweise fortgesetzt werden, wenn der Patient oder die Patientin eine angeborene Herzerkrankung hat. Auch Patientinnen und Patienten mit mehreren oder chronischen Erkrankungen können länger behandelt werden, wenn der Wechsel in die Hausarztpraxis nicht erfolgen konnte.

Geprüft durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ).

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