Kinder- und Jugendpsychotherapie richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die psychisch belastet sind. Das kann sich zum Beispiel durch anhaltende Ängste, traurige oder gedrückte Stimmung, auffälliges Verhalten oder Probleme in der Schule und im sozialen Umfeld zeigen.
In der Therapie werden Gespräche geführt, je nach Alter können aber auch andere Methoden genutzt werden. Es ist auch möglich, Familie und wichtige Bezugspersonen mit einzubeziehen.
Das folgende Video erklärt, was eine Psychotherapie ist. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise zur Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen bietet der Elternratgeber Psychotherapie. Er ist ein Informationsangebot der Bundespsychotherapeutenkammer. Der Ratgeber greift auch besondere Themenschwerpunkte wie "Schulangst und Schulschwänzen" oder "psychisch kranke Eltern" auf.
Es gibt verschiedene Formen von Psychotherapie. Dazu gehören unter anderem die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Therapie. Diese Therapieformen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine Kassenzulassung besitzt.
Privatversicherte müssen individuell mit ihrer Krankenversicherung abklären, welche Bedingungen es für eine Kostenübernahme gibt. Im stationären Rahmen werden die Kosten für Psychotherapie unabhängig von der Art der Krankenversicherung übernommen.
Ärztinnen und Ärzte mit einer speziellen Weiterbildung dürfen Kinder- und Jugendpsychotherapie anbieten. Auch Psychologinnen und Psychologen sowie (Sozial-)Pädagoginnen und (Sozial-)Pädagogen können Kinder- und Jugendpsychotherapie anbieten. Bisher mussten sie dafür eine mehrjährige Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie durchlaufen.
Seit dem Jahr 2020 gibt es den Studiengang „Psychotherapie“, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Um gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen in einer eigenen Praxis nach einer Richtlinien-Therapie behandeln zu dürfen, ist zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin beziehungsweise zum Fachpsychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychotherapie notwendig.
Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten behandeln in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag. Grundsätzlich können Jugendliche auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten ohne spezielle Ausbildung für Kinder und Jugendliche aufsuchen. In diesem Fall lohnt es sich, vorher in der Praxis nachzufragen, ob in diesem Bereich Erfahrung besteht.
Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Dabei schätzt die Therapeutin oder der Therapeut den Bedarf ein und empfiehlt gegebenenfalls eine Psychotherapie.
Danach folgen mehrere Probesitzungen. Diese dienen dazu, dass sich die oder der Jugendliche, Eltern und die Therapeutin oder der Therapeut kennenlernen. Dann können sie gemeinsam entscheiden, ob die Zusammenarbeit passt. Sprechstunden und Probesitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Wenn die Behandlung beginnen soll, wird gemeinsam ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Nach der Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie. Privatversicherte müssen individuell mit ihrer Krankenversicherung abklären, welche Kosten übernommen werden.
Für Jugendliche:
Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Psychotherapie finden Jugendliche auf der Webseite gefuehle-fetzen.net - einem Angebot der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Für Eltern:
Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie bietet der Elternratgeber Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer.
Mit unserer Suchfunktion lässt sich nach Kinder- und Jugendsychotherapeutinnen und -therapeuten in der Umgebung suchen.
Jugendliche oder deren Eltern können direkt in der Praxis anrufen und einen Termin vereinbaren. Gesetzlich Versicherte haben zusätzlich die Möglichkeit, den Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu nutzen.
Stand: