Vollstationäre Pflege kommt infrage, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht mehr versorgt werden können. In Pflegeeinrichtungen werden sie rund um die Uhr unterstützt. Das Angebot an Pflegeheimen ist vielfältig. Daher ist es wichtig, einige Kriterien bei der Auswahl zu beachten.
Bei der Pflege im Heim entstehen unter anderem Kosten für:
- Pflege und Betreuung
- Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten (zum Beispiel Ausgaben für Gebäudemiete oder Instandhaltung)
- Ausbildungskosten (Kosten für die Vergütung von Auszubildenden)
- wählbare Zusatzleistungen (beispielsweise Zimmer mit besonderer Ausstattung)
Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den monatlichen Kosten für Pflege und Betreuung. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt vom Pflegegrad sowie von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung ab. Die übrigen Kosten müssen selbst getragen werden.
Mehr zu den verschiedenen Kosten sowie zur Bezuschussung durch die Pflegeversicherung erfahren Sie im Artikel Vollstationäre Pflege im Heim.
Gut zu wissen: Entscheiden sich Menschen mit Pflegegrad 1 für ein Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss von monatlich 131 Euro.
Bei der Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung spielen viele Faktoren eine Rolle. Wichtig können auch die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung sein, die für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend ist. Verschiedene Portale bieten Datenbanken, in denen Einrichtungen nach individuellen Kriterien suchbar und die Ergebnisse der Qualitätsprüfung einsehbar sind.
Auf folgenden Portalen können Sie direkt nach den Qualitätsberichten bestimmter Einrichtungen suchen:
Pflegenavigator des AOK-Bundesverbandes
Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen (vdek)
PflegeFinder der Betriebskrankenkassen (BKK)
Die Qualitätsberichte sind nur ein Merkmal für die Qualität eines Pflegeheims. Es ist auf jeden Fall ratsam, das Pflegeheim persönlich zu besuchen, um sich vor Ort ein Bild zu machen und mit dem Personal und anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu sprechen.
Ausführliche Informationen dazu, wie Sie die Qualität von Pflegeheimen abschätzen können, finden Sie in unserem Artikel. Im Artikel Vollstationäre Pflege im Heim wird außerdem erklärt, welche Kriterien sonst noch bei der Auswahl eines Pflegeheims eine Rolle spielen können.
Informationen und Leitfäden über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und die Pflegeheimsuche bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
Wenn Mängel bei der Pflege festgestellt werden, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die man sich wenden kann. Zunächst ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem zuständigen Personal zu suchen, um die Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden. Mitunter können Unstimmigkeiten bereits auf diesem Weg geklärt werden.
Bei schwerwiegenden oder organisatorisch bedingten Problemen kann die Wohnbereichsleitung des Pflegeheims angesprochen werden. Lassen sich die Probleme auf diesem Weg nicht lösen, sind die Pflegedienst- und Heimleitung die nächste Anlaufstelle.
Falls eine direkte Klärung nicht möglich oder nicht zufriedenstellend ist, kann man sich mit seiner Beschwerde an die zuständigen Prüfdienste und Aufsichtsbehörden wenden:
- den Medizinischen Dienst beziehungsweise den Prüfdienst der privaten Pflegeversicherungen (Careproof)
- die zuständige Heimaufsicht
Diese Stellen nehmen die Beschwerden entgegen, überprüfen die Vorwürfe und veranlassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.
Näheres zu Beschwerdemöglichkeiten bei mangelhafter Pflegeversorgung erfahren Sie in unserem Artikel. Dort finden Sie auch Hinweise dazu, in welchen Fällen Sie das Heimentgelt mindern können und was Sie dabei beachten sollten.
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