Im Alter sind viele Menschen zunehmend auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten, die bei der täglichen Pflege und Betreuung entstehen. Voraussetzung ist, dass bei einer Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Es sind sowohl Sachleistungen als auch Geldleistungen möglich.
Das folgende Video bietet einen Überblick, wann Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können.
Auf welche Pflegeleistungen man Anspruch hat, unterscheidet sich teilweise je nach Pflegegrad. Im Artikel Pflegegrade im Überblick können Sie nachlesen, welche Unterstützung es bei welchem Pflegegrad gibt.
Einen allgemeinen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen finden Sie im Artikel Die Pflegeversicherung: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit.
Den Antrag auf Pflegeleistungen kann man unter anderem per Post, Telefon, Fax oder E-Mail bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung stellen. Nähere Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Sie im Artikel Pflegeleistungen beantragen.
Wichtig zu wissen: Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, gilt: Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.
Nähere Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Sie im Artikel Pflegeleistungen beantragen.
Tipps zum Ausfüllen des Antrags bietet auch die Verbraucherzentrale.
Bei der Pflegebegutachtung wird festgestellt, ob und wie stark man pflegebedürftig ist. Erst dann können Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes beziehungsweise eine andere unabhängige Gutachterin oder ein unabhängiger Gutachter bewertet bei einem Hausbesuch die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen.
Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung und Tipps zur Vorbereitung darauf finden Sie im Artikel Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte.
Die Website des Medizinischen Dienstes Bund bietet Checklisten und Informationen zur Pflegebegutachtung in über 10 Sprachen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken mitunter nicht alle Kosten für die Pflege ab, da einem – je nach Pflegegrad – ein feststehender Pauschalbetrag zur Verfügung steht.
Pflegebedürftige Personen können finanzielle Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen, wenn ihr Einkommen beziehungsweise ihre Rente für den individuellen Pflegebedarf nicht ausreicht. Anders als die Pflegeversicherung übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Pflege im Einzelfall in voller Höhe.
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