Vollstationäre Pflege im Heim

Vollstationäre Pflege kommt infrage, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht mehr versorgt werden können. In Pflegeeinrichtungen werden sie rund um die Uhr unterstützt. Das Angebot an Pflegeheimen ist vielfältig. Daher ist es wichtig, einige Kriterien bei der Auswahl zu beachten.

Auf einen Blick

  • Vollstationär bedeutet, dass eine Person rund um die Uhr in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird.
  • Pflegebedürftige Menschen erhalten in allen Lebensbereichen Unterstützung.
  • Bei einem Pflegegrad von mindestens 2 zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss. Die übrigen Kosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst tragen.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe) erhalten ebenfalls einen Zuschuss.
  • Bei der Wahl einer Einrichtung ist es wichtig, sowohl auf fachliche Kriterien als auch auf persönliche Bedürfnisse zu achten.
Ältere Menschen am Tisch erhalten Medikamente von einer Pflegerin.

Pflege im Heim: Was bedeutet vollstationäre Versorgung?

Pflegeeinrichtungen unterstützen Menschen, die ihren Alltag und Pflegebedarf nicht mehr in den eigenen vier Wänden bewältigen können. Vollstationär bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person rund um die Uhr und auch an den Wochenenden in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird.

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person rund um die Uhr und auch an den Wochenenden in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird.

Ausgebildete Pflege- und Betreuungskräfte unterstützen die pflegebedürftigen Personen in allen Lebensbereichen, in denen sie auf Unterstützung angewiesen sind. Dies umfasst nicht nur die Pflege und Betreuung, Gesundheitsversorgung, Verpflegung und Unterkunft. Auch soziale Bedürfnisse sollen erfüllt werden, zum Beispiel indem Treffen, Austausch und Gemeinschaft gefördert werden. Außerdem werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Alltagsgestaltung unterstützt. Denn vollstationäre Pflege soll nicht nur lebensnotwendige Bereiche abdecken, sondern als neuer Lebensmittelpunkt auch Wohn- und Lebensqualität bieten.

Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kosten für Pflege und Betreuung, wenn Sie einen Pflegegrad von mindestens 2 haben. Die übrigen Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Einen Zuschuss zahlt die Pflegeversicherung nur, wenn eine Vereinbarung zwischen Einrichtung und Versicherung besteht. Dies wird auch „Zulassung der Pflegeversicherung“ genannt.

Können Sie die Kosten für die vollstationäre Pflege nicht allein tragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege” beim örtlichen Sozialamt beantragen.

Außerdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Wohngeld zu beziehen. Anträge müssen beim örtlichen Wohngeldamt gestellt werden.

Weitere Informationen zum Wohngeld für Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Private Pflegepflichtversicherung

Der Anspruch auf Leistungen und die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich zwischen gesetzlich und privat Pflegeversicherten nicht.

Weitere Informationen für privat Pflegeversicherte bietet die Compass Private Pflegeberatung GmbH.

Gründe für die Pflege im Heim

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Pflege in einem Heim gewählt wird. Beispielsweise kann es sein, dass die Beeinträchtigungen einer pflegebedürftigen Person so stark sind, dass eine Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist. Oder es fehlen Angehörige, die die Pflege zu Hause ermöglichen können. Es steht pflegebedürftigen Personen zudem frei, auf Wunsch in einer vollstationären Einrichtung zu wohnen.

Pflege im Heim: Welche Kosten entstehen?

Die Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen berechnen Kosten für folgende Bereiche:

  • Pflege und Betreuung
  • Verpflegung und Unterkunft
  • Investitionskosten
  • Ausbildungskosten
  • wählbare Zusatzleistungen

Pflege und Betreuung

Dazu zählen

  • Unterstützung in den grundlegenden Bereichen des Alltags: beispielsweise beim Waschen, Essen und Trinken sowie beim Gang zur Toilette
  • medizinische Behandlungspflege: unter anderem die Gabe von Medikamenten, das An- und Ablegen von Verbänden sowie Blutdruckmessungen
  • Betreuung: etwa Hilfe bei persönlichen Angelegenheiten, der Alltagsgestaltung und Sozialleben

Die Kasse zahlt bei den Pflegegraden 2 bis 5 einen pauschalen Zuschuss zu diesen Kosten. Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich auch an den Kosten beteiligen. Sie müssen den sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten zahlen. Diesen Eigenanteil erhebt jedes Heim in unterschiedlicher Höhe. Er ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb einer Einrichtung gleich und richtet sich nicht nach dem Pflegegrad.

Verpflegung und Unterkunft

Dazu zählen beispielsweise Mahlzeiten und die Reinigung des Zimmers.
Diese Kosten sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb einer Einrichtung gleich und werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Sie werden auch Hotelkosten genannt. Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, normal Nahrung aufzunehmen, weil Sie über eine Magensonde (PEG) ernährt werden, müssen Sie die Verpflegung nicht in voller Höhe zahlen.

Investitionskosten

Das sind zum Beispiel Ausgaben für Gebäudemiete oder Instandhaltung, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können. Auch diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen als Eigenanteil selbst gezahlt werden. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, ist es in einigen Bundesländern möglich, dass die Sozialhilfeträger einen Zuschuss gewähren: das Pflegewohngeld. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Pflegeeinrichtung oder dem örtlichen Sozialamt.

Ausbildungskosten

Die Kosten für die Vergütung von Auszubildenden können auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden.

Komfort- und Zusatzleistungen

Hierzu zählen unter anderem individuell vereinbarte Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung sowie besondere Leistungen für Betreuung und Pflege, wie beispielsweise Zimmer mit einer besonderen Ausstattung, ein Vorleseservice oder die Nutzung von Gemeinschaftsräumen für private Feiern. 

Die Kosten werden den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen müssen vertraglich vereinbart werden. Nur dann dürfen sie auch berechnet werden.

Das Pflegeheim stellt monatlich eine Rechnung über die Kosten aus, die Sie selbst tragen müssen. Die Kosten, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, rechnet die Einrichtung direkt mit der Versicherung ab. Wenn Sie Fragen zur Abrechnung haben oder Fehler vermuten, helfen Pflegeberatungsstellen wie die Pflegestützpunkte oder die Compass Pflegeberatung für privat Pflegeversicherte.

Kosten bei Abwesenheit

Sind Sie längere Zeit nicht in der Einrichtung, etwa wegen eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Urlaubsreise, müssen die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung ab dem vierten Tag der Abwesenheit angepasst werden.

Weitere Informationen zu den Kosten bei Abwesenheit erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.

Kosten bei Kündigung

Bewohnerinnen und Bewohner können den Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung ordentlich jeweils zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats bei der Pflegeeinrichtung eingegangen sein. Erhalten Sie Pflegeleistungen, müssen Sie nur für die Tage ein Entgelt an die Einrichtung zahlen, in denen Sie wirklich dort wohnen: Ab dem Tag des tatsächlichen Auszugs sind Sie zur keiner Zahlung mehr verpflichtet, auch wenn die Kündigungsfrist noch nicht vorüber ist.

Weitere Informationen zum Kündigungsrecht als Bewohnerin oder Bewohner erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.

Welche Zuschüsse zahlt die Pflegeversicherung?

Wenn Sie einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben, bekommen Sie einen pauschalen Zuschuss von der Pflegeversicherung zu den Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die übrigen Kosten tragen Sie selbst.

Menschen mit einem der Pflegegrade 2 bis 5 bekommen einen Zuschuss der Pflegeversicherung zu den Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege.

Die Höhe der monatlichen Zuschüsse richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades:

  • Pflegegrad 2: 770 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro/Monat

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege. Entscheiden sie sich jedoch für ein Pflegeheim, erhalten sie einen Zuschuss von monatlich 125 Euro.

Die Leistungen für stationäre Pflege müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beziehungsweise privaten Pflegeversicherung beantragen. Eine Pflegeberatungsstelle kann Sie dabei unterstützen.

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an dem Eigenanteil der Pflegekosten, den alle Bewohnerinnen und Bewohner zahlen müssen. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und beträgt:

  • im ersten Jahr: 15 Prozent der Pflegekosten
  • im zweiten Jahr: 30 Prozent der Pflegekosten
  • im dritten Jahr: 50 Prozent der Pflegekosten
  • ab dem vierten Jahr: 75 Prozent der Pflegekosten

Dieser Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden und ändert sich automatisch und individuell je nach Dauer des Heimaufenthalts. Für die Berechnung der Dauer kommt es allein darauf an, wie lange bereits Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen wurden.

Weitere Informationen zum Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bieten die Verbraucherzentralen.

Zusätzliche Leistungen für Gesundheitsförderung und für Betreuungsangebote

Bewohnerinnen und Bewohner in voll- und teilstationären Einrichtungen haben außerdem Anspruch auf Angebote zur Vorbeugung, Gesundheitsförderung und Betreuung – zusätzlich zu der gesundheitlich notwendigen Versorgung.

Die Angebote sollen die körperliche und geistige Gesundheit sowie das Sozialleben der Bewohnerinnen und Bewohner fördern. Sie können individuell und gemeinschaftlich stattfinden.

Diese Angebote müssen nicht beantragt werden und werden direkt zwischen der Einrichtung und Pflegeversicherung abgerechnet. Bewohnerinnen und Bewohnern dürfen die Kosten dafür also nicht in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie Fragen zum Angebot in Ihrer Einrichtung haben, sprechen Sie eine Pflegekraft oder die Einrichtungsleitung an. 

Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Welche Kosten trägt die Pflegeversicherung?

Menschen, die in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für Menschen mit Behinderung leben, können einen Zuschuss der Pflegeversicherung zu den Kosten beantragen. Voraussetzung ist, dass sie einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben.

Der Zuschuss richtet sich in diesem Fall nicht nach der Höhe des Pflegegrades oder dem Pflegeaufwand, sondern nach der Höhe des Heimentgelts. Die Höhe des Heimentgelts ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Sozialhilfeträger.

Die Pflegeversicherung übernimmt 15 Prozent des Heimentgelts, höchstens jedoch 266 Euro im Monat.

Die Pauschale umfasst die Kosten für

  • Pflege
  • Betreuung
  • medizinische Behandlungspflege
  • Pflegehilfsmittel

Weitere Informationen erhalten sie bei der EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung oder Ihrer Pflegekasse.

Wie funktioniert die medizinische Versorgung in Heimen?

Für ältere und pflegebedürftige Menschen ist es besonders wichtig, sich in regelmäßigen Abständen medizinisch untersuchen zu lassen. Erkrankungen und gesundheitliche Probleme frühzeitig zu behandeln, kann Komplikationen vorbeugen.

Pflegeeinrichtungen sind daher verpflichtet, Kooperationsverträge mit Haus-, Fach- und Zahnärzten sowie für die Versorgung mit Arzneimitteln zu schließen. Informationen zur Häufigkeit der ärztlichen Visiten und der Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte, zu Regelungen der ärztlichen Rufbereitschaft und Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung erhalten Sie in der Einrichtung.

Darüber hinaus haben Bewohnerinnen und Bewohner das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen. Die Kosten werden wie gewohnt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Bei akuten Problemen und wenn die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte nicht erreichbar sind, kann wie zu Hause der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 kontaktiert werden. In Notfällen muss der Notruf 112 gewählt werden.

Weitere wichtige Nummern, die bei dringenden gesundheitlichen Problemen, akuten Krisen und Vergiftungen helfen können, finden Sie im Artikel Nummern für den Notfall.

Wie finde ich das passende Pflegeheim?

Die Wohnmöglichkeiten in vollstationären Einrichtungen sind heutzutage vielfältig. Pflegeinrichtungen unterscheiden sich sowohl in der Ausstattung, den pflegerischen und therapeutischen Angeboten als auch in ihrer Ausrichtung.

Zugleich haben pflegebedürftige Menschen unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche sowie ein unterschiedliches Verständnis von guter Pflege. Manche bevorzugen beispielsweise ein großes Angebot für die Alltagsgestaltung, andere eine besonders gute Gesundheitsversorgung.

Bei der Auswahl ist es daher wichtig, Angebote und Preise zu vergleichen:

  • Ratsam ist es, sich vor der Suche die Aspekte zu notieren, die einem wichtig sind, um auf dieser Basis eine Vorauswahl zu treffen.
  • Anschließend können Leistungen und Kosten der Pflegeheime verglichen werden, die infrage kommen.
  • Es ist außerdem empfehlenswert, das Heim zu besichtigen, offene Fragen zu klären und sich das mögliche Zimmer zeigen zu lassen. Einige Wohnheime bieten auch Probewohnen an.

Mögliche Kriterien und Fragen sind beispielsweise:

  • Grundsätze und Arbeitsweisen: Nach welchen Werten arbeitet die Einrichtung? Wie werden Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert? Welche Konzepte zur Aktivierung, Gesundheitsförderung und Gewaltprävention liegen vor?
  • Qualität: Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor? Wie ist das Ergebnis der jährlichen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst?
  • Medizinische Versorgung: Wie ist die ärztliche Versorgung organisiert?
  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Wie wird die reibungslose Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem Personal sichergestellt? Wie werden Bewohnerinnen, Bewohner und Angehörige informiert?
  • Unterkunft und Umgebung: Kann ich zwischen Einzelzimmer und Mehrbettzimmer wählen? Gibt es die Möglichkeit, eigene Möbel mitzubringen? Gibt es eine gute Anbindung an den Nahverkehr?
  • Angebote und Zusatzleistungen: Welche Angebote für den Alltag gibt es, die zu den persönlichen Interessen und Bedürfnissen passen?
  • Kosten: Wie hoch ist der zu zahlende Eigenanteil insgesamt?

Die Qualität der Einrichtung ist ein wichtiges Kriterium. Neben dem persönlichen Verständnis von guter Pflege gibt es fachliche Kriterien, die erfüllt werden sollten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege bietet einen Ratgeber mit Hinweisen, wie man gute Pflege erkennen kann.

Der Medizinische Dienst Bund (KöR) bietet Informationen, wie die Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen ermittelt und geprüft wird.

Das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung gGmbH listet Einrichtungen mit dem Qualitätssiegel Grüner Haken, einem anerkannten Hinweis für eine gute Lebensqualität im Alter.

Wichtig zu wissen: Wenn im Wunschheim kein Platz frei ist, ist es meist möglich, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum tatsächlichen Einzug darf die Einrichtung keine Platz- oder Reservierungsgebühren verlangen. Um die Zwischenzeit zu überbrücken, ist es möglich, zunächst ein anderes Heim zu beziehen.

Weitere Entscheidungshilfen und wichtige Aspekte bei der Wahl eines Pflegeheims erhalten Sie beispielsweise beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), bei den Verbraucherzentralen und beim Bundesfamilienministerium.

Vorvertragliche Informationen

Wenn Sie eine Pflegeeinrichtung in die engere Auswahl nehmen, haben Sie Anspruch auf „vorvertragliche Informationen” vom Betreiber der Einrichtung. So haben Sie die Möglichkeit, sich vorab umfassend über die Einrichtung zu informieren und verschiedene Einrichtungen miteinander zu vergleichen. Wenn später ein Vertrag abgeschlossen wird, ist das Pflegeunternehmen an diese Informationen gebunden.

Interessant zu wissen: Bestehen Sie darauf, die vorvertraglichen Informationen mindestens zwei Wochen vor der Vertragsunterzeichnung zu erhalten. So haben Sie genug Zeit, die Informationen in Ruhe zu prüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen.

Vergleichslisten und Suchportal

Es gibt verschiedene Suchportale, in denen Einrichtungen nach individuellen Kriterien suchbar und die Ergebnisse der Qualitätsprüfung einsehbar sind. Solche Suchportale bieten beispielsweise verschiedene Kranken- und Pflegekassen oder das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung.

Einen guten Überblick über zugelassene Pflegeheime bieten auch die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen. Sie sind im Internet abrufbar oder können kostenfrei angefordert werden.

Seriöse Suchportale sind:

Weiterführende Informationen

Informationen und Leitfäden über die Qualität von Pflegeeinrichtungen und die Pflegeheimsuche bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege.

Weitere Informationen zur vollstationären Pflege, beispielsweise zu Umzügen in eine Einrichtung, Rechten von Bewohnerinnen und Bewohnern, Verträgen, Kündigungen, Kosten und Beschwerdemanagement bietet die Verbraucherzentrale.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ RLP)

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