AlterLeistungen für die Pflege zu Hause

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen mit verschiedenen Leistungen, damit ein langes Leben zu Hause möglich ist. Einige Leistungen sind erst ab Pflegegrad 2 möglich. Das gilt zum Beispiel für den Anspruch auf Pflegegeld oder die Beteiligung an den Kosten für einen Pflegedienst. 

Im Artikel Überblick Pflegeleistungen nach Pflegegrad finden Sie ausführliche Informationen dazu, welche Leistungen der Pflegeversicherung mit den Pflegegraden 2 bis 5 verbunden sind und auf welche Leistungen man bereits bei einem Pflegegrad 1 Anspruch hat.

Wer bei der Pflege zu Hause professionelle Unterstützung benötigt, kann einen Pflegedienst beauftragen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten. Diese Leistung der Pflegeversicherung nennt man Pflegesachleistung.

In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt vom Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ab: Pflegesachleistungen sind ab Pflegegrad 2 möglich. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die monatlichen Beträge.

 Pflegesachleistungen: Mehr erfahren

Tipp: Bei der Auswahl eines Pflegedienstes ist neben dem angebotenen Leistungsspektrum die Qualität des Pflegedienstes ein wichtiges Kriterium. Um die Qualität einschätzen zu können, helfen neben einem persönlichen Eindruck auch unabhängige Qualitätsberichte und die darin vergebenen Bewertungen. Tipps und Hinweise dazu, wie Sie die Qualität von Pflegediensten abschätzen können, finden Sie in unserem Artikel.

Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, mit dem pflegebedürftige Personen die notwendige Unterstützung bei der Pflege, Betreuung und im Haushalt eigenständig organisieren können. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für die Höhe des Pflegegeldes. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist auch der monatliche Betrag. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden.

Pflegegeld: Mehr erfahren

Wenn pflegebedürftige Menschen für eine gewisse Zeit nicht zu Hause versorgt werden können, ist Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung möglich. Für bis zu 8 Wochen pro Jahr beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten. 

Kurzzeitpflege: Mehr erfahren

Mit Verhinderungspflege können Zeiten überbrückt werden, in denen pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen vorübergehend ausfallen. Mit der Leistung kann eine Ersatzpflege für die pflegebedürftige Person organisiert werden – zu Hause oder in einer Einrichtung.

Verhinderungspflege: Mehr erfahren

Bei einer Tages- und Nachtpflege werden pflegebedürftige Menschen eine bestimmte Zeit im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut. Dies entlastet Pflegepersonen und ermöglicht der pflegebedürftigen Person soziale Teilhabe. 

Tages- und Nachtpflege: Mehr erfahren

Wenn pflegebedürftige Menschen eine ganztägige Versorgung benötigen, kann eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt eine Möglichkeit sein. Live-in-Betreuung – landläufig als „24-Stunden-Pflege“ bekannt – leistet aber in der Regel keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung und ist keine kostengünstige Alternative. Auch rechtliche Aspekte müssen beachtet werden.

Ausländische Pflegekräfte: Mehr erfahren

Pflegehilfsmittel dienen dazu, pflegebedürftige Menschen zu versorgen und im Alltag zu unterstützen. Das können technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel sein. Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. 

Pflegehilfsmittel: Mehr erfahren

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt es verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Sobald sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Sie wird auch dann von der Pflegekasse übernommen, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt. 

Pflegeberatung: Mehr erfahren

Eine Auswahl von weiteren Beratungsmöglichkeiten finden Sie im Artikel Versorgung pflegebedürftiger Menschen – wer macht was?

Regelmäßige Beratungsbesuche unterstützen pflegende Angehörige dabei, dass die pflegerische Versorgung zu Hause gut gelingen kann. Dabei kommen in regelmäßigen Abständen Pflegefachkräfte in den Pflegehaushalt. Sie geben Tipps, was verbessert werden kann, und können gegebenenfalls frühzeitig Hilfe anbieten, wenn sich Gesundheitsprobleme und Krisensituationen abzeichnen.

Beratungsbesuche: Mehr erfahren

Wenn Mängel bei der Pflege festgestellt werden, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an die man sich wenden kann. Zunächst ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem zuständigen Personal zu suchen, um die Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden. Mitunter können Unstimmigkeiten bereits auf diesem Weg geklärt werden.

Wie Sie beim Verdacht auf Pflegemängel richtig vorgehen und an wen Sie sich wenden können, erfahren Sie im Artikel Mangelhafte Pflegeversorgung: An wen kann ich mich wenden?

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