Pflegegrade im Überblick
Mit den Pflegegraden unterscheidet die Pflegeversicherung, wie stark eine Person pflegebedürftig ist. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch der Zuschuss, um Pflege und Betreuung zu finanzieren.
Auf einen Blick
- Mit fünf Pflegegraden unterscheidet die Pflegeversicherung, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und wie stark sie in ihren geistigen, psychischen und körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigt ist.
- Je höher die Beeinträchtigung, desto höher ist der Pflegegrad und damit auch die Leistungen der Pflegeversicherung.
- Der Pflegegrad wird bei der Pflegebegutachtung ermittelt.
- Der Pflegegrad hat keinen Einfluss darauf, welche Pflegeleistungen Sie in Anspruch nehmen können. Nur Menschen mit Pflegegrad 1 stehen nicht alle Pflegeleistungen zur Verfügung.
- Auch bei pflegebedürftigen Kindern gilt diese Einstufung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird aber etwas anders ermittelt.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind Einstufungen, mit denen die Pflegeversicherung unterscheidet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und wie stark sie in ihren geistigen, psychischen und körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigt ist.
Es werden fünf Pflegegrade unterschieden. Dabei gilt: Je stärker die Pflegebedürftigkeit, desto höher der Pflegegrad. Mit einem höheren Pflegegrad gehen wiederum höhere Leistungen der Pflegeversicherung einher – Menschen mit Pflegebedarf bekommen also mehr Geld- oder Sachleistungen für die Pflege.
Der Pflegegrad hat jedoch keinen Einfluss darauf, welche Art der Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Sie können entscheiden zwischen der Pflege zu Hause oder der Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Allein Menschen mit Pflegegrad 1 stehen weniger Pflegeleistungen zur Verfügung.
Auch bei der Pflegebedürftigkeit von Babys und Kindern gilt diese Einteilung in Pflegegrade. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird bei ihnen allerdings etwas anders ermittelt und berechnet. Mehr Infos dazu finden Sie im Artikel Pflegebegutachtung.
Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag auf Pflegeleistungen genehmigt, teilt sie Ihnen in dem Schreiben auch mit, welchen Pflegegrad Sie erhalten.
Wer erhält welchen Pflegegrad?
Welchen Pflegegrad eine pflegebedürftige Person erhält, hängt davon ab, wie sehr sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann und auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist. Mit anderen Worten: Es hängt davon ab, wie hoch ihre Pflegebedürftigkeit ist.
Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher der Pflegegrad. Dabei entspricht der Pflegegrad 1 dem niedrigsten Pflegebedarf, Pflegegrad 5 dem höchsten.
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Es ist also nicht möglich, eine Erkrankung oder Behinderung pauschal einem Pflegegrad zuzuordnen. Menschen mit ein und derselben Erkrankung können unterschiedliche Pflegegrade erhalten: Für die Bewertung ist entscheidend, wie stark eine Erkrankung die Person bei der Bewältigung der täglichen Anforderungen konkret beeinträchtigt.
Entscheidend ist auch, in welchem Maße Hilfsmittel eingesetzt werden können. Ist eine pflegebedürftige Person beispielsweise mit einer Gehhilfe oder wegen barrierefreier Umbauten nicht auf personelle Hilfe angewiesen und daher selbstständig, kann sich das auf den Pflegegrad auswirken.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Welcher Pflegegrad vorliegt, wird bei der Pflegebegutachtung festgestellt. Dafür kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu der pflegebedürftigen Person nach Hause. Bei diesem Hausbesuch wird ermittelt, in welchen Lebensbereichen körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen bestehen, die nicht selbstständig ausgleichen oder bewältigt werden können, und wie stark diese ausgeprägt sind.
Wichtig zu wissen: Die Begutachtung und die Berechnung des Pflegegrades sind sehr komplex. Deshalb ist es empfehlenswert, sich auf die Pflegebegutachtung vorzubereiten und sich zu informieren, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln, und welche nicht. Dabei kann es helfen, vor der Begutachtung den Fragebogen mithilfe von Pflegeberaterinnen oder Pflegeberatern durchzugehen.
Informationen zu Inhalten, dem Ablauf und wie der Pflegegrad errechnet wird, erhalten Sie im Artikel Pflegebegutachtung.
Weitere Informationen zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung bietet der Medizinische Dienst Bund in über zehn Sprachen.
Was bedeutet „besondere Bedarfskonstellation“?
Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen und außergewöhnlich hohem Hilfebedarf können unter bestimmten Voraussetzungen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn sie die Voraussetzungen in der Pflegebegutachtung formal nicht erfüllen.
Dies trifft zu, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist zu gehen, zu stehen und zu greifen und dies auch nicht mit Hilfsmitteln ausgleichen kann, sie aber psychisch und geistig gesund ist. Beispiele sind eine vollständige Lähmung aller Gliedmaßen, Wachkoma und Bewegungsstörungen, die die Motorik von Händen und Füßen sehr stark einschränken, wie eine Versteifung oder ein Tremor.
Was ist der Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Nicht jeder Mensch, der im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Wichtig ist hier der „Begriff der Pflegebedürftigkeit”, da dieser beschreibt, wann Menschen im Sinne des Gesetzes als pflegebedürftig gelten und somit Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung bedeutet:
- Eine Person ist im Alltag auf die pflegerische Unterstützung und Betreuung anderer angewiesen, weil ihre Selbstständigkeit oder gewisse Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen in sechs grundlegenden Lebensbereichen beeinträchtigt sind.
- Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen und umfassend berücksichtigt.
- Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und in einer bestimmten Schwere vorhanden sein.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Wie selbstständig ist der pflegebedürftige Mensch? Welche Ressourcen hat er zur Verfügung? Wofür benötigt er Unterstützung?
Vor der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 stand die Hilfsbedürftigkeit der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt. Der Fokus lag vorwiegend auf körperlichen Einschränkungen. Menschen, die aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen im Alltag eingeschränkt, aber körperlich noch fit waren, erhielten keine Pflegeleistungen. Erst wenn sich diese Beeinträchtigungen auf die körperbezogenen Tätigkeiten auswirkten, die damals im Gesetz festgelegt waren, wurde der Anspruch auf Pflegeleistungen anerkannt.
Die Pflegebedürftigkeit wurde in den Pflegestufen 0 bis 3 gemessen. Mit der Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs änderte sich die Aufteilung in die Pflegegrade 1 bis 5.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Das folgende Video erklärt, wann eine Pflegebedürftigkeit besteht und somit ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Dieses und weitere Videos gibt es auch auf YouTube
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Welche Leistungen sind mit den Pflegegraden 2 bis 5 verbunden?
Ein Pflegegrad 2 oder höher bedeutet, dass so starke körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen bestehen, dass die pflegebedürftige Person auf regelmäßige Unterstützung durch Dritte angewiesen ist.
Daher haben Personen mit einem der Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. Sie müssen aber wählen, ob sie:
- Leistungen für vollstationäre Pflege in einem Heim nutzen möchten
- Leistungen für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen möchten
- in der häuslichen Pflege von Angehörigen oder von einem Pflegedienst versorgt werden möchten
Einen Unterschied gibt es bei der Höhe der Budgets: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld oder desto mehr Budget ist für dauerhafte Leistungen vorgesehen, um den grundlegenden Bedarf an Pflege und Betreuung zu decken. Dazu gehören:
- Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Pflegesachleistungen für die Pflege durch professionelles Pflegepersonal
- Tages- und Nachtpflege für die zeitweilige Unterbringung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung
- vollstationäre Pflege in einem Heim
Bei allen anderen Leistungen ist ein Maximalbetrag festgelegt, der unabhängig von der Höhe des Pflegegrades ist. Beispiele sind:
- Kurzzeitpflege: kurzzeitige Versorgung in einer Pflegeeinrichtung
- Verhinderungspflege: vorübergehende Versorgung beispielsweise durch einen Pflegedienst, wenn die Pflegeperson verhindert ist
- Entlastungsbetrag: Budget, das eingesetzt werden kann, um Angebote für Betreuung und Unterstützung im Alltag zu nutzen, aber auch um bestimmte Leistungen aufzustocken oder zu ergänzen
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: finanzielle Zuschüsse, um die Wohnung beziehungsweise das Haus der pflegebedürftigen Person barrierefrei umzugestalten
Welche Leistungen sind mit Pflegegrad 1 verbunden?
Der Pflegegrad 1 sagt aus, dass eine geringe Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Person noch weitgehend selbstständig den Alltag bewältigen kann.
Daher besteht hier ein Anspruch auf weniger Pflegeleistungen. Diese sollen dabei unterstützen, die Selbstständigkeit in den relevanten Lebensbereichen zu erhalten oder wiederzuerlangen und zu verhindern, dass sich die Pflegebedürftigkeit erhöht.
Diese Leistungen sind beim Pflegegrad 1 möglich:
- Entlastungsbetrag: Budget, das eingesetzt werden kann, um Angebote für Betreuung und Unterstützung im Alltag zu nutzen, aber auch um bestimmte Leistungen aufzustocken
- Pflegeberatung: individuelle Beratung und Hilfestellung beispielsweise bei der Auswahl von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten
- Beratungsbesuche zu Hause: regelmäßige Hilfestellung, praktische Unterstützung und Anleitung durch Pflegefachkräfte sowie Beratung, wie sich die Pflegesituation verbessern lässt
- Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige, die in einer Pflege-WG leben
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln: Verbrauchsprodukte, technische Möbel oder Geräte, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen
- digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sowie zusätzliche Unterstützung bei der Nutzung von Apps oder Webanwendungen, die im Pflegealltag unterstützen
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: finanzielle Zuschüsse, um die Wohnung beziehungsweise das Haus der pflegebedürftigen Person barrierefrei umzugestalten
- zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit, Familienpflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, beispielsweise Zuschüsse zur Krankenversicherung oder Ersatz für entgangenes Gehalt
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Zuschuss zur vollstationären Pflege: Die Pflegeversicherung zahlt einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro bei Pflegegrad 1.
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen: Angebote, die die körperliche und geistige Gesundheit und die Fähigkeiten sowie das Sozialleben der Bewohnerinnen und Bewohner fördern
Wie lange gilt der Pflegegrad?
Pflegebedürftigkeit ist kein unveränderlicher Zustand. Sie kann sich verschlechtern, sich aber auch bessern oder enden.
Daher ist es möglich, dass die Pflegekasse den Pflegegrad erhöht – aber auch reduziert oder gänzlich aberkennt. Die Regelungen dazu gelten nur für gesetzlich Pflegeversicherte. Die Regelungen für Privatversicherte finden sich in den Vertragsunterlagen. Auch die Compass Pflegeberatung der privaten Pflegeversicherungsunternehmen berät dazu.
Für eine Höherstufung oder Rückstufung muss eine Wiederholungsbegutachtung durchgeführt werden. Diese kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
- Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten verbessern sich. Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, dies der Pflegekasse zu melden. Die Pflegekasse reagiert außerdem auf konkrete Anhaltspunkte aus anderen Quellen, beispielsweise wenn sie erfährt, dass eine Reha-Maßnahme durchgeführt wurde.
- Die Gutachterinnen und Gutachter schätzen bei der Pflegebegutachtung auch ein, wie sich die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich entwickeln wird. Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Pflegebedürftigkeit teilweise oder vollständig endet, empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter der Pflegekasse eine Frist für eine Wiederholungsbegutachtung.
- Die Pflegeleistungen wurden von Anfang an nur befristet gewährt. In diesen Fällen veranlasst die Pflegekasse automatisch vor Ablauf der Befristung eine erneute Begutachtung.
- Die pflegebedürftige Person stellt einen Antrag auf Höherstufung.
Wann wird der Pflegegrad erhöht?
Wer feststellt, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und mehr Unterstützung benötigt wird, kann einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen stellen.
Wie bei der Erstbegutachtung, wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst beauftragen, die Schwere der Pflegebedürftigkeit bei einer Pflegebegutachtung festzustellen, und teilt das Ergebnis per Bescheid mit.
Wer mit den Feststellungen im Gutachten sowie der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist, kann gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Wann wird ein Pflegegrad heruntergestuft?
Es ist möglich, dass die Pflegekasse zu einem späteren Zeitpunkt einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad mehr feststellt. Dies ist aber nur möglich, wenn sich die Bedingungen wesentlich verändert haben. Beispielsweise wenn die pflegebedürftige Person nach einem Unfall die Arme nicht nutzen konnte, diese Fähigkeit aber wiedererlangt hat.
Ein Wiederholungsgutachten, das einen geringeren Pflegegrad als zuvor ergeben hat, reicht allein nicht aus, um den Pflegegrad herunterzustufen. Die Pflegekasse muss folgenden Ablauf einhalten:
- Die Pflegekasse muss aufführen, welche wesentlichen Veränderungen seit dem vorherigen Gutachten eingetreten sind.
- Die Pflegekasse muss der pflegebedürftigen Person die Möglichkeit bieten, zu der geplanten Rückstufung Stellung zu nehmen. Dies wird Anhörung genannt.
- Wenn die pflegebedürftige Person nicht einverstanden ist, kann sie dies in der Anhörung genau begründen.
- Wenn die Pflegekasse weiterhin den Pflegegrad herabstufen oder aberkennen möchte, verschickt sie einen Aufhebungsbescheid.
- Gegen den Aufhebungsbescheid kann man Widerspruch einlegen. Auch dann, wenn man sich im Anhörungsverfahren nicht geäußert hat.
Personen, die 2017 im Zuge der Pflegereform von der Pflegestufe zu einem Pflegegrad übergeleitet wurden, haben Bestandschutz. Sie können hochgestuft, aber nicht in einen niedrigeren Pflegegrad herabgestuft werden. Eine Ausnahme besteht: Wird bei der Begutachtung gar keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt, kann der Pflegegrad aberkannt werden.
Mehr Informationen, unter welchen Voraussetzungen ein Pflegegrad erhöht oder reduziert werden kann, zum Anhörungsverfahren und zum Bestandschutz bieten die Verbraucherzentralen.
Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung. Stand: 16.09.2022.
Medizinischer Dienst Bund KöR. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Aufgerufen am 05.10.2022.
Medizinischer Dienst Bund KöR, GKV-Spitzenverband. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. 3. aktualisierte Auflage. Mai 2021.
Udsching P, Schütze B. SGB XI Soziale Pflegeversicherung. Kommentar. 5. Auflage. C.H. Beck Verlag: München 2018.
Verbraucherzentralen. Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert. Aufgerufen am 05.10.2022.
Verbraucherzentralen. Wann kann die Pflegekasse den Pflegegrad reduzieren? Aufgerufen am 05.10.2022.
Geprüft durch Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (VZ RLP)
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