Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat Vorteile für Versicherte: Sie wird digital an die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt. Krankheitszeiten lassen sich so schnell und ohne Übertragungsfehler dokumentieren.
Auf einen Blick
- Ärztinnen und Ärzte übermitteln die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital an die gesetzliche Krankenkasse.
- Versicherte müssen ihren Arbeitgeber wie bisher umgehend informieren, wenn sie krankgeschrieben wurden.
- Arbeitgeber können die Krankmeldungen dann bei den Krankenkassen elektronisch abrufen.
- Die eAU ermöglicht eine zuverlässige, lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen, was beispielsweise für die Zahlung von Krankengeld wichtig ist.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, braucht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), um weiter Gehalt oder Krankengeld zu bekommen. Damit weisen Versicherte bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber nach, dass sie arbeitsunfähig sind. Eine AU kann auch ausgestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass sich eine Erkrankung durch Weiterarbeiten so verschlimmert, dass eine Arbeitsunfähigkeit eintreten wird.
Früher mussten Patientinnen und Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch Krankschreibung oder einfach „gelber Zettel“ genannt – selbstständig an die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber schicken.
Dies entfällt in den meisten Fällen seit Anfang 2023, da die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital über die Telematikinfrastruktur, das sichere Netzwerk für den Austausch von Gesundheitsdaten, übermittelt wird.
Wie kommt die eAU zur Krankenkasse?
Stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, so schickt die Praxis die eAU elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Patientin oder des Patienten.
Übermittelt werden folgende Daten:
- Namen der oder des Versicherten
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum, wann die Arbeitsunfähigkeit durch die Ärztin oder den Arzt festgestellt wurde
- ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein (Arbeits-)Unfall oder eine Berufskrankheit der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist
- die Diagnose
Für die eigenen Unterlagen bekommen Versicherte einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in Papierform.
Wie bekommen Arbeitgeber die eAU?
Seit Anfang 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die von der Ärztin oder dem Arzt gemeldeten Informationen zum Abruf über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung zur Verfügung. Informationen zur Diagnose sind davon ausgenommen.
Arbeitgeber dürfen die Daten der eAU nur bei der Krankenkasse abrufen, wenn sie dazu berechtigt sind. Dies ist der Fall, wenn
- für den angefragten Zeitraum ein Beschäftigungsverhältnis bestand und
- der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt hat.
Vorteile der eAU
Für alle Beteiligten – Patienten, Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber – bietet die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Vorteile:
- Die eAU wird sicher und schnell an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber übermittelt.
- Versicherte brauchen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst zu übermitteln. Sie müssen ihren Arbeitgeber lediglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Die eAU verringert die Kosten im Vergleich zum Postweg.
- Der Arbeitgeber kann die eAU unmittelbar nach der Ausstellung abrufen, sodass der Krankenstand schneller in der Arbeitsplanung berücksichtigt werden kann.
- Die eAU ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen. Dadurch kann Krankengeld immer korrekt und pünktlich ausgezahlt werden.
Wann gibt es keine eAU?
Eine digitale Bescheinigung ist vorerst nicht möglich bei:
- Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld)
- Privatversicherten und Privatpraxen
- Krankmeldungen aus dem Ausland
- Beschäftigungsverboten
- Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung
- Minijobs in Privathaushalten
In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer je einen Ausdruck für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst.
Bei technischen Störungen kann die eAU durch die Papierform ersetzt werden.
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Aufgerufen am 16.01.2023
- GKV-Spitzenverband. Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU). Aufgerufen am 16.01.2023.
- haufe.de/personal. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht. Aufgerufen am 16.01.2023
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Aufgerufen am 16.01.2023.
Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).
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