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Gesundheit Digital Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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  • Inhalt

  • Auf einen Blick
  • Einleitung
  • Meldung an die Krankenkasse
  • Abruf durch Arbeitgeber
  • Vorteile der eAU
  • Ausnahmen
  • Quellen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird digital an die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt. Krankheitszeiten lassen sich so ohne Übertragungsfehler dokumentieren. Versicherte müssen ihren Arbeitgeber aber weiter selbst über die Krankschreibung informieren.

Auf einen Blick

  • Ärztinnen und Ärzte übermitteln die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital an die gesetzliche Krankenkasse.
  • Versicherte müssen ihren Arbeitgeber wie bisher umgehend informieren, wenn sie krankgeschrieben wurden.
  • Arbeitgeber können die Krankmeldungen dann bei den Krankenkassen elektronisch abrufen.
  • Die eAU ermöglicht eine zuverlässige, lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen, was beispielsweise für die Zahlung von Krankengeld wichtig ist.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Laptop, Tablet und Stethoskop auf einem Glastisch. Jemand tippt auf der Laptoptastatur. Laptop, Tablet und Stethoskop auf einem Glastisch. Jemand tippt auf der Laptoptastatur.

Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, braucht eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), um weiter Gehalt oder Krankengeld zu bekommen. Damit weisen Versicherte bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber nach, dass sie arbeitsunfähig sind. Eine AU kann auch ausgestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass sich eine Erkrankung durch Weiterarbeiten so verschlimmert, dass eine Arbeitsunfähigkeit eintreten wird.

Versicherte brauchen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht selbst zu übermitteln: weder an die Krankenkasse noch an den Arbeitgeber.

Früher mussten Patientinnen und Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch Krankschreibung oder einfach „gelber Zettel“ genannt – selbstständig an die gesetzliche Krankenkasse und den Arbeitgeber schicken.

Dies entfällt in den meisten Fällen seit Anfang 2023, da die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital über die Telematikinfrastruktur, das sichere Netzwerk für den Austausch von Gesundheitsdaten, übermittelt wird.

Wichtig zu wissen: Auch wer arbeitslos gemeldet ist, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht länger selbst verschicken. Seit Januar 2024 kann auch die Bundesagentur für Arbeit die eAU digital abrufen.

Wie kommt die eAU zur Krankenkasse?

Stellt eine Ärztin oder ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit fest, so schickt die Praxis die eAU elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Patientin oder des Patienten.

Übermittelt werden folgende Daten:

  • Namen der oder des Versicherten
  • Datum, wann die Arbeitsunfähigkeit durch die Ärztin oder den Arzt festgestellt wurde
  • ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
  • ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein (Arbeits-)Unfall oder eine Berufskrankheit der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist
  • die Diagnose

Für die eigenen Unterlagen bekommen Versicherte einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in Papierform. Dieser Ausdruck muss nicht durch die Ärztin oder den Arzt unterschrieben werden.

Wie bekommen Arbeitgeber die eAU?

Seit Anfang 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die von der Ärztin oder dem Arzt gemeldeten Informationen über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung zur Verfügung. Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter muss die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anschließend selbst abrufen. Informationen zur Diagnose werden nicht übermittelt. 

Arbeitgeber dürfen die Daten der eAU nur bei der Krankenkasse abrufen, wenn sie dazu berechtigt sind. Dies ist der Fall:

  • wenn für den angefragten Zeitraum ein Beschäftigungsverhältnis bestand
  • wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt hat

Wichtig zu wissen: Auch wenn keine Krankmeldung mehr vorgelegt werden muss, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nach wie vor umgehend informieren, wenn sie krankgeschrieben wurden. Mit anderen Worten: Die Vorlagepflicht entfällt, aber die Meldepflicht bleibt.

Vorteile der eAU

Für alle Beteiligten – Patienten, Ärzte, Krankenkassen und Arbeitgeber – bietet die Umstellung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Vorteile:

  • Die eAU wird sicher und schneller als das alte Papierformular an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Versicherte brauchen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst zu übermitteln. Sie müssen ihren Arbeitgeber lediglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
  • Die eAU verringert die Kosten im Vergleich zum Postweg.
  • Die eAU ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der Krankheitszeiten bei den Krankenkassen. Das vereinfacht die korrekte und pünktliche Auszahlung des Krankengelds.

Wann gibt es keine eAU?

Eine digitale Bescheinigung ist vorerst nicht möglich bei:

  • Krankheit eines Kindes (Kinderkrankengeld)
  • Privatversicherten und Privatpraxen
  • Krankmeldungen aus dem Ausland
  • Beschäftigungsverboten
  • Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung
  • Minijobs in Privathaushalten

In diesen Fällen erhalten Arbeitnehmer je einen Ausdruck für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und sich selbst.

Bei technischen Störungen kann die eAU durch die Papierform ersetzt werden.

  • Bundesagentur für Arbeit. Ab 1. Januar 2024: Neuerungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufgerufen am 13.11.2024.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Aufgerufen am 13.11.2024.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Aufgerufen am 13.11.2024
  • GKV-Spitzenverband. Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten (eAU). Aufgerufen am 16.01.2023.
  • haufe.de/personal. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Pflichten für Arbeitgeber. Aufgerufen am 13.11.2024.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Aufgerufen am 13.11.2024.
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Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

Stand: 13.11.2024
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