Jugendliche mit einer Behinderung benötigen mitunter eine vorübergehende oder längerfristige Heilmittel-Behandlung. Zu den Heilmitteln gehören unter anderem Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. In seltenen Fällen wird Jugendlichen auch eine Ernährungstherapie oder eine podologische Behandlung (medizinische Fußpflege und -behandlung) verordnet.
Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.
Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Behandlungen aufkommen. Mitunter ist auch eine Verordnung durch Zahnärztinnen oder Zahnärzte sowie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich. Für Kinder und Jugendliche fallen keine Zuzahlungen an.
Weitere Informationen zu den einzelnen Heilmitteln finden Sie in den einzelnen Artikeln:
Jugendliche mit einer Behinderung benötigen Heilmittel-Behandlungen oft für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft. In diesem Fall gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung. Es können dann beispielsweise auf einem Rezept die nötigen Behandlungen für insgesamt 12 Wochen verordnet werden. Die Anzahl der Behandlungen pro Woche richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf.
Weitere Informationen zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bietet die Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes kann man nach Therapeutinnen und Therapeuten in der Nähe suchen. Dafür wählt man innerhalb der Suche den gewünschten Heilmittelbereich aus.
Jugendliche mit einer Behinderung benötigen mitunter bestimmte Hilfsmittel. Diese sollen im Alltag unterstützen und gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgleichen. Hilfsmittel sind zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Inhalationsgeräte und orthopädische Hilfsmittel. Auch Kommunikationshilfen wie Symbolkarten und technische Kommunikationshilfen gehören zu den Hilfsmitteln.
Medizinisch notwendige Hilfsmittel können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür kann eine ärztliche Verordnung nötig sein. Die Kosten werden übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Für Jugendliche fällt keine Zuzahlung an.
Nähere Informationen zu Hilfsmitteln und deren Beantragung bietet der Artikel Hilfsmittel.
Der Ratgeber Hilfsmittelversorgung des rehaKIND e.V. fasst für Eltern die wichtigsten Informationen rund um das Thema Hilfsmittel zusammen.
Wenn Jugendliche mit einer Behinderung pflegebedürftig sind, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel. Eine Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad - unabhängig von dessen Höhe.
Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte und Geräte, die dazu dienen, pflegebedürftige Jugendliche zu versorgen und im Alltag zu unterstützen. Solche Hilfsmittel sollen ihre Selbstständigkeit verbessern sowie die Pflege zu Hause ermöglichen und erleichtern. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel, wie einen Rollstuhl oder ein Pflegebett, und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu letzteren zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln und deren Beantragung finden sich im Artikel Pflegehilfsmittel beantragen.
Das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel bietet eine Übersicht über Anlaufstellen zur Hilfsmittelberatung bei bestimmten Behinderungen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät in allen Fragen zur Teilhabe. Ein Beratungsaspekt sind dabei auch Hilfsmittel.
Zu Pflegehilfsmitteln beraten darüber hinaus die Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen und ambulante Pflegedienste.
Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege.
Weitere Anlaufstellen für eine Beratung zum Thema Hilfsmittel finden sich im entsprechenden Artikel.
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