Familien mit einem behinderten Kind stehen im Alltag vor verschiedenen Herausforderungen. Damit sie gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können, gibt es verschiedene Teilhabe-Leistungen. Für Familien von Kindern mit einer Schwerbehinderung gibt es darüber hinaus verschiedene Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen.
Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nennt man auch Teilhabe. Das bedeutet zum Beispiel, dass Kinder mit einer Behinderung in die Kita oder zur Schule gehen und möglichst selbstbestimmt spielen und lernen können. Leistungen zur Teilhabe unterstützen sie dabei.
Die Maßnahmen können je nach Situation des Kindes sehr unterschiedlich sein. Möglich ist zum Beispiel, dass das Kind durch einen Integrationshelfer oder Schulbegleiter in Kita beziehungsweise die Schule begleitet wird. Auch die Kosten für eine medizinische Rehabilitation oder für spezielle Hilfsmittel, etwa barrierefreie Computer, können übernommen werden.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Teilhabe-Leistungen sowie zur Antragstellung und Leistungsträgern finden Sie im Artikel Leistungen zur Teilhabe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Gut zu wissen: Anstelle der nötigen Sachleistungen und Dienstleistungen können Familien auch ein persönliches Budget erhalten. In diesem Fall bekommt man in der Regel Geld, um die notwendigen Hilfsmittel oder Leistungen selbstständig zu organisieren und zu bezahlen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Das persönliche Budget: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.
Beim Kita- oder Schulbesuch können Kinder bei Bedarf durch Integrationshelfer oder Schulbegleiter unterstützt werden. Diese Fachkräfte bieten unter anderem praktische Hilfen, etwa beim An- und Ausziehen oder beim Toilettengang. Sie können aber auch bei Konzentrationsproblemen und Konflikten mit anderen Kindern unterstützen.
Meist werden diese Dienste von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder Selbsthilfevereinen angeboten. Für solche Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden die Kosten übernommen. Dafür müssen Eltern einen Antrag beim zuständigen Kostenträger stellen.
Weitere Informationen zur Förderung beim Kita- und Schulbesuch erhalten Sie auf dem Portal Familienratgeber.de der Aktion Mensch e.V.
Verschiedene Hinweise und Tipps bietet außerdem der Artikel Schule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Pflegegrad.
Für Kinder mit einer Schwerbehinderung sind verschiedene Nachteilsausgleiche möglich. Dazu zählen Freifahrten oder vergünstigte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie steuerliche Vorteile für die Eltern. Das soll bestehende Nachteile ausgleichen, zum Beispiel höhere Ausgaben der Familie für die medizinische und pflegerische Versorgung.
Im Artikel Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung erfahren Sie, was eine Schwerbehinderung ist, wie man einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kann und welche Nachteilsausgleiche es gibt.
Die Broschüre Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung des Sozialverband Deutschland e.V. bietet ebenfalls umfassende Informationen zum Thema.
Das Portal Familienratgeber.de der Aktion Mensch e.V. informiert Menschen mit Behinderung und deren Angehörige umfassend zu verschiedenen Themen.
Die Broschüre Wenn erstmal alles anders ist der Aktion Mensch e.V. bietet eine Übersicht zu Hilfen, Tipps und Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. stellt ebenfalls umfassende Informationen in der Broschüre Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es zur Verfügung.
Bei dem großen Spektrum an verschiedenen Leistungen zur Teilhabe ist eine individuelle Beratung in vielen Fällen unerlässlich.
Zur Beratung kann man sich an die Ansprechstellen der Leistungsträger oder an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden. Beide Beratungsangebote sind kostenlos.
Stand: