Pflege Leistungen zur Teilhabe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Die Leistungen zur Teilhabe sollen es Menschen mit Behinderung erleichtern, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Dafür gibt es vielfältige Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung etwa eine medizinische Rehabilitation, Bildung und die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen.
Auf einen Blick
- Menschen mit Behinderung sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
- Leistungen zur Teilhabe unterstützen Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen dabei.
- Die Leistungen umfassen finanzielle und praktische Hilfen für den Alltag, für die Schulbildung oder Ausbildung, für die Arbeit und die Freizeit sowie medizinische Rehabilitationsmaßnahmen.
- Die Leistungen zur Teilhabe müssen bei den sogenannten Rehabilitations-Trägern beantragt werden. Diese sind dafür verantwortlich, die benötigten Leistungen zu erbringen.
- Es gibt Beratungsstellen, die kostenlos zu Teilhabe-Leistungen und ihrer Beantragung beraten.

Was sind Leistungen zur Teilhabe?
Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nennt man auch Teilhabe. Zur Teilhabe gehört zum Beispiel, dass man auch mit einer Behinderung zur Schule oder Ausbildung gehen, arbeiten, selbstbestimmt wohnen und seine Freizeit gestalten kann. Je nachdem, welche Einschränkungen man hat, benötigt man dafür mitunter Unterstützung. Um diese Unterstützung zu ermöglichen und zu finanzieren, gibt es die Leistungen zur Teilhabe.
Leistungen zur Teilhabe sollen:
- Behinderung abwenden, mindern oder dafür sorgen, dass sich eine Behinderung nicht verschlimmert
- die Folgen einer Behinderung abmildern
- dafür sorgen, dass jemand so gut und so lange wie möglich in einem Bereich arbeiten kann, der ihr oder ihm liegt
- Pflegebedarf vermeiden oder vermindern
- verhindern, dass Menschen mit Behinderungen auf Sozialleistungen angewiesen sind
- die persönliche Entwicklung und ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben fördern
- die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erleichtern
Um diese Ziele zu verfolgen, gibt es vielfältige Maßnahmen. Je nach Bedarf wird zum Beispiel eine persönliche Assistenz zur Verfügung gestellt oder es werden die Kosten für eine medizinische Rehabilitation oder für spezielle Hilfsmittel, etwa barrierefreie Computer, übernommen. Statt der nötigen Sachleistungen und Dienstleistungen kann man auch ein Persönliches Budget erhalten. In diesem Fall bekommt man in der Regel Geld, um die notwendigen Hilfsmittel oder Leistungen selbstständig zu organisieren und zu bezahlen.
Es gibt Leistungen zur Teilhabe für verschiedene Bereiche des Lebens. Dementsprechend sind sie in sogenannte Leistungsgruppen unterteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die gesetzlichen Regelungen zu den Teilhabe-Leistungen findet man im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches. Diese Regelungen wurden in den letzten Jahren durch das Bundesteilhabegesetz angepasst. Durch die Gesetzgebung in Deutschland soll die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung gestärkt und damit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen entsprochen werden.
Wer kann Leistungen zur Teilhabe erhalten?
Leistungen zur Teilhabe sind für Menschen mit Behinderung oder mit Schwerbehinderung sowie für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Als Behinderungen gelten körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe im Alltag und im Beruf hindern können. Solche Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:
- bestimmte innere Erkrankungen
- Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit
- eingeschränkte geistige Fähigkeiten
- psychische Erkrankungen
- Einschränkungen der Sinnesfunktionen, etwa des Hörens oder des Sehens
- Lernbeeinträchtigungen
Eine Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen diesen individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Umwelt. Solche Barrieren in der Umwelt sind zum Beispiel nicht barrierefreie Straßenbahnen oder Busse, die Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen deswegen nicht oder nur eingeschränkt benutzen können. Um als Behinderung zu gelten, muss die Beeinträchtigung außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern.
Um Teilhabe-Leistungen zu erhalten, muss eine Behinderung oder Schwerbehinderung nicht offiziell anerkannt worden sein. Die Voraussetzung ist, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, welche die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bedroht.
Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe-Leistungen. Das gilt unabhängig davon, wodurch die Beeinträchtigung entstanden ist, ob sie etwa seit der Geburt besteht oder später durch einen Unfall oder eine Erkrankung entstanden ist. Allerdings können je nach Ursache der Beeinträchtigung unterschiedliche Leistungsträger für die Teilhabe-Leistungen zuständig sein.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) sollen Beeinträchtigungen abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden. Auch einer Verschlimmerung bestehender Beeinträchtigungen soll durch Reha-Maßnahmen vorgebeugt werden. Wann immer möglich soll eine Reha zudem verhindern, dass jemand nicht mehr arbeiten kann, pflegebedürftig wird oder vorzeitig auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Je nach persönlicher Situation können die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ganz unterschiedlich aussehen. Meist finden die Reha-Maßnahmen in einem Krankenhaus oder in einer speziellen Reha-Einrichtung statt. Zu den Reha-Leistungen gehören:
- ambulante oder stationäre Behandlungen
- Medikamente und Verbandsmaterial
- Heilmittel, etwa Physiotherapie oder Logopädie
- Hilfsmittel, wie zum Beispiel Gehhilfen oder Kommunikationsmittel für hör- oder sehbehinderte Menschen
- Frühförderung und Förderung für Kinder mit Behinderung
- Psychotherapie
- Förderung der Selbsthilfe
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie zur Feststellung, ob jemand wieder seinen alten Beruf ausüben kann
- stufenweise Wiedereingliederung, für die Rückkehr an den Arbeitsplatz
- Training zur Förderung sozialer Kompetenzen und lebenspraktischer Fähigkeiten
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Menschen mit und ohne Behinderung sollen weitestgehend die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen es Menschen mit Behinderung erleichtern, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit am Arbeitsleben teilzunehmen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Berufsvorbereitung
Verschiedene Angebote zur Berufsvorbereitung sollen Menschen mit Behinderung bei der Berufswahl und bei der Aufnahme einer Ausbildung unterstützen. Dazu gehören auch Grundausbildungen, die wegen einer Behinderung notwendig sein können, etwa eine blindentechnische Grundausbildung.
Ausbildung
Verschiedene Angebote unterstützen Menschen mit Behinderung, die eine Berufsausbildung machen wollen. Dabei gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:
- eine Ausbildung in einer Berufsschule und einem regulären Betrieb, die bei Bedarf an die Bedürfnisse der betreffenden Person angepasst werden kann
- eine Ausbildung in einer speziellen beruflichen Rehabilitationseinrichtung
- eine Ausbildung zum Fachpraktiker, bei der vor allem die praktischen Fähigkeiten für einen Beruf erlernt und geprüft werden und weniger die theoretischen Inhalte
Wenn aufgrund der Schwere der Behinderung eine solche Ausbildung nicht möglich ist, gibt es auch Bildungsmöglichkeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. In solchen Werkstätten werden Menschen individuell gefördert und können entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten Tätigkeiten erlernen. Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen diese auch beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.
Budget für Ausbildung
Für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es außerdem das Budget für Ausbildung. Dieses Geld steht Menschen zu, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind oder dort tätig sein könnten. Das Budget ermöglicht diesen Menschen eine reguläre Berufsausbildung.
Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden, bekommen über das Budget für Ausbildung die Ausbildungsvergütung und die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Außerdem werden unter anderem die Kosten für die Begleitung und Anleitung der Auszubildenden im Betrieb oder der Berufsschule übernommen.
Unterstützte Beschäftigung
Unterstützte Beschäftigung soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auszuüben. Zur unterstützten Beschäftigung gehört die sogenannte individuelle betriebliche Qualifizierung. Dabei werden Menschen mit Behinderung darin unterstützt, einen Arbeitsplatz in einem Betrieb zu suchen und zu erproben. Sie werden dann umfassend eingearbeitet und bekommen die Möglichkeit, die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit zu erlernen.
Gut zu wissen: Die sogenannte individuelle betriebliche Qualifizierung ermöglicht es auch Menschen ohne formalen Schulabschluss, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen.
Im Rahmen der unterstützten Beschäftigung ist außerdem eine Berufsbegleitung möglich. Berufsbegleitung können Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen, die einen Arbeitsplatz haben, jedoch Unterstützung brauchen, damit sie diesen weiterhin behalten können.
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Budget für Arbeit steht Menschen zu, wenn sie:
- in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten oder dort arbeiten dürften
- wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Moment nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können und eine reguläre Ausbildung machen möchten
Über das Budget für Arbeit können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Großteil der Lohnkosten für Menschen mit Behinderung erstattet bekommen. Dies soll ausgleichen, wenn Menschen mit Behinderung weniger leisten können als Menschen ohne Behinderung. Zudem kann über das Budget für Arbeit die Begleitung und Anleitung am Arbeitsplatz für die Person mit Behinderung finanziert werden.
Weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind vielfältig und umfassen weitere Hilfen und Maßnahmen. So können zum Beispiel auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt und berufliche Anpassungen, Weiterbildungen oder Jobcoaching finanziert werden. Auch Hilfsmittel für den Arbeitsplatz oder eine Arbeitsassistenz gehören zu den Leistungen.
Wichtig zu wissen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanziell unterstützt werden, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen. Neben Zuschüssen zum Lohn oder zur Ausbildungsvergütung gibt es unter anderem Zuschüsse für die Eingliederung, Umschulung oder bei technischen Veränderungen des Arbeitsplatzes.
Einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bietet die Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ der Deutschen Rentenversicherung.
Unterhaltssicherung und andere ergänzende Leistungen
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen werden begleitend zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht.
Zu den unterhaltssichernden Leistungen gehören finanzielle Hilfen wie das Krankengeld, das Verletztengeld oder das Übergangsgeld. Diese Gelder sollen Menschen finanziell absichern, wenn sie etwa aufgrund von Krankheit oder Rehabilitationsmaßnahmen kein Einkommen haben.
Über die ergänzenden Leistungen können Beiträge zur Sozialversicherung übernommen oder bezuschusst werden. Außerdem gehören Rehabilitationssport und Funktionstraining zu den ergänzenden Leistungen. Wenn wegen einer medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Reisekosten anfallen, können diese ebenfalls im Rahmen der ergänzenden Leistungen übernommen werden. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder für Kinderbetreuung werden dann unter Umständen erstattet.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an Bildung teilhaben können. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Unterstützung für:
- die Vorbereitung auf die Schule, beispielsweise in einer Kita
- die Schulbildung
- eine Berufsausbildung
- ein Studium
- eine Weiterbildung an einer Schule oder Hochschule
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Hilfen, etwa um den Besuch einer Schule zu ermöglichen oder Nachteile aufgrund einer Behinderung auszugleichen. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen unter anderem dafür notwendige Hilfsmittel oder Assistenzen. Mögliche Leistungen sind beispielsweise:
- eine Schulbegleitung
- Assistentinnen oder Assistenten, die beispielsweise Gebärdensprache dolmetschen oder bei der Fortbewegung unterstützen
- Hilfsmittel, zum Beispiel spezielle Computer
- eine Unterbringung im Internat
- eine heilpädagogische Betreuung
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung gehen aber über diese Beispiele hinaus und können auch ganz anders aussehen. Sie sind individuell, es gibt also keinen festen Leistungskatalog. Die Leistungen können auch während Ganztagsangeboten, in den Pausen oder während Pflichtpraktika in Anspruch genommen werden. Auch Unterstützung beim Fernunterricht ist möglich.
Menschen sollen nicht wegen einer Behinderung von der Bildung an staatlichen Schulen und Universitäten ausgeschlossen werden. Deshalb sollen die Schulen und Universitäten möglichst barrierefrei sein. Für den Unterricht in der Schule oder im Studium sind für Menschen mit Behinderung Nachteilsausgleiche möglich, etwa mündliche statt schriftlicher Prüfungen.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe unterstützen Menschen mit Behinderung bei der selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags und ihrer Freizeit. Dafür gibt es vielfältige Leistungen.
Wohnraum
Die Leistungen für Wohnraum sollen es Menschen mit Behinderung ermöglichen, in einer Wohnung zu leben, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben erleichtert. Sie können daher Unterstützung dabei bekommen, Wohnraum zu finden und diesen an ihre Bedürfnisse anzupassen. Das kann den behindertengerechten Umbau einer Wohnung umfassen, etwa den Einbau einer ebenerdigen Dusche.
Assistenzleistungen
Im Rahmen der Leistungen zur Sozialen Teilhabe können auch Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden. Das heißt, dass Menschen mit Behinderung im Alltag Hilfe von einer Person bekommen können. Diese Person kann etwa zu Behördengängen begleiten, Haushaltstätigkeiten übernehmen oder bei der Kindererziehung unterstützen. Auch für die Freizeitgestaltung kann eine Assistenz finanziert werden, zum Beispiel für sportliche Aktivitäten oder den Besuch von Kulturveranstaltungen.
Mobilität
Wenn Menschen wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben sie Anspruch auf Leistungen zur Mobilität. Diese umfassen die Beförderung, etwa durch einen Fahrdienst, und wenn nötig, Leistungen für ein Kraftfahrzeug. So können Menschen mit Behinderung Geld erhalten, um den Führerschein zu machen, sich ein Auto zu kaufen und dieses ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Dabei wird ein Zuschuss gezahlt, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet. Auch Reparaturen und Betriebskosten für ein Kraftfahrzeug können erstattet werden.
Gut zu wissen: Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderung können ebenfalls finanzielle Hilfe bekommen, wenn sie wegen der Behinderung ihres Kindes ein speziell ausgestattetes Auto brauchen.
Weitere Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Neben Leistungen für Wohnraum, Assistenz und Mobilität gibt es weitere Leistungen für Menschen mit Behinderung, welche die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern sollen. Dazu gehören:
- Heilpädagogische Leistungen für Kinder vor der Einschulung: Diese umfassen unter anderem verschiedene Therapien, zum Beispiel im Rahmen einer Frühförderung. Ziel ist, die Entwicklung und Selbstständigkeit des Kindes bestmöglich zu fördern.
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie: Diese Leistungen sollen es Menschen mit Behinderung ermöglichen, in einer geeigneten Pflegefamilie untergebracht zu werden.
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten: In Gruppen oder bei Schulungen können Menschen mit Behinderung zum Beispiel Haushaltstätigkeiten und andere alltägliche Fertigkeiten erlernen.
- Leistungen zur Förderung der Verständigung: Diese Leistungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sollen die Verständigung verbessern, etwa durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer für Gebärdensprache.
- Hilfsmittel zum Ausgleich von Einschränkungen, etwa barrierefreie Computer
Wer erbringt Teilhabe-Leistungen?
Für die unterschiedlichen Leistungen zur Teilhabe sind verschiedene Institutionen zuständig. Diese Institutionen werden Leistungsträger oder Rehabilitations-Träger, kurz Reha-Träger, genannt. Die Reha-Träger erbringen die Leistungen zur Teilhabe, die einem zustehen.
Wer im Einzelfall der verantwortliche Leistungsträger ist, hängt davon ab, welche Leistungen benötigt werden und warum die Behinderung besteht. So ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig. Besteht die Behinderung jedoch zum Beispiel infolge eines Arbeitsunfalls, ist ein Träger der Unfallversicherung zuständig. Im Einzelfall klären die Leistungsträger untereinander, wer für eine Leistung zuständig ist.
Die verschiedenen Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe sind:
- die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe, die eine berufliche Wiedereingliederung ermöglichen
- die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- die Träger der Eingliederungshilfe, vor allem für Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung
- die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, meist die Jugendämter, für Teilhabe-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Erkrankungen
- die Träger der Soldatenentschädigung und die Träger der sozialen Entschädigung für Menschen, die etwa wegen einer Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben
Welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie mit dem Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) herausfinden.
Wie bekommt man Teilhabe-Leistungen?
Um Leistungen zur Teilhabe zu bekommen, müssen Sie in den meisten Fällen einen Antrag stellen. Häufig ist es sinnvoll, sich bei den Ansprechstellen der Leistungsträger oder bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten zu lassen, bevor man einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei wird mit Ihnen überlegt, welche Teilhabe-Leistungen Sie benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Antrag dann mit Ihnen gemeinsam vorbereiten und an den richtigen Leistungsträger senden. Sie können den Antrag aber auch selbst beim zuständigen Träger stellen.
Wie die Beantragung genau funktioniert, unterscheidet sich bei den verschiedenen Leistungsträgern. Informationen dazu bekommt man meist auf den Internetseiten der Leistungsträger. Viele Leistungsträger stellen Formulare zur Verfügung, die man herunterladen und ausfüllen kann. Teilweise ist auch eine Beantragung über ein Online-Formular möglich. Manchmal muss man dem Antrag auch noch weitere Dokumente beilegen. Für einen Antrag auf medizinische Rehabilitation braucht man beispielsweise eine ärztliche Verordnung.
Manchmal ist es schwierig, festzustellen, welcher Leistungsträger für das eigene Anliegen zuständig ist. Hat man den Antrag an den falschen Träger geschickt, ist dieser aber verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Gut zu wissen: Es ist nur ein einziger Antrag notwendig, auch wenn man mehrere Leistungen zur Teilhabe von verschiedenen Leistungsträgern in Anspruch nehmen möchte.
Die Ansprechstellen der Leistungsträger oder die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) können Sie bei der Antragstellung unterstützen.
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Wenn man einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, erfolgt eine sogenannte Bedarfsermittlung. Bei der Bedarfsermittlung prüft der Leistungsträger, welche Einschränkungen man hat und welche Lebensbereiche betroffen sind. Dadurch soll ermittelt werden, welche Leistungen nötig sind, um die Teilhabe zu verbessern. Persönliche Wünsche sollen dabei berücksichtigt werden, sodass man unter Umständen auch wählen kann, wo und durch wen man Teilhabe-Leistungen erhält.
Bei der Bedarfsermittlung kann sich herausstellen, dass man verschiedene Leistungen zur Teilhabe benötigt, zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur sozialen Teilhabe. Dann kann es sein, dass verschiedene Leistungsträger zuständig sind. Um die Leistungen verschiedener Träger zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, wird in solchen Fällen ein sogenannter Teilhabeplan erstellt. Der Teilhabeplan soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung individuell und möglichst reibungslos die notwendige Hilfe erhalten.
In einem Teilhabeplan wird unter anderem festgehalten:
- welcher Leistungsträger wofür zuständig ist
- wie der Bedarf ermittelt wurde und was die Bedarfsermittlung ergeben hat
- welche erreichbaren Teilhabeziele festgelegt wurden
- welche Ergebnisse es bei der Teilhabeplan-Konferenz gab
Der Teilhabeplan kann im Verlauf angepasst werden, etwa wenn sich die Lebensumstände oder die Teilhabeziele ändern. Ein einzelner Leistungsträger übernimmt die Verantwortung für die Erstellung des Teilhabeplans. Dieser Leistungsträger ist dafür zuständig, die anderen Träger einzubeziehen.
In welchen Fällen findet eine Teilhabeplan-Konferenz statt?
Um sich noch besser miteinander absprechen zu können, kann eine Teilhabeplan-Konferenz durchgeführt werden. In einer Teilhabeplan-Konferenz wird über den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe, die Ziele dieser Leistungen und die notwendigen Maßnahmen beraten. Teilhabeplan-Konferenzen sollen die Beteiligung derjenigen stärken, die Teilhabe-Leistungen erhalten. Die Konferenz wird nur durchgeführt, wenn die Person zugestimmt hat, die die Teilhabe-Leistungen bekommen soll.
Eine Teilhabeplan-Konferenz kann von den beteiligten Leistungsträgern vorgeschlagen werden oder von der Person, die die Teilhabe-Leistungen benötigt.
An einer Teilhabeplan-Konferenz nehmen in der Regel teil:
- die Person, die die Teilhabe-Leistungen benötigt
- gegebenenfalls ihre gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter oder sonstige Vertrauenspersonen wie ein Familienmitglied oder der Partner
- alle beteiligten Leistungsträger
- auf Wunsch auch Leistungserbringer, also etwa jemand von der Einrichtung oder der Klinik, in der eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll
Gut zu wissen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) können Sie vor einer Teilhabeplan-Konferenz beraten und Sie möglicherweise auch zu dem Termin begleiten.
Was kann man tun, wenn Teilhabe-Leistungen nicht bewilligt wurden?
Nach der Bedarfsermittlung oder nachdem ein Teilhabeplan erstellt wurde, erhält man einen Bescheid vom zuständigen Leistungsträger. Darin bekommt man mitgeteilt, ob und in welchem Umfang die Leistungen zur Teilhabe bewilligt wurden.
Wenn Teilhabe-Leistungen abgelehnt wurden, obwohl man einen Anspruch darauf hat, kann man innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch führt dazu, dass der Leistungsträger nochmal prüft, ob die Teilhabe-Leistungen doch gewährt werden. Bei einer erneuten Ablehnung in Form eines Widerspruchbescheides kann man gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats klagen.
Es kann vorkommen, dass der Antrag verzögert oder nicht fristgerecht bearbeitet wird und man lange auf eine dringend notwendige Leistung warten muss. In einem solchen Fall kann man sich Teilhabe-Leistungen auch selbst organisieren und nachträglich eine Erstattung dafür fordern. Man kann außerdem vorläufige Leistungen über ein gerichtliches Eilverfahren bekommen. Es gibt allerdings das Risiko, dass man bei selbst organisierten oder vorläufigen Teilhabe-Leistungen auf den Kosten sitzen bleibt, falls die Leistungsträger keinen Bedarf dafür feststellen. In solchen Fällen sollte man sich beraten lassen und sich gegebenenfalls auch anwaltliche Unterstützung holen.
Wer berät zu Teilhabe-Leistungen?
Bei dem großen Spektrum an verschiedenen Leistungen zur Teilhabe ist eine individuelle Beratung in vielen Fällen unerlässlich. Sie kann bereits vor der Beantragung von Teilhabe-Leistungen helfen, sich einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen. Zudem kann man sich bei der Beratung schon informieren, wie und wo man am besten Teilhabe-Leistungen beantragt.
Zur Beratung kann man sich an die Ansprechstellen der Leistungsträger oder an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wenden. Beide Beratungsangebote sind kostenlos.
Wichtig zu wissen: Auch Angehörige von Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Die Ansprechstellen der Leistungsträger beraten umfassend über verschiedene Leistungen zur Teilhabe. Die EUTB berät unabhängig von den Leistungsträgern. Insbesondere soll die EUTB die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen verbessern.
Die Beratungsangebote informieren Menschen mit Behinderung insbesondere über:
- ihre Rechte und Pflichten
- verschiedene Teilhabe-Leistungen
- das Persönliche Budget
- die verschiedenen Leistungsträger und wer für welche Leistungen zuständig ist
- die Beantragung von Leistungen und den weiteren Verfahrensablauf
Über die Seite ansprechstellen.de der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) können Sie nach Ansprechstellen der Leistungsträger in Ihrer Nähe suchen.
Auf der Webseite der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) können Sie sich über das Beratungsangebot informieren und ebenfalls Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Referat Information, Monitoring, Bürgerservice. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Stand: August 2024.
- REHADAT, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. Lexikon zur beruflichen Teilhabe. Aufgerufen am 15.05.2025.
- Bundesministerium für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) – Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Stand: 22.12.2023.
Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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