Das persönliche Budget: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Das Persönliche Budget soll ihnen dabei helfen, die Teilnahme möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Auf einen Blick

  • Menschen mit Behinderungen können ein Persönliches Budget alternativ zu festgesetzten Leistungen zur Teilhabe erhalten.
  • Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung nötige Leistungen zur Teilhabe selbst organisieren und bezahlen.
  • In der Regel handelt es sich um einen monatlichen Geldbetrag.
  • Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. 
  • Das Persönliche Budget fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen, erfordert aber auch mehr Organisationsaufwand.
Frau sitzt im Rollstuhl mit Laptop auf dem Schoß.

Was ist das Persönliche Budget?

Wer von einer Behinderung betroffen oder bedroht ist, benötigt oft Unterstützung im Alltagsleben und im Berufsleben. Unterstützung gibt es beispielsweise in Form von persönlichen Assistenzen oder Hilfsmitteln. Menschen mit Behinderung haben einen gesetzlichen Anspruch auf solche Formen der Unterstützung.

Eine Möglichkeit ist, die nötigen Sachleistungen und Dienstleistungen direkt zu erhalten. Benötigt man beispielsweise eine persönliche Assistenz, kann diese direkt von einem Leistungsträger vermittelt werden. Um Organisation und Bezahlung der Assistenz muss man sich dabei nicht selbst kümmern. Möglicherweise hat man jedoch nur begrenzt Einfluss darauf, wer die Assistenz übernimmt und welche Einsatzzeiten möglich sind. 

Mehr Entscheidungsfreiheit bietet das Persönliche Budget. Dabei bekommt man Geld anstelle von festgelegten Sachleistungen oder Dienstleistungen. Mit diesem Geld können benötigte Hilfsmittel, Unterstützung oder andere nötige Leistungen selbst organisiert und bezahlt werden. In Einzelfällen bekommt man statt Geld auch Gutscheine, die zum Beispiel bei bestimmten Pflegediensten eingelöst werden können.

Das Persönliche Budget ist somit keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere, alternative Leistungsform. Menschen mit Behinderung können sich also aussuchen, ob sie lieber die nötigen Sachleistungen und Dienstleistungen bekommen wollen oder Geld, um die benötigten Leistungen selbst zu organisieren. Es ist auch möglich, nur für einen Teil der benötigten Leistungen ein Persönliches Budget zu beantragen. Den übrigen Teil erhält man dann direkt als Sachleistung oder Dienstleistung. Beispielsweise kann man eine Freizeitassistenz über das Persönliche Budget selbst organisieren und bezahlen, während gleichzeitig andere nötige Leistungen wie Krankengymnastik von Trägern wie der Krankenkasse organisiert und bezahlt werden.

Mit dem Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Leben freier zu gestalten. Sie können so zum Beispiel selbst entscheiden, wer ihnen wann und wie in verschiedenen Lebensbereichen helfen soll. Dafür ist es möglich, Assistentinnen oder Assistenten selbst zu beauftragen oder im sogenannten Arbeitgebermodell sogar anzustellen. Mit dem Persönlichen Budget können auch benötigte Hilfsmittel selbst ausgesucht und gekauft werden.

Das Persönliche Budget erfordert allerdings auch mehr eigenständige Organisation und Verantwortung. Es müssen beispielsweise ein hoher zeitlicher Aufwand für die Organisation sowie nötiges Fachwissen mit bedacht werden. Es ist auch wichtig, die finanzielle Situation im Blick zu behalten. Damit das Persönliche Budget bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums ausreicht, muss man gut haushalten. Wenn man sich für das Persönliche Budget entscheidet, muss man es beantragen. 

Wichtig zu wissen: Wer beispielsweise selbst eine Assistentin oder einen Assistenten anstellen möchte, muss unter anderem die rechtlichen Regelungen zu Beschäftigungsverhältnissen beachten. Es ist sinnvoll, hierzu im Vorfeld eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Anlaufstellen finden Sie in diesem Artikel im Abschnitt Rat und Hilfe.

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Jeder Mensch mit einer Behinderung hat Anspruch auf ein Persönliches Budget. Das gilt unabhängig von der Schwere der Behinderung. Ein Persönliches Budget können außerdem Menschen beantragen, die noch keine Behinderung haben, aber denen eine Behinderung droht. Eine Behinderung kann zum Beispiel nach einem Unfall oder bei bestimmten, länger andauernden Erkrankungen drohen. Ob eine Behinderung droht, wird an verschiedenen Anhaltspunkten festgemacht. Wichtig dafür ist zum Beispiel der bisherige Verlauf einer Erkrankung sowie die ärztliche Einschätzung des zukünftigen Verlaufs.

Jeder Mensch mit einer anerkannten oder drohenden Behinderung hat Anspruch auf ein Persönliches Budget.

Manche Menschen können aufgrund ihrer Behinderung Geld nicht selbst verwalten. Doch auch für sie kommt das Persönliche Budget infrage. Bei der Antragstellung und Verwaltung des Budgets kann dann zum Beispiel die betreuende Person unterstützen. Für Kinder mit Behinderung können die Eltern oder Sorgeberechtigte ein Persönliches Budget beantragen. 

Wofür kann man das Persönliche Budget verwenden?

Das Persönliche Budget kann für alle Leistungen zur Teilhabe verwendet werden. Leistungen zur Teilhabe sollen Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen vermeiden oder vermindern. Menschen mit Behinderung sollen so möglichst umfassend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Leistungen zur Teilhabe können verschiedene Formen der Unterstützung oder Hilfsmittel sein. Außerdem gehören zu den Leistungen auch medizinische Maßnahmen, die Behinderungen mildern oder verhüten sollen.

Zu Leistungen zur Teilhabe gehören zum Beispiel:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Das Persönliche Budget eignet sich zum Beispiel für den Umzug vom Elternhaus oder von einem Heim in eine selbstständigere Wohnsituation wie Betreutes Wohnen.

Ebenso können beispielsweise Freizeitassistenz, Arbeitsassistenz oder ein Fahrdienst zur Arbeit mit dem persönlichen Budget bezahlt werden. Dabei kann man das Persönliche Budget auch nutzen, um selbst eine Assistentin oder einen Assistenten anzustellen und somit zum Arbeitgeber zu werden. So können unter anderem die Einsatzzeiten flexibler geregelt werden und man kann die Assistenz so organisieren, wie man sie tatsächlich benötigt.

Möchte man einen Schulabschluss nachholen, dann kann eine Nachhilfe über das Persönliche Budget finanziert werden. Eine solche Nachhilfe ist eine sogenannte Leistung zur Teilhabe an Bildung.

Das Persönliche Budget kann zum Beispiel für Leistungen in den Bereichen Betreutes Wohnen, Persönliche Assistenz, Bildung oder auch für einen Fahrdienst genutzt werden.

Wer zahlt das Geld für das Persönliche Budget?

Für die Auszahlung des Persönlichen Budgets sind sogenannte Leistungsträger zuständig. Wer im Einzelfall der verantwortliche Leistungsträger ist, hängt davon ab, welche Leistungen benötigt werden und warum die Behinderung besteht.

Folgende Leistungsträger können bei der Auszahlung des Persönlichen Budgets beteiligt sein:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Träger der Rentenversicherung
  • Träger der Unfallversicherung
  • Träger der Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung oder Kriegsopferfürsorge

Wenn verschiedene Leistungen von unterschiedlichen Trägern benötigt werden, spricht man von einem trägerübergreifenden Budget. Die beteiligten Leistungsträger tragen dann jeweils einen Teil des Geldes bei. In solchen Fällen ist ein Leistungsträger hauptverantwortlich. Er plant alle nötigen Schritte, stimmt diese mit den anderen Leistungsträgern ab und ist für die Durchführung zuständig. Dieser Leistungsträger dient dann auch als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das eigene Persönliche Budget.

Welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie mit dem Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) herausfinden. 

 

Wo kann ich das Persönliche Budget beantragen?

Um das Persönliche Budget zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie zum Beispiel bei einer Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe stellen. Solche Ansprechstellen gibt es in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt.

Auf der Webseite der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe finden Sie ein Verzeichnis aller Ansprechstellen mit den Kontaktdaten.

Bei diesen Ansprechstellen wird mit Ihnen gemeinsam überlegt, wofür Sie das Persönliche Budget benötigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stellen dann den Antrag beim richtigen Leistungsträger. Sie können den Antrag aber auch selbst beim zuständigen Leistungsträger stellen. Ist der Leistungsträger nicht zuständig, ist er verpflichtet, den Antrag an den passenden Leistungsträger weiterzuleiten. 

Wenn Leistungen aus verschiedenen Leistungsbereichen benötigt werden, sind mitunter mehrere Leistungsträger an der Auszahlung des Persönlichen Budgets beteiligt.

Auch in solchen Fällen reicht ein einzelner Antrag bei einem der infrage kommenden Leistungsträger beziehungsweise einer Ansprechstelle aus. Dieser Leistungsträger bleibt dann hauptverantwortlich oder überträgt die Verantwortung auf einen der anderen Leistungsträger.

Gut zu wissen: Alle Leistungsträger sind zur Beratung verpflichtet. Weitere Anlaufstellen für kostenfreie Beratungen zum Persönlichen Budget finden Sie in diesem Artikel im Abschnitt „Rat und Hilfe“.

Darüber hinaus gibt es auch kostenpflichtige Beratungen. Sollte eine kostenpflichtige Beratung notwendig sein, können die Kosten dafür Teil des Persönlichen Budgets sein. Dies sollten Sie im Vorfeld mit dem Leistungsträger besprechen.

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Wenn man bisher noch keine Leistungen zur Teilhabe erhalten hat, stimmt man zunächst den persönlichen Bedarf in Gesprächen mit dem entsprechenden Leistungsträger ab. Diese Gespräche werden Bedarfs-Feststellungsverfahren oder Budgetkonferenzen genannt. Ziel der Gespräche ist es, den eigenen Bedarf genau zu ermitteln. Der ermittelte Bedarf ist ausschlaggebend für die Höhe des Persönlichen Budgets. Man kann zu solchen Gesprächen eine Vertrauensperson mitnehmen. 

Es ist sinnvoll, sich auf die Gespräche mit dem Leistungsträger gut vorzubereiten. Hier einige Tipps:

  • Machen Sie sich regelmäßig Notizen darüber, welche Arte der Unterstützung Sie wie häufig und wie lange benötigen.
  • Erkundigen Sie sich vorher über übliche Preise in Ihrer Umgebung für die Leistung, die Sie benötigen. 
  • Wer selbst Assistenzkräfte anstellen möchte, muss darauf achten, dass auch Kosten für Sozialabgaben, Ausfälle und Urlaub der Assistenzkräfte im Persönlichen Budget berücksichtigt werden.

Wenn man bereits Leistungen zur Teilhabe erhält und sich der Bedarf nicht verändert hat, muss der Bedarf nicht neu ermittelt werden. Man kann den Leistungsträger dann im Vorfeld fragen, wie viel die Sachleistung bisher gekostet hat. So bekommt man eine Vorstellung über die voraussichtliche Höhe des Persönlichen Budgets. 

Ist der Bedarf geklärt, einigen sich alle Beteiligten über die Höhe des Persönlichen Budgets. Außerdem wird besprochen, was mit dem Persönlichen Budget bewirkt werden soll. Die Ziele werden in einer Zielvereinbarung festgehalten. In dieser steht auch, ob und wie man nachweisen muss, wofür das Geld verwendet wurde. Das Ziel des Persönlichen Budgets ist dabei letztendlich immer, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Menschen mit Behinderung zu stärken. Das muss auch bei der Zielvereinbarung berücksichtigt werden.

Wenn der Leistungsträger beispielsweise in der Zielvereinbarung umfangreiche Nachweise bezogen auf den Preis einer Leistung von Ihnen fordert, ist dies möglicherweise nicht im Sinne des eigentlichen Ziels. Geforderte Nachweise sollten sich eher auf die Leistung selbst beziehen. Auch zur Qualität einer Leistung werden in der Zielvereinbarung Regelungen festgelegt. Hier sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Qualität der Leistung danach bestimmt wird, ob sie den Zielen des Persönlichen Budgets dient. Entscheidend dafür ist vor allem Ihre eigene Zufriedenheit mit der Leistung. 

Es kann vorkommen, dass nicht das gesamte Geld des Persönlichen Budgets im Laufe eines Jahres verbraucht wird. Deshalb ist es wichtig, in der Zielvereinbarung festzuhalten, wie mit nicht verbrauchtem Geld umgegangen werden soll. Geld, das für eine Betreuung in der Freizeit vorgesehen ist, könnte zum Beispiel auf das nächste Jahr übertragen und für einen Urlaub genutzt werden.

In der Zielvereinbarung wird gemeinsam mit dem Leistungsträger festgehalten, was mit dem Persönlichen Budget erreicht werden soll.

Was passiert, nachdem ich den Bescheid erhalten habe?

Im Anschluss an das Verfahren erhält man einen Bescheid. In diesem Bescheid steht, ob das Persönliche Budget bewilligt wurde und wie hoch es ist.

Wenn das Budget nicht bewilligt wurde oder für die benötigte Unterstützung nicht ausreicht, kann man Widerspruch beim hauptverantwortlichen Leistungsträger einlegen. Wird daraufhin erneut das Budget nicht bewilligt, kann auch Klage eingereicht werden.

Üblicherweise wird alle zwei Jahre überprüft, ob sich der Bedarf verändert hat. Dann können die Höhe des Persönlichen Budgets und die Zielvereinbarung gegebenenfalls angepasst werden. Nach einer erstmaligen Bewilligung ist der Zeitraum bis zur nächsten Überprüfung kürzer, zum Beispiel ein Jahr. So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob man mit dem Budget gut zurechtkommt. Die Zielvereinbarung wird dann erneuert oder an den veränderten Bedarf angepasst.

Wie hoch ist das Persönliche Budget ?

Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem Bedarf. Je nach persönlicher Situation und vorliegender Behinderung kann der Bedarf unterschiedlich sein. Um den persönlichen Bedarf zu ermitteln, findet eine Besprechung mit dem Leistungsträger statt. Hierbei kann man auch eine Vertrauensperson einbeziehen. Anschließend wird anhand des ermittelten Bedarfs festgelegt, wieviel Geld man erhält. 

Erhält man bereits Sachleistungen oder Dienstleistungen, dann wurde der Bedarf schon einmal ermittelt. Es kann dann direkt vereinbart werden, wieviel Geld man erhält. Allerdings soll das Persönliche Budget die Höhe der bisher genutzten Leistungen nicht überschreiten. Sollte sich der Bedarf ändern und der Geldbetrag nicht ausreichen, kann man eine Erhöhung des Persönlichen Budgets beantragen.

Werden Einkommen oder Vermögen auf das Persönliche Budget angerechnet?

Ob das Einkommen oder das Vermögen angerechnet werden, hängt davon ab, wie die Teilhabeleistungen finanziert werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich dafür entscheidet, die Leistung in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten oder in Form einer Sachleistung beziehungsweise Dienstleistung.

Bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen gibt es zwei Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit ist, dass Teilhabeleistungen von Versicherungen wie zum Beispiel der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung bezahlt werden. Dann sind sie vom Einkommen oder Vermögen unabhängig. Werden Heilmittel  benötigt, kann es allerdings sein, dass Zuzahlungen geleistet werden müssen.

Die zweite Möglichkeit ist, dass es sich bei den Teilhabeleistungen um Sozialleistungen handelt, die von Steuergeldern finanziert werden. Das ist zum Beispiel bei der Hilfe zur Pflege der Fall. Bei diesen Leistungen werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Dabei gelten die gleichen Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen wie in der Sozialhilfe.

Wie wird das Persönliche Budget ausgezahlt?

In der Regel erhält man das Persönliche Budget jeden Monatsanfang auf das eigene Konto. Das ist wichtig, damit Betroffene nicht in Vorleistung gehen müssen. Der Zahlungsrhythmus wird in der gemeinsamen Besprechung mit dem zuständigen Leistungsträger festgelegt. Je nach Bedarf kann es auch sein, dass die gesamte Summe auf einmal überwiesen wird.

In bestimmten Fällen erhält man das Persönliche Budget in Form von Gutscheinen statt Geldbeträgen, zum Beispiel für Pflegesachleistungen. Gutscheine für Pflegesachleistungen können nur bei Pflegediensten oder Einzelpflegekräften eingelöst werden, die von der Pflegekasse zugelassen sind.

Kann ich vom Persönlichen Budget auch wieder zurücktreten?

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie die Zielvereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wichtige Gründe können Veränderungen der Lebenssituation sein, beispielsweise wenn ein unterstützender Angehöriger nicht mehr zur Verfügung steht. Auch wenn man mit der Verwaltung des Geldes überfordert ist, kann man mit sofortiger Wirkung kündigen.

Das Recht zu kündigen hat auch der Leistungsträger. Er darf mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn man die Zielvereinbarung nicht einhält. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man das Geld für etwas anderes verwendet hat als vereinbart.
 
Eine andere Möglichkeit ist, das Persönliche Budget auslaufen zu lassen. Das geschieht, wenn man am Ende des Bewilligungszeitraumes keinen neuen Antrag auf das Persönliche Budget stellt. Außerdem endet das Persönliche Budget, wenn die Ziele erreicht wurden, die in der Zielvereinbarung festgehalten wurden. Ein solches Ziel kann zum Beispiel die Wiedereingliederung in das Berufsleben sein.

Wo finde ich weitere Informationen oder kann mich beraten lassen?

Ausführliche Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät ebenfalls zum Persönlichen Budget. 

Informationen, Erfahrungsberichte und Beratung insbesondere zur persönlichen Assistenz finden Sie bei der Selbsthilfeorganisation Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA e.V.

Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die Beratung ist kostenfrei.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. bietet eine Beratungshotline. Unter 030 - 235 935 190 können Sie sich zum Persönlichen Budget informieren. Die Beratung kann auch per E-Mail erfolgen: persoenliches.budget@isl-ev.de 

Auf der Internetseite der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. finden Sie außerdem eine Broschüre zum Download mit Tipps und Beispielen.

Viele nützliche Tipps finden Sie auch in der Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes "Das Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf".

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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