KindheitHeilmittel und Hilfsmittel

Kinder mit einer Behinderung benötigen mitunter eine vorübergehende oder längerfristige Heilmittel-Behandlung. Zu den Heilmitteln gehören unter anderem Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. In besonderen Fällen wird Kindern auch eine Ernährungstherapie oder eine podologische Behandlung (medizinische Fußpflege und -behandlung) verordnet.

Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.

Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Behandlungen aufkommen. Mitunter ist auch eine Verordnung durch Zahnärztinnen oder Zahnärzte sowie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich. Für Kinder und Jugendliche fallen keine Zuzahlungen an.

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Weitere Informationen zu den einzelnen Heilmitteln finden Sie in den einzelnen Artikeln:

Gut zu wissen: Kinder können manchmal auch im Rahmen einer sogenannten Frühförderung Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie erhalten. Eine Frühförderung kommt etwa bei Kindern mit Entwicklungsstörungen infrage. Um eine Frühförderung einzuleiten, ist in der Regel die kinderärztliche Praxis die erste Anlaufstelle.

Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf der Webseite der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e. V. (VIFF). Dort können Sie auch nach Frühförderstellen in Ihrer Nähe suchen.

Kinder mit einer Behinderung benötigen Heilmittel-Behandlungen oft für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft. In diesem Fall gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung. Es können dann beispielsweise auf einem Rezept die nötigen Behandlungen für insgesamt 12 Wochen verordnet werden. Die Anzahl der Behandlungen pro Woche richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf des Kindes.

Weitere Informationen zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs finden Sie in der Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes können Sie nach Therapeutinnen und Therapeuten in Ihrer Nähe suchen. Wählen Sie dafür den gewünschten Heilmittelbereich aus. 

Kinder mit einer Behinderung benötigen mitunter bestimmte Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel. Diese sollen Kinder im Alltag unterstützen und gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgleichen. Hilfsmittel sind zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Inhalationsgeräte und orthopädische Hilfsmittel. Auch Kommunikationshilfen wie Symbolkarten und technische Kommunikationshilfen gehören zu den Hilfsmitteln.

Medizinisch notwendige Hilfsmittel können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür kann eine ärztliche Verordnung nötig sein. Die Kosten werden übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Für Kinder fällt keine Zuzahlung an.

Nähere Informationen zu Hilfsmitteln und deren Beantragung finden Sie im Artikel Hilfsmittel.

Der Ratgeber Hilfsmittelversorgung des rehaKIND e.V. fasst für Eltern die wichtigsten Informationen rund um das Thema Hilfsmittel für Kinder zusammen.

Informationen rund um das Thema Hilfsmittel für Kinder bietet auch der Pflegewegweiser NRW der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Wenn Kinder mit einer Behinderung pflegebedürftig sind, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel. Eine Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad - unabhängig von dessen Höhe.

Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte und Geräte, die dazu dienen, pflegebedürftige Kinder zu versorgen und im Alltag zu unterstützen. Die Hilfsmittel sollen ihre Selbstständigkeit verbessern sowie die Pflege zu Hause ermöglichen und erleichtern. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Pflegebett und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu letzteren zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln und deren Beantragung finden Sie im Artikel Pflegehilfsmittel beantragen.

Das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel bietet eine Übersicht über Anlaufstellen zur Hilfsmittelberatung bei bestimmten Behinderungen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät in allen Fragen zur Teilhabe. Ein Beratungsaspekt sind dabei auch Hilfsmittel.

Zu Pflegehilfsmitteln beraten darüber hinaus die Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen und ambulante Pflegedienste.

Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege.

Weitere Anlaufstellen zum Thema Hilfsmittel-Beratung finden Sie im Artikel Hilfsmittel.

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