Wenn ein Kind eine Behinderung hat, stehen Eltern unter Umständen verschiedene Sozialleistungen oder andere staatliche Leistungen zu. Dazu zählen unter anderem ein erweiterter Mutterschutz, Freistellungen von der Arbeit und Leistungen der Pflegeversicherung zur sozialen Absicherung pflegender Angehöriger.
Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche.
Familien mit Babys oder kleinen Kindern können Angebote der Frühen Hilfen nutzen. Zu den Angeboten gehört die Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familien-Kinderkrankenschwester. Die Angebote sind kostenlos und sollen Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen.
Mehr Informationen zum Thema Frühe Hilfen und weitere Unterstützungsangebote bietet der Artikel Unterstützung für Familien nach der Geburt.
Verschiedene Fachdienste entlasten Familien für einige Stunden oder Tage in der Woche. Sie betreuen die Kinder und Jugendlichen, begleiten sie zu bestimmten Terminen, übernehmen Pflegeaufgaben oder helfen den Kindern, lebenspraktische Fähigkeiten wie Kochen oder Busfahren weiterzuentwickeln.
Meist werden diese Dienste von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder Selbsthilfevereinen angeboten. Welcher Leistungsträger die Kosten übernimmt, hängt von der persönlichen Situation des Kindes ab. Ab Pflegegrad 1 ist es möglich, den Entlastungsbetrag zur Finanzierung zu verwenden.
Weitere Informationen zu Familienunterstützenden Diensten (FUD), Familienentlastenden Diensten (FED) und Offenen Hilfen erhalten Sie bei der Aktion Mensch e.V.
Nähere Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie in unserem Artikel.
Für Geschwisterkinder ohne Behinderung ist die Familiensituation oft nicht einfach: Sie müssen in der Regel früh selbstständig werden und bekommen viel Verantwortung übertragen. Es gibt daher spezielle Freizeit- und Betreuungsangebote für Geschwister. Dienste, die Familien stundenweise entlasten, können Eltern Zeit für die Geschwister ermöglichen.
Informationen zu entlastenden Angeboten und deren Finanzierung finden sich auf dem Portal Familienratgeber.de der Aktion Mensch e.V.
Wenn ein Kind eine Behinderung hat, kann das für Eltern zunächst ein Schock sein. Die Sorge um das Kind und die vielen zusätzlichen Aufgaben führen oft dazu, dass eigene Bedürfnisse in den Hintergrund geraten. Nicht selten prägt die Beeinträchtigung das Familienleben, und Eltern oder Geschwister stoßen an ihre Grenzen.
In Selbsthilfegruppen haben Eltern, Geschwisterkinder und andere Angehörige die Möglichkeit, Menschen zu treffen, die ähnliche Erfahrungen machen. Dort können sie offen über Sorgen und Ängste sprechen, sich austauschen und voneinander lernen.
Im folgenden Video erfahren Sie, was Selbsthilfe ist und wie sie helfen kann.
Weitere Informationen zum Thema bietet unser Artikel Selbsthilfe für Angehörige.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. bietet mit dem GeschwisterNetz ein soziales Netzwerk für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung.
Digitale Selbsthilfeangebote ermöglichen einen Austausch unabhängig von Ort und Mobilität. Nähere Informationen finden Sie im Artikel Digitale Selbsthilfe.
Auch auf der Seite der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (NAKOS) können Sie sich über Selbsthilfe informieren und nach passenden Selbsthilfegruppen suchen.
Kostenfreie Beratung und Hilfe bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Auch verschiedene Sozialverbände, Selbsthilfevereine, Wohlfahrtsverbände und einige Verbraucherzentralen bieten eine Beratung an.
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät ebenso kostenfrei bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Problemen.
Eine Übersicht zu Beratungsstellen und weiteren Angeboten bietet das Portal Familienratgeber.de der Aktion Mensch e.V.
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