JugendWelche Pflegeleistungen gibt es für Jugendliche?

Wenn Jugendliche mit einer chronischen Erkrankung pflegebedürftig sind, dann können sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass bei einer Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. 

Pflegebedürftige Jugendliche haben Anspruch auf die gleichen Pflegeleistungen wie Erwachsene. Die einzelnen Leistungen unterscheiden sich teilweise je nach Pflegegrad. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche.

Einen allgemeinen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen findet sich im Artikel Die Pflegeversicherung: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Einen Überblick über die Leistungen für die Pflege zu Hause gibt es in unserem Artikel zum Thema.

Gut zu wissen:​ Neben Leistungen der Pflegeversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Krankenkasse die Kosten für häusliche Krankenpflege. Jugendliche mit chronischen Erkrankungen haben darauf Anspruch, wenn bestimmte medizinische Maßnahmen regelmäßig notwendig sind und im Haushalt keine Person lebt, die diese Maßnahmen übernehmen kann. Dazu zählen zum Beispiel das Verabreichen von Sondennahrung, das Absaugen von Sekret oder die Überwachung von Beatmungsgeräten. Die häusliche Krankenpflege wird von geschultem Pflegepersonal übernommen und muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Bei schwerstkranken Jugendlichen kann eine besonders intensive Pflege notwendig sein. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Außerklinische Intensivpflege: Versorgung im schweren Krankheitsfall.

Informationen rund um das Thema Wenn Eltern ihre Kinder pflegen bietet auch der Pflegewegweiser NRW der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Den Antrag auf Pflegeleistungen können Eltern unter anderem per Post, Telefon, Fax oder E-Mail bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung stellen. Nähere Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Eltern im Artikel Pflegeleistungen beantragen.

Wichtig zu wissen: Eltern oder andere Sorgeberechtigte sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, gilt: Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.

Bei der Pflegebegutachtung wird festgestellt, ob und wie stark die oder der Jugendliche pflegebedürftig ist. Erhält die oder der Jugendliche einen Pflegegrad, können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder eine andere unabhängige Gutachterin bzw. ein anderer unabhängiger Gutachter bewertet bei einem Hausbesuch die Selbstständigkeit des Jugendlichen in verschiedenen Bereichen. Ab dem 11. Geburtstag gelten bei der Begutachtung dieselben Berechnungsvorschriften für den Pflegegrad wie bei Erwachsenen.

Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung und Tipps zur Vorbereitung darauf finden sich im Artikel Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte.

Es ist sinnvoll, dass sich Familien frühzeitig beraten lassen. Im Rahmen einer Pflegeberatung werden sie dabei unterstützt, die passenden Hilfe- und Pflegeleistungen auszuwählen und zu beantragen. Die Beraterin oder der Berater hilft und berät auch bei der Vorbereitung zur Pflegebegutachtung und bei allen anderen, die Pflege betreffenden Fragen.

Familien können entscheiden, von wem sie sich beraten lassen möchten. Infrage kommen beispielsweise die Pflegekasse des Jugendlichen oder eine kommunale Beratungsstelle wie etwa ein Pflegestützpunkt.

Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe bietet die Website der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege.

Mehr Informationen zum Thema Pflegeberatung finden sich im Artikel Pflege: Unterstützung durch Beratung und Schulung.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Pflegeversorgung, Pflegeleistungen, Pflegende Angehörige und Pflegealltag und Wohnen finden sich auf den jeweiligen Themenseiten. 

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