Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Welche Leistungen das sind, erfahren Sie hier.
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Wer krankenversichert ist und Pflege braucht, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu bedarf es eines Antrages. Dabei gibt es einiges zu beachten.
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Pflegebedürftige, die gewöhnlich zu Hause versorgt werden, können auch eine teilstationäre Pflege oder vollstationäre Kurzzeitpflege beanspruchen. Doch wann stehen Bedürftigen diese Leistungen zu?
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Wer nur vorübergehend Pflegeunterstützung oder Hilfe im Haushalt benötigt, kann dies über die Krankenkasse bekommen. Mehr zu den Leistungen und der Beantragung erfahren Sie hier.
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Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf besondere Leistungen und Beratungsangebote. Der Beitrag gibt einen Überblick.
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Es gibt viele Heimangebote für Pflegebedürftige, die eine vollstationäre Versorgung benötigen. Ohne Hilfe kann die Auswahl des Heims schwerfallen. Es stellen sich auch Kostenfragen.
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Pflege-WGs sind eine Möglichkeit, auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben. Wer solche Wohngruppen gründet oder umbaut, kann Hilfsleistungen beanspruchen.
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