Wer auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Erfahren Sie hier, welche Schritte wichtig sind und wo Sie sich dazu beraten lassen können.
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Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Mit dem monatlichen Geldbetrag können pflegebedürftige Personen die Pflege zu Hause eigenständig organisieren.
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Die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen ist häufig eine herausfordernde Aufgabe. Die Beratungs- und Weiterbildungsangebote der Pflegeversicherung unterstützen Pflegende dabei.
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Pflege-WGs sind eine Möglichkeit, auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt zu leben. Wer solche Wohngruppen gründet oder umbaut, kann Hilfsleistungen beanspruchen.
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Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr Eigenständigkeit. Erfahren Sie hier, wofür es genutzt werden kann und was es zu beachten gibt.
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Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Welche Leistungen das sind, erfahren Sie hier.
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Wer nur vorübergehend Pflegeunterstützung oder Hilfe im Haushalt benötigt, kann dies über die Krankenkasse bekommen. Mehr zu den Leistungen und der Beantragung erfahren Sie hier.
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Bei mangelhafter Pflegeversorgung gibt es verschiedene Anlaufstellen. Eine rechtliche Auseinandersetzung lässt sich im Idealfall vermeiden.
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Schwerstkranke Menschen benötigen mitunter eine besonders intensive Pflege. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Verordnung, Leistungen und Kosten der außerklinischen Intensivpflege.
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Mit Verhinderungspflege können Zeiten überbrückt werden, in denen pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen. Die pflegebedürftige Person kann in ihrer bekannten Umgebung bleiben.
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Vollstationäre Pflege kommt infrage, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause nicht versorgt werden können. Hier erfahren Sie, was bei Kosten und Wahl einer Einrichtung beachtet werden sollte.
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Pflegesachleistungen sind eine finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause. Damit kann man Hilfe durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst finanzieren.
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Betreutes Wohnen ermöglicht Menschen mit Unterstützungsbedarf, selbstbestimmt und möglichst selbstständig in einer privaten Wohnung zu wohnen.
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Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, beispielsweise ein Pflegebett oder Betteinlagen. Die Übernahme der Kosten muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
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Selbstbestimmt und möglichst selbstständig wohnen ist auch mit Pflege- oder Betreuungsbedarf möglich. Verschiedene Wohnmodelle, Dienstleistungen und Hilfsmittel bieten die notwendige Unterstützung.
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Schwerstkranke und Sterbende haben Anspruch, in Würde zu leben und zu sterben. Dabei helfen spezielle Angebote der Palliativversorgung. Erfahren Sie hier, was die Krankenkasse übernimmt.
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Der Entlastungsbetrag lässt sich vielseitig und flexibel für die häusliche Pflege einsetzen. Jährlich stehen bis zu 1.500 Euro zur Verfügung.
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Kurzzeitpflege hilft, wenn die Pflege zu Hause mal nicht möglich ist. Pflegebedürftige Menschen können für diese Zeit in ein Pflegeheim ziehen. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten.
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Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege unterstützen die Pflege zu Hause. Welche Kosten auf Sie zukommen und wie die teilstationäre Pflege finanziert werden kann, erfahren Sie hier.
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Wenn Einkommen und Rente nicht für die Pflege ausreichen, können Pflegebedürftige Hilfe zur Pflege beantragen. Informationen zu Antrag, Leistungen und Einkommensprüfung finden Sie hier.
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