Pflege: Unterstützung durch Beratung und Schulung

Die Pflege und Betreuung von Älteren und Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist häufig eine herausfordernde Aufgabe. Beratungs- und Schulungsangebote der Pflegeversicherung helfen Pflegenden, ihre Angehörigen angemessen zu versorgen und die Pflegetätigkeit mit anderen Aufgaben zu vereinbaren.

Auf einen Blick

  • Die Pflegeberatung unterstützt bei der Organisation der Pflege.
  • Die Wohnberatung unterstützt bei der Schaffung einer geeigneten und barrierefreien Umgebung.
  • Bei Beratungsbesuchen, Pflegekursen und individuellen Schulungen können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen lernen, wie die Versorgung zu Hause gelingen kann.
  • Diese Beratung und Schulungsangebote stehen allen pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad.
  • Pflegekurse sind für Ehrenamtliche und Interessierte kostenlos.
  • Es existieren viele Beratungsangebote von unterschiedlicher Qualität. Checklisten helfen Ratsuchenden, gute Beratung zu erkennen.
Eine Pflegefachkraft berät eine Patientin.

Warum gibt es Pflegeberatung und Schulungen?

Beratungsangebote und Schulungen zum Thema Pflege unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die pflegerische Versorgung und Betreuung bestmöglich an ihre persönlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen anzupassen.

Werden Menschen pflegebedürftig, müssen sie und ihre Angehörigen viel organisieren und wichtige Entscheidungen treffen – diese betreffen häufig sehr persönliche Bereiche und greifen in familiäre Routinen, Rollen und Gepflogenheiten ein.

Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass die pflegebedürftige Person und/oder ihre pflegenden Angehörigen sich um folgende Belange kümmern müssen: 

  • medizinische und pflegerische Versorgung: Koordination und Wahrnehmen von Terminen mit Ärzten und Therapeuten sowie die Organisation eines Pflege- oder Betreuungsdienstes, anderen Betreuungsangeboten oder die Organisation der Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche.
  • Organisation des Pflegealltags: Terminabstimmungen, Hilfe im Haushalt, Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Organisation von Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit
  • Finanzierung: Beantragen von Leistungen bei unterschiedlichen Kostenträgern, wie Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Hilfe zur Pflege
  • Bedürfnisse von Pflegepersonen: Je nach Lebensabschnitt muss organisiert werden, wie sich die Pflege mit Schule, Studium, Berufsausbildung und Beruf vereinbaren lässt und wie Auszeiten zur Erholung möglich sind.

Zur Unterstützung stehen verschiedene finanzielle und praktische Hilfen zur Verfügung. Für Unkundige ist es schwer zu überblicken, welche Möglichkeiten es gibt, welche geeignet sind und unter welchen Voraussetzungen sich Sozialleistungsträger an der Finanzierung beteiligen.

Häufig fehlt es Angehörigen zudem an Wissen über Pflegeverläufe, Pflegetechniken und Krankheitsbilder. Chronische Erkrankungen bringen zudem häufig zusätzliche Herausforderungen für die Pflege mit sich.

Menschen mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit und ihre pflegenden Angehörigen haben daher Anspruch auf regelmäßige Information, Beratung und Schulungen. Diese sollen sie in die Lage versetzen, Angebote auszuwählen, nach ihren Bedürfnissen und Wünschen zusammenstellen und gegebenenfalls die Pflege und Betreuung adäquat selbst zu übernehmen. 

Pflegeberatung, Beratungsbesuche, Pflegekurse

Dazu gehören:

  • Pflegeberatung (§7a SGB XI)
  • Beratungsbesuche oder Beratung zur Pflege (§37 (3) SGB XI)
  • Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen (§45 SGB XI)

SGB XI steht für das 11. Sozialgesetzbuch, in dem alle Leistungen der sozialen Pflegeversicherung geregelt sind. Für privat pflegeversicherte Personen gelten dieselben Leistungen und Voraussetzungen.

Was ist Aufgabe der Pflegeberatung?

Ziel der Pflegeberatung (§7a SGB XI) ist, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen aufzuzeigen, wie die pflegerische Versorgung gestaltet werden kann und wie sich diese organisieren und finanzieren lässt. Sie berät zudem in Krisensituationen und informiert Angehörige über körperliche und psychische Belastungen und wie diesen vorgebeugt werden kann.

Dafür wird der persönliche Unterstützungs- und Hilfebedarf ermittelt: Wie viel und zu welchen Tageszeiten benötigt die pflegebedürftige Person Unterstützung? Sollen und können das Angehörige übernehmen? Oder ein Pflegedienst? Oder soll die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung stattfinden? Gibt es weitere Anforderungen, wie bestimmte Erkrankungen? Haben die pflegenden Angehörigen weitere Verpflichtungen, wie Berufstätigkeit, Verantwortung für Minderjährige, oder wohnen sie weit entfernt?

Auf dieser Basis informieren und beraten Pflegeberaterinnen und -berater umfassend und zeigen auf, wie Sie Leistungen und Hilfsangebote optimal für sich nutzen können. Themen sind unter anderem:

  • Formen der Pflege, die in Frage kommen: Versorgung durch Angehörige, Pflege- und Betreuungsdienste, Pflegeeinrichtungen oder Tagespflegestellen 
  • Angebote zur Gesundheitsförderung, Vorbeugung, Wiedereingliederung (Rehabilitation) oder sonstigen medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfen
  • Angebote und Dienstleister in der Nähe
  • Finanzierung der Pflege: Welche Sozialversicherungs- und Rehabilitationsleistungen sind möglich, und wie Sie diese erhalten
  • Möglichkeiten zur Selbstpflege und zur Vereinbarkeit von Pflege mit Beruf, Ausbildung oder weiteren Familienaufgaben (zum Beispiel Entlastungsleistungen und ehrenamtliche Angebote)
  • Vorbereitung auf die Pflegeaufgabe und die damit verbundenen Herausforderungen
  • Erhalt der Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Menschen: aktivierende Pflege, barrierefreier Umbau, Einsatz von Hilfsmitteln
  • Umgang mit bestimmten Erkrankungen

Darüber hinaus helfen Pflegeberaterinnen und -berater den Termin mit dem Medizinischen Dienst vorzubereiten. Dieser prüft, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Pflegegrad rechtfertigen. Die Pflegebegutachtung ist Voraussetzung, um einen Pflegegrad und Pflegeleistungen zu erhalten. Eine ausführliche Vorbereitung erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Pflegegrad zu erhalten, der dem Pflegebedarf entspricht.  

Pflegeberaterinnen und -berater haben ein offenes Ohr für alle Fragen, die das Thema Pflege betreffen. Viele Beratungsstellen, beispielsweise Pflegestützpunkte, arbeiten in regionalen Netzwerken. Sie können daher bei Bedarf an die richtigen Stellen weiterverweisen und alternative Angebote und Einrichtungen nennen. 

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater haben ein offenes Ohr für alle Fragen, die das Thema Pflege betreffen.

Was kennzeichnet Pflegeberatung? 

Pflegeberaterinnen und -berater gehen auf Ihre Situation individuell ein. Außerdem ist die Beratung dauerhaft ausgelegt: Man begleitet und berät Sie auf Wunsch während der gesamten Pflegebedürftigkeit.  

Ein Beratungsanspruch entsteht beispielsweise immer, wenn sich die Pflegesituation verändert, Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen oder die Pflegeleistungen wechseln. Auch wenn sich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf Ihre Pflegesituation haben, unterstützt Ihr Pflegeberater Sie bei den notwendigen Anpassungen. Wenn die Beratungsstelle es anbietet, kann die Beratung auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden.  

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?  

Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, haben Sie Anspruch auf die kostenlose Beratung. Sie wird auch dann von der Pflegekasse übernommen, wenn die Pflegekasse Ihren Antrag ablehnt. 

Innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie den ersten formlosen Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Termin oder einen Beratungsgutschein. Auch Angehörige können sich beraten lassen, sofern die pflegebedürftige Person einverstanden ist.   

Anbieter von Pflegeberatung sind beispielsweise: 

  • Pflegestützpunkte
  • kommunale Beratungsstellen
  • Beratungsangebote der Wohlfahrtsverbände
  • Pflegekassen oder die „compass private pflegeberatung“ für privat Pflegeversicherte

Kontaktdaten von Beratungsangeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Was passiert bei einem Beratungsbesuch?

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben selten umfassende pflegefachliche und medizinische Vorkenntnisse. Damit pflegebedürftige Menschen trotzdem angemessen versorgt werden, kommen in regelmäßigen Abständen Pflegefachkräfte in den Pflegehaushalt. Sie geben Tipps, was verbessert werden kann, und können gegebenenfalls frühzeitig Hilfe anbieten, wenn sich Gesundheitsprobleme und Krisensituationen abzeichnen.

Themen von Beratungsbesuchen (§37 (3) SGB XI) sind unter anderem:

Das Ziel der Beratungsbesuche ist sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person angemessen versorgt wird und die Angehörigen so zu unterstützen, dass die Pflege so lange wie möglich und gewünscht zu Hause stattfinden kann. Informationen über die Beratungsinhalte werden nur mit Einverständnis der Beteiligten an die Pflegekasse weitergeleitet.  

Kommt die Beratungsperson zu der Einschätzung, dass die pflegebedürftige Person nicht angemessen versorgt wird, wird weitere Beratung angeboten und die Pflegekasse darüber informiert. Es bleibt weiterhin das Ziel, die Pflege und Betreuung so zu planen, dass sie dort stattfinden kann, wo es die pflegebedürftige Person wünscht. 

Wer führt Beratungsbesuche durch?  

Für die Beratungseinsätze kommen Pflegefachkräfte ins Haus, die spezifisches Wissen zu dem Krankheitsbild oder der Behinderung mitbringen, die der Pflegebedürftigkeit zugrunde liegen: beispielsweise zu Auswirkungen von Schlaganfällen, Demenzerkrankungen oder den besonderen Belangen von pflegebedürftigen Kindern. Dies sind in der Regel Pflegefachkräfte von zugelassenen Pflegediensten und neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz.

Wer hat Anspruch auf Beratungsbesuche?  

Für alle Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, sind Beratungsbesuche kostenlos. Der Anspruch besteht bei allen Pflegegraden. 

Wichtig zu wissen: Für Menschen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind die Beratungsbesuche verpflichtend. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Termine müssen stattfinden: bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Quartal.

Für Menschen, die Pflegesachleistungen beziehen und Menschen mit Pflegegrad 1 sind die Beratungsbesuche freiwillig. Sie haben Anspruch auf einen Termin zu Hause pro Halbjahr. Ein Teil der Beratungsbesuche kann online stattfinden.

Weitere Informationen zu Beratungsbesuchen erhalten Sie im Artikel Pflegegeld.

Wie erhält man einen Termin für einen Beratungsbesuch?

Um einen Beratungsbesuch zu vereinbaren, wenden Sie sich direkt an einen Pflegedienst oder eine Beratungsstelle, die Beratungsbesuche anbieten dürfen. Häufig können gleich auch Folgetermine vereinbart werden.  

Auch an die Termine für die verpflichtenden Beratungsbesuche müssen Sie selbst denken und sich frühzeitig an einen Anbieter wenden.  

Wird kein Beratungsbesuch nachgewiesen, versendet die Pflegekasse ein Erinnerungsschreiben, denn bei ausbleibender Beratung kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall die Zahlung eingestellt werden.

Interessant zu wissen: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann ab sofort jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2024. 

Wann sind Pflegekurse und Schulungen sinnvoll?

Pflegekurse und Schulungen (§45 SGB XI) vermitteln Wissen, das für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen wichtig ist. Sie richten sich an Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen und an alle, die am Thema Pflege interessiert sind. 

Das Angebot ist sehr vielseitig: Möglich sind beispielsweise fachliche Anleitung und Trainings, Wissensvermittlung oder informeller Austausch.

Themen sind unter anderem:

Es gibt sowohl Gruppenangebote als auch individuelle Schulungen. Sie finden in Schulungsräumen, online oder auf Wunsch auch zu Hause statt. Die Kosten für Pflegekurse und Schulungen übernehmen die Pflegekassen beziehungsweise die privaten Pflegeversicherungen. Der Anspruch besteht fortlaufend.

Pflegekurse und Schulungen können auch vor Beginn der Pflegetätigkeit und vorbeugend belegt werden, damit die Versorgung von Beginn an gut organisiert ist und gesundheitliche Probleme gar nicht erst entstehen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeberatungsstellen können Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Angebots helfen.

Interessant zu wissen: Viele Pflegekassen bieten Onlineprogramme mit Basiswissen und häufigen Pflegethemen, die kostenfrei und frei zugänglich für alle Interessierten sind.

Wie beantrage ich einen Pflegekurs?

Öffentliche Angebote, Gruppenkurse und Online-Angebote stehen allen Interessierten offen. Es ist nicht notwendig, dass Sie eine pflegebedürftige Person versorgen oder dass ein Pflegegrad vorliegt.

Anbieter sind beispielsweise Pflegekassen, Kommunen, Nachbarschaftseinrichtungen, Verbände und Sozialstationen. Informationen zu Angeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie bei ihrer Pflegekasse sowie einer Pflege- oder Sozialberatungsstelle. 

Die Pflegekurse sind kostenlos. 

Wie beantrage ich eine häusliche Schulung?

Bei individuellen Schulungen in den eigenen vier Wänden kommen Pflegefachpersonen zu Ihnen nach Hause und beraten und schulen Sie zu Ihren Fragen und Problemen, um Ihnen die Pflege zu erleichtern. Die pflegebedürftige Person muss dem schriftlich zustimmen.

Themen können die Vorbeugung von Stürzen sein, Inkontinenz, Pflege bei Demenz oder auch die spezielle Pflege bei bestimmten Erkrankungen sein.

Schulungen zu Hause werden von häufig von Pflegeberatungsstellen und Pflegediensten angeboten. Die Schulung muss bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt werden.

Wo finde ich geeignete Beratungsstellen?

Das Beratungsangebot für Pflege ist sehr vielfältig. Die Beratungsstellen sind regional unterschiedlich aufgebaut und verfügbar. So gibt es öffentlich finanzierte Angebote wie Pflegestützpunkte nicht in jedem Bundesland. Diese sind zudem regional unterschiedlich ausgestattet.

Darüber hinaus beraten Kommunen, Ministerien, Selbsthilfe-, Sozial-, und Wohlfahrtsverbände, unabhängige Beratungsstellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und privatwirtschaftliche Unternehmen. 

Über die Datenbank des Zentrums für Qualität und Pflege (ZQP) ist es möglich, nach örtlichen Beratungsstellen zu suchen.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat zudem eine Checkliste mit Merkmalen entwickelt, woran Ratsuchende eine gute Beratungsstelle erkennen können.

Wichtig zu wissen: Die Beratung nach §7a SGB XI kann nur in Beratungsstellen durchgeführt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Im Beratungsgutschein ist vermerkt, welche Beratungsstelle Sie damit aufsuchen können. Privatversicherte werden von der compass private Pflegeberatung gGmbH beraten. Es handelt sich um ein Unternehmen des Verbands der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). 

Gibt es Beratung zu speziellen Themen?

Einige Beratungsstellen haben sich auf bestimmte Themen spezialisiert, beispielsweise Hilfsmittel und Wohnraumanpassung, Umgang mit Demenz sowie rechtliche Betreuung und andere Rechtsfragen.  

Hilfsmittelberatung

Neben der Beratung durch Pflegedienste und Gutachter des Medizinischen Dienstes gibt es auch Hilfsmittelberatung von Sozialverbänden und Wohlfahrtsverbänden. Es gibt zudem Beratung mit dem Fokus auf bestimmte Erkrankungen, wie Hilfsmittel für Sehbehinderungen oder Hilfsmittel für neurologische oder muskuläre Erkrankungen. Diese werden in der Regel von entsprechenden Selbsthilfeverbänden angeboten.  

Beratungsstellen für Wohnraumanpassung

Die barrierefreie Umgestaltung oder der Umbau des Wohnraums können zu einer selbstständigen Lebensweise beitragen und die Pflege erleichtern. 

Mehr Informationen und Beratungsstellen finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. 

 Sozialrechtsberatung

Sie unterstützt bei rechtlichen Problemen, etwa abgelehnten Anträgen auf Leistungen. Dazu gehören die Beratung bei Widersprüchen und die rechtliche Begleitung bei eventuellen Klagen. Nur zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen rechtlich beraten. 

Beratungsstellen für Sozialrecht finden sich unter anderem bei Sozial-, Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbänden, den Verbraucherzentralen und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). 

Weitere Informationen

Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums berät pflegende Angehörige individuell, wie sich die Pflege zu Hause organisieren und finanzieren lässt, zu Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfestellungen sowie Angeboten vor Ort. 

Telefon: 030 20 17 91 31 
E-Mail: info@wege-zur-pflege.de 
Website: www.wege-zur-pflege.de 

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 

Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesgesundheitsministeriums informiert allgemein zu Fragen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung. 

Telefon: 030 340 60 66 02
Website: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html

Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) – Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung. Stand: 16.09.2022.

Compass private Pflegeberatung. Pflegekurse. Aufgerufen am 20.04.2023.

GKV-Spitzenverband. Empfehlungen nach § 37 Absatz 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI vom 29.05.2018 – zuletzt geändert am 21.05.2019.

GKV-Spitzenverband. Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 20.12.2022.

GKV-Spitzenverband. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) geändert durch Beschluss vom 20.12.2021.

IGES Institut. Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Absatz 9 SGB XI. Berlin, Februar 2020. 

IGES Institut. Studie zur Erfüllung der Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben sowie der Qualitätssicherung in Pflegestützpunkten. Berlin, Juni 2018.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegepersonen bei Pflegezeit beantragen. Aufgerufen am 20.04.2023.

Udsching P., Schütze B. SGB XI Soziale Pflegeversicherung. Kommentar. 5. Auflage. C.H. Beck Verlag: München 2018. 

Verbraucherzentralen. Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung. Aufgerufen am 18.04.2023.

Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege. 1. Auflage, Berlin 2016, ISBN: 978-3-945508-15-2. 

Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). ZQP-Einblick. Beratung zur Pflege. Stand: April 2021.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ NRW)

Stand:
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?