Podologie
Bei der Podologie (medizinischen Fußbehandlung) steht die Gesundheit der Füße im Mittelpunkt. Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen an der Haut und den Fußnägeln. Damit können sie zum einen bestehende Beschwerden lindern und zum anderen der Entstehung weiterer Schäden oder Wunden vorbeugen.
Auf einen Blick
- In der Podologie werden Beschwerden der Füße bei Erkrankungen wie Diabetes oder bei Nervenschädigungen behandelt.
- Eine podologische Behandlung kann bei Veränderungen der Haut und der Nägel helfen, zum Beispiel bei verdickter Hornhaut oder eingewachsenen Zehennägeln.
- Bei einer medizinischen Fußbehandlung geht es im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege nicht um verschönernde Maßnahmen, sondern um die Behandlung krankhafter Veränderungen.
- Damit die Krankenkasse die Kosten für eine podologische Behandlung übernimmt, benötigt man ein ärztliches Rezept. Erwachsene müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Was ist Podologie?
Die Podologie (medizinische Fußbehandlung) hilft bei krankhaften Veränderungen der Füße. Podologische Behandlungen werden von Podologinnen und Podologen durchgeführt. Diese Berufsbezeichnungen sind geschützt. Man braucht also eine spezielle Ausbildung, um sie führen zu dürfen.
Ärztlich verordnete Maßnahmen der medizinischen Fußbehandlung dürfen nur mit einem Abschluss dieses Gesundheitsfachberufs durchgeführt werden. Solche Maßnahmen sollen zum einen bestehende Beschwerden bessern und zum anderen verhindern, dass Schädigungen der Füße entstehen oder sich verschlechtern.
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zur podologischen Behandlung werden in der kosmetischen Fußpflege gesunde Füße gepflegt und verschönert. Um eine kosmetische Fußpflege anzubieten, ist keine Berufserlaubnis notwendig.
Wann kommt eine podologische Behandlung in Frage?
Einer der wichtigsten Gründe für eine podologische Behandlung sind Fußveränderungen bei Diabetes. Man spricht dabei auch vom diabetischen Fußsyndrom oder von einem diabetischen Fuß.
Ein diabetischer Fuß entsteht, weil durch die Diabetes-Erkrankung Nerven und Blutgefäße geschädigt werden. Wenn Nerven geschädigt sind, kann sich das Gespür am Fuß verschlechtern. Man nimmt dann zum Beispiel Druck oder Schmerz nicht mehr so gut wahr. Dadurch entstehen oft Druckstellen und starke Hornhautverdickungen und man spürt kleinere Verletzungen nicht mehr. Hinzu kommt, dass die Füße durch Schäden an den Blutgefäßen schlechter durchblutet werden. Dadurch können entstandene Wunden langsamer und schlechter heilen.
Wird ein diabetischer Fuß nicht früh erkannt und behandelt, können anhaltende und tiefe Wunden entstehen. In schweren Fällen kann Gewebe absterben und der betroffene Zeh oder Teile des Fußes müssen amputiert werden. Durch eine rechtzeitige podologische Behandlung lassen sich solche Amputationen in vielen Fällen vermeiden.
Auch andere Erkrankungen, bei denen Nerven geschädigt sind, können zu ähnlichen Beschwerden wie beim diabetischen Fußsyndrom führen. Dazu gehören Querschnittssyndrome und Neuropathien. Eine podologische Behandlung kann dann ebenfalls sinnvoll sein.
Weitere Gründe für eine podologische Behandlung sind zum Beispiel:
- krankhafte Hornhautverdickungen
- Hühneraugen
- Warzen
- Veränderungen der Fußnägel wie Verdickungen oder eingewachsene Nägel
- Nagelpilz
- Beschwerden durch Fehlstellungen der Zehen
Was umfasst eine podologische Behandlung?
Die Podologin oder der Podologe untersucht zu Beginn die Füße und erstellt dann einen persönlichen Behandlungsplan. Dabei werden die Diagnose und die bestehenden Beschwerden berücksichtigt.
Anschließend findet die eigentliche podologische Behandlung statt. Zur Behandlung der Haut gehört zum Beispiel das Abtragen von verdickter Hornhaut und Schwielen. Auch Hühneraugen, Warzen und Einrisse werden behandelt. Mit diesen Maßnahmen sollen Hautschäden wie zum Beispiel tiefere Risse und Wunden in der Haut oder Entzündungen vermieden werden.
Krankhafte Veränderungen der Fußnägel können ebenfalls mit podologischen Maßnahmen behandelt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise das richtige Schneiden der Nägel und die Behandlung verdickter Zehennägel, zum Beispiel durch Schleifen oder Fräsen.
Außerdem können Podologinnen und Podologen eingerollte oder eingewachsene Fußnägel behandeln. Dafür werden zum Beispiel Nagelkorrekturspangen angebracht, die für ein regelrechtes Nagelwachstum sorgen und die normale Nagelform wiederherstellen sollen. Hierbei werden individuelle Nagelspangen aus Metall oder Kunststoff verwendet.
Je nachdem, welche Beschwerden man hat, gibt es weitere spezielle podologische Behandlungen. Dazu gehören:
- die Anbringung von Polstern und Anfertigung spezieller Silikon-Polster (Orthosen), um Reibungs- und Druckstellen zu entlasten
- die Anbringung spezieller Verbände, beispielsweise steriler (keimfreier) Verbände oder Verbände, die Teile des Fußes entlasten sollen
- Fußgymnastik und Bewegungsübungen, zum Beispiel bei Fehlstellungen
Podologinnen und Podologen bieten außerdem Beratung an. Sie können unter anderem Tipps geben zum richtigen Schuhwerk und passenden Einlagen und zur richtigen Fußpflege zu Hause.
Wie erhalte ich eine podologische Behandlung und wer trägt die Kosten?
Bei bestimmten Erkrankungen, die zu Schäden an den Füßen führen, kann die Ärztin oder der Arzt eine podologische Behandlung verordnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Behandlungskosten. Wann eine Verordnung möglich ist, ist in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.
Derzeit zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine podologische Behandlung, wenn diese aufgrund einer der folgenden Erkrankungen notwendig ist:
- bei einem diabetischen Fußsyndrom
- bei bestimmten Nervenschädigungen (sensible oder sensomotorische Neuropathie)
- bei Querschnittssyndromen
- bei eingewachsenen Zehennägeln (Nagelspangen-Behandlung)
Versicherte müssen pro Rezept eine Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro leisten – außer, sie sind von der Zuzahlung befreit.
Für privat Versicherte kann die Kostenübernahme anders geregelt sein. In welcher Höhe die Kosten für bestimmte Heilmittel bezahlt werden, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungstarif ab.
Viele podologische Behandlungen können auch ohne Rezept in Anspruch genommen werden. Dann muss man die Behandlung selbst bezahlen.
Weitere Informationen zu den genauen Bedingungen der Podologie-Verordnung finden Sie in unserem Artikel „Heilmittel“.
Wo erhalte ich eine podologische Behandlung?
Podologische Behandlungen werden unter anderem in folgenden Einrichtungen angeboten:
- in podologischen Praxen oder Praxisgemeinschaften
- in Fußambulanzen, etwa in Fachpraxen für Diabetes
- in Versorgungszentren
- in Krankenhäusern
Wie finde ich eine geeignete podologische Praxis?
Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes ist die Suche nach Praxen für Podologie möglich. Alle dort aufgeführten Praxen können Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Über die Webseite des Deutschen Verbandes für Podologie (ZFD) e.V. kann man ebenfalls über die Eingabe der Postleitzahl Podologinnen und Podologen in der Nähe finden.
- Bundesministerium der Justiz. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG). Aufgerufen am 18.03.2024.
- Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V. Berufsbild des Podologen. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V. Das Aufgabengebiet von Podologen. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA. Heilmittel-Richtlinie. Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung - HeilM-RL. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA. Pressemitteilung. G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege. 2020. Aufgerufen am 18.03.2024.
- gesundheitsinformation.de. Podologie (medizinische Fußpflege). Aufgegrufen am 18.03.2024.
- GKV-Spitzenverband. Heilmittelerbringerliste. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Orthopädie-Technik Schädlich GmbH. Orthosen. Aufgerufen am 18.03.2024.
- PKV-Serviceportal. Physiotherapeut, Logopäde & Co. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Schmidt et al. Podiatry impact on high-low amputation ratio characteristics: A 16-year retrospective study. 2017. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Schweizerischer Podologen-Verband SPV. Verbandtechnik in der Podologie. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. Abgrenzung der Tätigkeitsfelder Podologie und Fußpflege. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Podologische Therapie. Aufgerufen am 18.03.2024.
- Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. Tätigkeit eines Podologen. Aufgerufen am 18.03.2024.
Geprüft durch den Bundesverband für Podologie e.V.
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