Wenn man eine Behinderung hat, benötigt man mitunter eine vorübergehende oder längerfristige Heilmittel-Behandlung. Zu den Heilmitteln gehören Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Ernährungstherapie und medizinische Fußpflege (podologische Behandlung).
Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.
Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Behandlungen aufkommen. Mitunter ist auch eine Verordnung durch Zahnärztinnen oder Zahnärzte sowie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Heilmitteln finden Sie in den jeweiligen Artikeln:
Wegen einer Behinderung benötigt man Heilmittel-Behandlungen oft für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft. In diesem Fall gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung. Es können dann beispielsweise auf einem Rezept die nötigen Behandlungen für insgesamt 12 Wochen verordnet werden. Die Anzahl der Behandlungen pro Woche richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf.
Weitere Informationen zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bietet die Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes kann man nach Therapeutinnen und Therapeuten in der Nähe suchen. Dafür wählt man innerhalb der Suche den gewünschten Heilmittelbereich aus.
Mit einer Behinderung benötigt man mitunter bestimmte Hilfsmittel. Diese sollen im Alltag unterstützen und gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgleichen.
Hilfsmittel sind zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Inhalationsgeräte und orthopädische Hilfsmittel. Auch Kommunikationshilfen wie Symbolkarten und technische Kommunikationshilfen gehören zu den Hilfsmitteln.
Medizinisch notwendige Hilfsmittel können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür kann eine ärztliche Verordnung nötig sein. Die Kosten werden übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Für gesetzlich versicherte Erwachsene fällt in der Regel eine Zuzahlung an.
Nähere Informationen zu Hilfsmitteln und deren Beantragung finden Sie im Artikel Hilfsmittel.
Wenn man pflegebedürftig ist, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad - unabhängig von dessen Höhe.
Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte und Geräte, die dazu dienen, pflegebedürftige Menschen zu versorgen und im Alltag zu unterstützen. Sie sollen ihre Selbstständigkeit verbessern sowie die Pflege zu Hause ermöglichen und erleichtern.
Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel, wie einen Rollstuhl oder ein Pflegebett, und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu letzteren zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Bei manchen Pflegehilfsmitteln müssen gesetzlich versicherte Erwachsene eine Zuzahlung leisten.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln und deren Beantragung finden Sie im Artikel Pflegehilfsmittel beantragen.
Übersteigen die Zuzahlungen für Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und andere Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens, können Sie sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dieser Anteil am Einkommen, den Sie maximal für Zuzahlungen ausgeben müssen, wird Belastungsgrenze genannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen liegt die Belastungsgrenze für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung bei einem Prozent und damit niedriger als bei anderen Menschen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Artikel Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung.
Das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel bietet eine Übersicht über Anlaufstellen zur Hilfsmittelberatung bei bestimmten Behinderungen.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät in allen Fragen zur Teilhabe. Ein Beratungsaspekt sind dabei auch Hilfsmittel.
Zu Pflegehilfsmitteln beraten darüber hinaus die Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen und ambulante Pflegedienste. Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege.
Weitere Anlaufstellen zum Thema Hilfsmittel-Beratung finden Sie im Artikel Hilfsmittel.
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