24-Stunden-Pflege: Unterstützung durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte

Wenn pflegebedürftige Menschen eine ganztägige Versorgung benötigen, kann eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt eine Möglichkeit sein. Live-in-Betreuung – landläufig als „24-Stunden-Pflege“ bekannt – leistet aber in der Regel keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung und ist keine günstige Alternative. Auch rechtliche Aspekte müssen beachtet werden.

Auf einen Blick

  • Bei diesem Modell der häuslichen Pflege wohnen die Betreuungskräfte im Haushalt der pflegebedürftigen Person.
  • Auch für ausländische Beschäftigte gelten der Mindestlohn und das deutsche Arbeitszeitgesetz: Inländische und ausländische Betreuungskräfte sind gleich teuer. Sie dürfen durchschnittlich höchstens 8 Stunden täglich arbeiten.
  • Betreuungskräfte ohne anerkannte Pflegeausbildung dürfen sich nicht um medizinische Behandlungspflege kümmern.
  • Es gibt verschiedene Modelle, um im eigenen Haushalt wohnende Betreuungskräfte zu beschäftigen. Das Selbstständigenmodell ist wegen der Gefahr der Scheinselbstständigkeit rechtlich bedenklich. Hohe Nachzahlungen und Strafgelder sind möglich.
  • Es ist wichtig, seriöse Vermittlungsagenturen und Pflegeunternehmen zu beauftragen, denn rechtliche Konsequenzen tragen meist die pflegebedürftige Person oder Angehörige.
Eine Frau hilft einer Seniorin bei dem Ausfüllen eines Dokumentes

Was ist Live-in-Betreuung (24-Stunden-Pflege)?

Viele Menschen mit Pflegebedarf möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen und einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung vermeiden. Je höher der Pflege- und Betreuungsbedarf ist, desto mehr Unterstützung wird benötigt – häufig den ganzen Tag über. Für Angehörige ist das meist eine hohe körperliche und psychisch fordernde sowie zeitliche Belastung, die sie nicht allein bewältigen können. 

Eine Option für eine möglichst umfangreiche Betreuung ist, eine Person anzustellen, die im selben Haushalt wohnt. Dies wird „Live-in Betreuung“ oder „Betreuungskraft in Privathaushalten“ genannt. Häufig setzen deutsche Familien dabei auf die Unterstützung von Personen aus Ost- und Südeuropa. Diese sind meist bei ausländischen Pflegeunternehmen angestellt oder als selbständige Kräfte unter Vertrag und werden nach Deutschland entsendet oder vermittelt. Häufig hilft eine deutsche Vermittlungsagentur. Auch einige deutsche Pflegedienste beschäftigen ausländische Betreuungskräfte (ohne weitere Qualifikation) und „entsenden“ diese in Haushalte. 

Eine weitere, bekannte Bezeichnung in diesem Zusammenhang ist „24-Stunden-Pflege“. Diese ist jedoch in vielerlei Hinsicht irreführend und eine kostengünstige Pflege und Betreuung durch ausländische Personen rechtlich nicht möglich: 

  • Aus dem Ausland vermitteltes Personal hat häufig keine pflegefachliche Ausbildung oder diese ist in Deutschland nicht anerkannt. Deshalb darf das Personal keine Behandlungspflege durchführen. Auch andere Tätigkeiten des Personals lassen sich dann nicht als Leistung der Pflegeversicherung finanzieren.
  • Für ausländische Betreuungskräfte gilt das deutsche Arbeitsrecht: Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Betreuungsperson kann es nicht geben. Ausländische und inländische Kräfte zu beschäftigen, ist gleich teuer. 
  • Wer Selbstständige beschäftigt, geht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit ein, die mit hohen Nachzahlungen verbunden sein kann. Außerdem ist auch hier mit einigen Kosten zu rechnen: Durchschnittlich fallen 2200-3000 Euro im Monat an. 
  • Der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen nach einer festen Betreuungsperson ist auch mit ausländischen Betreuungskräften häufig nicht realisierbar.  
  • Viele ausländische Beschäftigte sprechen kein oder wenig Deutsch, was für die Verständigung in den sehr sensiblen und privaten Bereichen Gesundheit und Pflege jedoch meist sehr wichtig ist. 

Diese Aspekte werden häufig bei der Beschäftigung und Vermittlung von Betreuungskräften nicht deutlich genug dargestellt.  

Eine weitere Schwierigkeit für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ist, dass sie nicht erkennen, ob bei der Vermittlung alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Beschäftigung legal erfolgt: Es ist schwer zu durchschauen und einzuschätzen, welche rechtlichen Probleme mit den einzelnen Beschäftigungsmodellen einhergehen. Die teils schwerwiegenden Konsequenzen müssen meist die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen tragen.  

Außerdem arbeiten ausländische Betreuungskräfte in solchen Fällen häufig unter sehr schlechten Arbeitsbedingungen. 

Zurzeit gibt es nur wenig rechtliche Beratung für Pflegehaushalte. Ausländische Betreuungskräfte können sich bei dem Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes beraten lassen. 

Für NRW bietet der Pflegewegweiser NRW eine rechtliche Beratung an.

Wobei kann eine Betreuungskraft im Privathaushalt unterstützen?

Wer keine in Deutschland anerkannte Ausbildung in einem Pflegeberuf nachweisen kann, darf sich nicht um medizinische Behandlungspflege kümmern. Dazu gehört beispielsweise die Versorgung von Wunden, die Gabe von Medikamenten und Spritzen oder das Anlegen von Verbänden und Kompressionsstrümpfen.

Wer keine in Deutschland anerkannte Ausbildung in einem Pflegeberuf nachweisen kann, darf sich nicht um medizinische Behandlungspflege kümmern.

Personen aus dem Ausland, die von 24-Stunden-Pflege-Agenturen vermittelt werden, haben in der Regel keine pflegefachliche Ausbildung. Sie können bei folgenden Tätigkeiten unterstützen: 

  • Betreuung: zum Beispiel Hilfe bei alltäglichen Dingen und Begleitung bei Arztbesuchen 
  • grundpflegerische Tätigkeiten: beispielsweise Unterstützung beim Ankleiden, bei der Körperpflege und bei der Nahrungsaufnahme 
  • Hilfe im Haushalt: zum Beispiel Waschen, Putzen, Einkaufen und Kochen

Wichtig zu wissen: Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen kann körperlich und psychisch sehr fordernd sein. Auch für viele leichtere Pflegetätigkeiten kann es hilfreich sein, sich entsprechend fortzubilden.  

Bei Erkrankungen wie einer fortgeschrittenen Demenz ist Fachwissen dringend angeraten. Der richtige Umgang mit herausforderndem Verhalten hilft, eine Überforderung der Pflegeperson und mögliche Gewalt in der Pflege zu vermeiden. 

Welche Beschäftigungsmodelle für feste Pflege- und Betreuungskräfte im eigenen Haushalt gibt es?

Um Betreuungskräfte im eigenen Haushalt zu beschäftigen, gibt es drei rechtliche Modelle:

  • Arbeitgebermodell: Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen treten als Arbeitgeber auf.
  • Entsendemodell: Ein ausländisches Pflegeunternehmen entsendet Angestellte oder selbständige Kräfte in deutsche Haushalte. Die selbständigen Kräfte werden von den Agenturen vermittelt. Agenturen lassen sich Vermittlung, Reisen und Versicherungen bezahlen.
  • Selbstständigenmodell: Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen schließen einen Vertrag mit einer selbstständig tätigen Betreuungskraft. Immer häufiger vermitteln Agenturen auch selbstständige Betreuungskräfte.

Die Wahl des Betreuungsmodells kann für Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Folgen haben. Sie sollten sich deshalb genau über die Vor- und Nachteile informieren und die Versprechen der Vermittlungsagenturen jeweils gründlich hinterfragen.

Was muss ich beim Arbeitgebermodell beachten? 

Beim Arbeitgebermodell stellen die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen die Betreuungskraft an. Das bedeutet, dass Sie sich um Vertrag und Abgaben selbst kümmern.

Dies ist aufwändig, aber aus rechtlicher Sicht das sicherste Modell. Sie können sich beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen lassen. Die Erledigung der Formalitäten kann ein bis zwei Monate dauern.

Der Vorteil dieses Modells ist, dass Sie weisungsbefugt sind. Das heißt, Sie können im Rahmen der geltenden Gesetze die Arbeitszeiten festlegen, bestimmen, welche Tätigkeiten die Betreuungskraft übernehmen soll und Verhaltensregeln vorgeben. Beispielsweise können Sie das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten.

Mehr Informationen zum Arbeitgebermodell erhalten Sie beim Pflegewegweiser NRW.

Was muss ich beim Entsendemodell beachten?

Beim Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem ausländischen Pflegeunternehmen angestellt, das sie für den Einsatz in Ihrem Haushalt nach Deutschland entsendet (EU-Entsendung).

Das ausländische Unternehmen übernimmt die Lohnauszahlung und zahlt die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern im eigenen Land. Dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist, weist sie über eine A1-Bescheinigung nach.

Wichtig zu wissen: Lassen Sie sich bereits vor dem ersten Einsatztag die A1-Bescheinigung zeigen. Ohne eine gültige Bescheinigung ist die Betreuungskraft bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall nicht abgesichert. Zudem besteht für Sie das Risiko für Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge sowie Geldstrafen.

Mehr Informationen zur A1-Bescheinigung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Eine EU-Entsendung darf höchstens 24 Monate dauern. Werden diese überschritten, gelten für die Betreuungskraft die deutschen Sozialversicherungsvorschriften.

Als Arbeitgeber ist nur die ausländische Firma der Betreuungskraft weisungsbefugt. Alle Anweisungen müssen theoretisch über die Firma laufen.

In der Regel übernimmt eine deutsche Vermittlungsagentur die Kommunikation zwischen Ihnen und der Firma. Bei diesem Modell schließen Sie daher zwei Verträge, die Sie beide genau prüfen sollten.

Was muss ich beim Selbstständigenmodell und der Selbstentsendung beachten?

Das Selbstständigenmodell liegt vor, wenn eine Betreuungskraft als eigenständige Unternehmerin auftritt und nicht bei einer Personalfirma angestellt ist. Immer häufiger bieten Agenturen auch die Vermittlung von selbstständigen Betreuungskräften an.  

Selbstständige unterliegen nicht dem gesetzlichen Arbeitsrecht und dem Mindestlohn. Bei diesem Modell besteht das Risiko einer scheinselbstständigen Beschäftigung. Das bedeutet, dass eine Betreuungskraft formal eine selbstständige Leistung aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages erbringt, in Wirklichkeit aber abhängig beschäftigt ist, beispielsweise wenn sie nur für einen Auftraggeber tätig ist.

Ein weiteres Merkmal für Scheinselbstständigkeit ist das Weisungsrecht: Sie dürfen selbstständig Tätigen keine Anweisungen geben, was diese konkret tun sollen. Die Aufgaben einer selbstständigen Betreuungskraft ergeben sich aus dem Auftrag, den diese weitgehend nach eigenen Vorstellungen erfüllt.

Bei einer Betreuungskraft, die im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, nur für diesen tätig ist und Weisungen erhält, ist eine Scheinselbstständigkeit anzunehmen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen müssen. Daneben sind hohe Bußgelder, Strafgelder oder Freiheitsstrafen möglich.

Auch ausländische Betreuungskräfte können als Selbstständige in Deutschland arbeiten. Es gelten dieselben Voraussetzungen zur Scheinselbstständigkeit. Sie müssen in ihrem Heimatland ein Gewerbe betreiben und dürfen, wie Arbeitnehmer, höchstens 24 Monate im Ausland arbeiten. Oder sie melden ein Gewerbe in Deutschland an. Dann entfällt die Begrenzung auf 24 Monate. 

Verbraucherzentralen raten von der Beauftragung selbstständiger Betreuungskräfte grundsätzlich ab.

Weitere Informationen und Merkmale einer Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bieten die Verbraucherzentralen.

Wichtig zu wissen: Damit die Beschäftigung rechtlich korrekt verläuft, sorgen einige Agenturen für einen regelmäßigen Wechsel: Alle 2 Monate kommt eine neue Betreuungskraft in den Haushalt. Für pflegebedürftige Menschen ist dies eine große Belastung. Bei Menschen mit Demenz kann der ständige Wechsel von Betreuungspersonen die Krankheitssymptome verschlimmern.  

Häusliche Betreuung: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Je nach Beschäftigungsmodell kommen unterschiedliche Beträge auf Sie zu. 

Arbeitgebermodell 

Sie müssen mindestens den für Deutschland geltenden Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Rentenversicherung) und Beiträge für die Berufsgenossenschaft für Ihre Angestellten zahlen. Rechtlich gesehen ist es das Sicherste. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro müssen Sie mit Kosten von mindestens 2.800 Euro monatlich rechnen. Darin sind unter anderem Personalkosten, der Arbeitgeberanteil an Steuern und Sozialabgaben, eine Unfallversicherung und anteilige Reisekosten enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls von Ihnen gestellt werden müssen.

Entsendemodell 

Das ausländische Pflegeunternehmen verlangt je nach geforderten Aufgabengebieten und Sprachkompetenz des Personals unterschiedliche Preise. Auch sie müssen ihren Angestellten mindestens den deutschen Mindestlohn zahlen sowie Beiträge und Abgaben im Heimatland. In der Regel müssen Sie mit Kosten von 2.500 bis 3.000 Euro monatlich rechnen. Hinzukommen häufig Vermittlungsgebühren der deutschen Agentur. 

Selbstständigenmodell  

Das Honorar verhandeln Sie mit der Betreuungskraft. Beachten Sie bei der Kalkulierung, dass das Honorar nicht sittenwidrig sein darf und die selbstständige Betreuungskraft davon im Heimatland Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. 

Bei allen Modellen kommen weitere Kosten hinzu, die von der pflegebedürftigen Person getragen werden müssen, zum Beispiel für die An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung, Internetzugang oder Telefon sowie Vermittlungsgebühren und -honorare. 

Interessant zu wissen: Wenn Sie eine Haushaltshilfe anstellen oder über eine Vermittlungsagentur beschäftigen, können Sie einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. 

Wie kann ich eine Live-In-Betreuung finanzieren?

Bei einer Live-In-Betreuung müssen Sie Kosten für die Beschäftigung der Betreuungskraft einplanen und Kosten für die zeitweilige Betreuung während Ruhezeiten und Urlaub.

Bei einer Live-in-Betreuung müssen Sie Kosten für die Beschäftigung der Betreuungskraft einplanen und für die zeitweilige Betreuung während Ruhezeiten und Urlaub.

Die meisten Kosten für eine feste Betreuungskraft im eigenen Haushalt müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Wenn Sie Pflegegeld erhalten, können Sie dieses dafür einsetzen. Das Budget für die Unterstützung von Pflegediensten (Pflegesachleistungen) können Sie beanspruchen, wenn der genutzte Dienst eine Zulassung der Pflegeversicherung hat. Weitere Pflegeleistungen lassen sich nur indirekt einsetzen. 

Diese Leistungen können Sie nutzen, um eine Betreuung der pflegebedürftigen Person während der Pausen- und Ruhezeiten der Betreuungskräfte sicherzustellen: 

  • Teilstationäre Pflege: Die pflegebedürftige Person verbringt einen Teil des Tages in einer Tagespflegeeinrichtung. Einige wenige Einrichtungen ermöglichen auch eine Pflege und Betreuung über Nacht. 
  • Entlastungsbetrag: Budget, mit dem Betreuungsangebote für einige Stunden finanziert werden können oder die Tagespflege aufgestockt werden kann. 
  • Verhinderungspflege: Diese Leistung lässt sich nur unter bestimmten Umständen und mit strengen Vorgaben nutzen. 

Wenn Sie für einzelne Tätigkeiten eine professionelle Pflege benötigen, können Sie eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragen. Das Pflegegeld reduziert sich dadurch. 

Benötigen Sie medizinische Behandlungspflege, muss dies ärztlich verordnet werden und von einem Pflegedienst übernommen werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, so dass der Einsatz des Pflegedienstes nicht von dem Budget der Pflegesachleistungen oder des Pflegegeldes abgezogen wird.  

Wichtig zu wissen: Für die genannten Leistungen mit Ausnahme des Entlastungsbetrags ist ein Pflegegrad 2 oder höher erforderlich. Für ärztlich verordnete Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich. 

Was muss ich bei der Beschäftigung einer Betreuungskraft beachten?

Für die Live-In Betreuungskraft gilt das deutsche Arbeitsrecht, auch wenn sie von einer ausländischen Firma entsandt wird. Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber oder Auftragsnehmer auftreten, müssen Sie auf bestimmte Dinge achten: 

  • Einhaltung der Arbeitszeiten 
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln 
  • Bereitstellung von Wohnraum 

Was muss ich bei Arbeitszeiten beachten? 

Sie müssen beachten, dass die Betreuungskraft die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten einhalten sowie Urlaub nehmen kann, indem Sie andere Betreuungsmöglichkeiten einplanen. Möglich wäre beispielsweise eine Tagespflege

Arbeitnehmer dürfen höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens einen Tag pro Woche haben sie frei. In diesem Fall muss die Arbeitszeit auf 6 Tage aufgeteilt werden, da die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden beträgt. Nur in Ausnahmen sind 10 Stunden am Tag erlaubt. Zwischen zwei Einsätzen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Je nach Länge der täglichen Arbeit sind Pausen von mindestens 30-45 Minuten vorgeschrieben. 

Wenn Sie möchten, dass die Person in der Nähe auf Abruf für Sie bereitsteht, beispielsweise nachts, zählt dies als Bereitschaftsdienst. Dafür müssen Sie wenigstens den Mindestlohn zahlen. Wenn die pflegebedürftige Person beispielsweise Unterstützung beim nächtlichen Toilettengang benötigt, der unterschiedlich oft und zu verschiedenen Uhrzeiten erfolgt, gilt die ganze Nacht als Bereitschaftszeit und nicht nur die zehn Minuten, in der die Betreuungskraft beim Toilettengang unterstützt hat. 

Wenn die Betreuung wirklich mehr als 8 Stunden pro Tag verfügbar sein soll, müssten mindestens zwei Betreuungskräfte beschäftigt werden, bei einer echten 24-Stunden-Betreuung drei, die sich abwechseln. Hinzu kommt eine Betreuungskraft für Urlaubs- und Krankheitszeiten. 

Gibt es räumliche Voraussetzungen? 

Sie sollten der Betreuungskraft mindestens ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen. Außerdem müssen Sie ihr Zugang zu Badezimmer und Küche gewähren. Dringend empfohlen wird auch ein Internetanschluss. 

Muss ich Arbeitsmittel stellen? 

Sie müssen alle Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die die Betreuungskraft benötigt. Das sind beispielsweise Hilfsmittel zur Pflege. Ist die Person selbstständig tätig, sind Sie dazu nicht verpflichtet, es sei denn, es ist im Vertrag vereinbart. 

Die wichtigsten Informationen zu einer legalen Beschäftigung bietet Pflegewegweiser NRW e.V. 

Keine Voraussetzung, aber ein guter Weg für ein gutes Zusammenleben mit einem fremden Menschen ist, dass Sie vor Beginn des Betreuungseinsatzes mit der Betreuungskraft besprechen, welche Hilfsleistungen Sie benötigen und auch welche Regeln, Verhaltensweisen und Angewohnheiten Sie in Ihrem Haushalt wünschen oder ablehnen. So lassen sich mögliche Konflikte verringern. Hilfsleistungen sollten zudem im Vertrag festgelegt werden. 

24-Stunden-Pflege: Wie wähle ich eine Vermittlungsagentur aus?

Vermittlungsagenturen in Deutschland unterstützen bei der Suche und dem Vertrag zwischen pflegebedürftigen Personen und einem ausländischen Pflegeunternehmen oder einer selbstständigen Betreuungskraft. Häufig sind sie auch Ansprechpartner in Deutschland bei Wünschen und Beschwerden. Einige ausländische Pflegeunternehmen vermitteln Beschäftigte und selbstständige Betreuungskräfte direkt nach Deutschland.

Nicht alle Vermittlungsagenturen und ausländische Pflegeunternehmen arbeiten seriös und rechtlich korrekt. Aus den Angeboten und Vertragsentwürfen ist für Kunden nicht immer ersichtlich, womit sie bei der Betreuung rechnen können und was auf sie an Verpflichtungen und Kosten zukommt, beziehungsweise ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.  

Für ihre Leistung erheben sie Gebühren, die zwischen 70 Euro und einem vierstelligen Betrag schwanken können und häufig nicht klar kommuniziert werden. 

Lange Zeit gab es keine verbindlichen Standards zur Vermittlung von ausländischen Betreuungskräften. Auch der DIN-Standard zur Vermittlung und Beschäftigung von ausländischen Betreuungskräften ist nicht immer ein Garant für gute Agenturen und qualifiziertes Personal („Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende, insbesondere ausländische Betreuungskräfte – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“; DIN SPEC 33454). Zudem gibt es gute Agenturen, die dieses Siegel nicht tragen. 

Es ist daher wichtig, bei der Auswahl der Agentur gründlich vorzugehen: 

  • Kontaktieren Sie mehrere Vermittlungsagenturen, lassen Sie sich Unterlagen zusenden und vergleichen Sie Angebote und Vertragsentwürfe.
  • Erfragen Sie alles, was Ihnen unklar ist und merkwürdig erscheint.
  • Prüfen Sie die Unternehmen, indem Sie gezielt Fragen zu deren Tätigkeitsfeld, nach der Sozialversicherung und dem Beschäftigungsverhältnis der Arbeitskräfte stellen und Nachweise einfordern.
  • Halten Sie Absprachen schriftlich fest.  

Sie müssen gegebenenfalls zwei Verträge abschließen: einen Vermittlungsvertrag mit der Agentur und einen Betreuungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen oder der ausländischen Betreuungskraft. Schauen Sie beide Verträge genau an. 

Zeichen für eine gute Vermittlungsagentur sind unter anderem, dass sie 

  • offen und transparent arbeitet und alle Informationen und Absprachen schriftlich festhält 
  • Ihnen Zeit lässt und keinen Druck auf Sie ausübt 
  • gezielt Fragen stellt, um Ihre Bedarfe zu erfahren und eventuell einen Hausbesuch anbietet 
  • alle Ihre Fragen umfassend beantwortet 
  • bei Problemen Lösungswege anbietet

Weitere Informationen zur Auswahl einer Vermittlungsagentur und wichtigen Aspekten, um den Vertrag legal zu gestalten, bieten die Verbraucherzentralen.

Wie Sie eine ausländische Betreuungskraft finden, erläutert der Pflegewegweiser NRW.

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen zum Thema Live-in-Betreuung bietet die Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten“ des Pflegewegweisers NRW e.V.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ NRW)

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