Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Sie werden eine bestimmte Zeit im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut. Dies entlastet Pflegepersonen und ermöglicht der pflegebedürftigen Person eine soziale Teilhabe. 

Auf einen Blick

  • Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringen pflegebedürftige Menschen einige Zeit in einer Pflegeeinrichtung und werden dort gepflegt und betreut. Sie leben aber weiterhin im eigenen Zuhause. 
  • Personen mit mindestens dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Zuschuss für diese teilstationäre Pflege. 
  • Teilstationäre Pflege ist tagsüber oder nachts möglich. Sie kann kurzfristig oder dauerhaft in Anspruch genommen werden. 
  • Teilstationäre Pflege lässt sich mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren.  
  • Gesetzlich und privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch auf Leistungen.
Ein Mann hällt einen Medizinball

Was ist teilstationäre Pflege?

Bei der Tages- und Nachtpflege verbringen pflegebedürftige Menschen unter der Woche einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von ausgebildeten Pflegefachkräften und Betreuungskräften gepflegt und betreut. Hauptsächlich leben sie jedoch im eigenen Zuhause. Daher wird bei dieser Leistung auch von teilstationärer Pflege gesprochen.

Diese Möglichkeit der zeitweiligen Pflege und Betreuung außer Haus wurde geschaffen, um die Pflege zu Hause begleitend zu unterstützen: Pflegende Angehörige werden entlastet, alleinstehende Pflegebedürftige unterstützt und Krisensituationen aufgefangen.  

Daher beteiligt sich die Pflegeversicherung bei pflegebedürftigen Personen (Pflegegrad 2 bis 5) mit einem Zuschuss an den Kosten. Diese Pflegeleistung für Tages- und Nachtpflege besteht für gesetzlich und privat Versicherte im selben Umfang. Grundsätzlich können aber alle Menschen die Angebote von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen und gegebenenfalls selbst zahlen. 

Teilstationäre Pflege ist flexibel anpassbar: Die Unterbringung ist tagsüber oder während der Nacht möglich.

Teilstationäre Pflege lässt sich flexibel anpassen: Eine Unterbringung ist tagsüber oder während der Nacht möglich. So ist es möglich, dass die Leistungen sich weitgehend an die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen anpassen lassen.

Außerdem kann die teilstationäre Pflege helfen, kurzfristige Krisensituationen zu überbrücken. Sie kann aber auch dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden, um die häusliche Pflege zu ergänzen. 

Kombination mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung 

Personen mit Pflegegrad 2 oder höher können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombination aus beiden Leistungen in Anspruch nehmen – ohne dass sich das auf die Höhe der einzelnen Leistungen auswirkt.  

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können bei Bedarf zusätzlich beantragt werden. 

Welche Kosten entstehen in der Tages- und Nachtpflege?

In teilstationären Pflegeeinrichtungen werden viele verschiedene Dienstleistungen erbracht.

Die Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeeinrichtungen berechnen Kosten für folgende Bereiche: 

  • Pflege und Betreuung 
  • Beförderungskosten 
  • Verpflegung und Unterkunft 
  • Investitionskosten 
  • Ausbildungsumlage 

Pflege und Betreuung  

Dazu zählen: 

  • Unterstützung in den grundlegenden Bereichen des Alltags wie etwa Hilfe bei der Ernährung, beim Gang zur Toilette und bei der Bewegung 
  • medizinische Behandlungspflege, beispielsweise die Gabe von Medikamenten und Blutzuckermessungen 
  • Betreuung: Dies umfasst Beschäftigungen, durch die pflegebedürftige Menschen gefördert werden sollen, zum Beispiel Gruppenangebote wie gemeinsames Spielen, Singen oder Spaziergänge. 

Die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad einen bestimmten Zuschuss zu diesen Kosten. Entstehen Kosten, die den monatlichen Zuschuss der Pflegeversicherung übersteigen, muss die Differenz von den pflegebedürftigen Personen selbst gezahlt werden. 

Beförderungskosten 

Die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung können einen Fahrdienst nutzen. Dieser holt sie zu Hause ab und bringt sie am Ende des Tages auch wieder nach Hause. Diese Kosten werden ebenfalls über den Zuschuss der Pflegekasse abgerechnet. 

Verpflegung und Unterkunft 

Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Mahlzeiten, wie Frühstück, Mittagessen und Kuchen, sowie für Reinigung, Wäsche, Veranstaltungen, Heizung, Strom und Wasser. Diese Kosten werden auch Hotelkosten genannt und müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden. 

Investitionskosten  

Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Miete, Möbel und Instandhaltung. Auch diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen als Eigenanteil selbst gezahlt werden.  

Einige wenige Bundesländer beteiligen sich an den Investitionskosten in der Tages- und Nachtpflege und zahlen einen Zuschuss, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Genauere Informationen erhalten Sie bei der Pflegeeinrichtung oder beim örtlichen Sozialamt. 

Ausbildungsumlage 

Die Gäste von teilstationären Einrichtungen müssen sich an den Kosten für die Ausbildung von angehenden Pflegefachkräften beteiligen.  

Abrechnung 

Die pflegebedürftige Person erhält eine monatliche Rechnung, in der alle Kosten detailliert aufgeführt werden. Den Eigenanteil muss sie überweisen, der Anteil der Pflegeversicherung wird direkt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person abgerechnet. Privatversicherte strecken den Betrag vor und reichen die Rechnung bei der Versicherung und gegebenenfalls der Beihilfe ein. 

Welche Zuschüsse zahlt die Pflegeversicherung zur Tages- und Nachtpflege?

Menschen, die mindestens Pflegegrad 2 haben, können einen Teil der Kosten für die Tages- und Nachtpflege über Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren. Sie kommt für Pflege, Betreuung und die Beförderungskosten auf. 

Pflege, Betreuung, Beförderungskosten

Einen Anspruch auf diesen Zuschuss der Pflegeversicherung zur Tages- und Nachtpflege haben Menschen:

  • die mindestens Pflegegrad 2 haben 
  • die zu Hause versorgt werden  
  • für die die häusliche Pflege nicht ausreichend ist oder gestärkt oder ergänzt werden soll

Wie hoch die finanzielle Unterstützung für Tages- oder Nachtpflege ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Der Anspruch umfasst bei 

  • Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro/Monat 
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro/Monat 
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro/Monat 
  • Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro/Monat 

Personen mit Pflegegrad 1 können das monatliche Budget von 125 Euro aus dem Entlastungsbetrag nutzen, um die teilstationäre Pflege anteilig zu finanzieren. 

Auch bei den übrigen Pflegegraden kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um den Eigenanteil, darunter auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, zu bezahlen.  

Reichen die Leistungen der Pflegekasse, das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann Sozialhilfe beantragt werden. 

Menschen ohne Pflegegrad erhalten grundsätzlich keine Leistungen der Pflegeversicherung. Beratungsstellen informieren, welche Möglichkeiten zur Finanzierung außerdem möglich sind. 

Wie beantrage ich teilstationäre Pflege?

Wer Tages- oder Nachtpflege nutzen möchte, muss einen Antrag bei der Pflegekasse beziehungsweise bei der privaten Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person stellen.

Es muss ein Grund genannt werden, warum teilstationäre Pflege beansprucht wird. Eine Überprüfung durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst gibt es jedoch nicht. Die Tagespflegeeinrichtung kann bei der Begründung unterstützen.

Hat die pflegebedürftige Person jemanden bevollmächtigt, muss dem Schreiben eine Kopie dieser Vollmacht beigelegt werden.

Die Pflegekasse übermittelt anschließend das entsprechende Antragsformular.

Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief, mit dem Tagespflege oder Nachtpflege beantragt werden kann. 

Wann kommt teilstationäre Pflege infrage? 

Die konkreten Gründe für teilstationäre Pflege können vielfältig sein und in der Person des pflegebedürftigen Menschen, der Pflegeperson oder der allgemeinen Pflegesituation liegen. Objektive Kriterien müssen nicht erfüllt sein.

Das heißt, Tagespflege kann beispielsweise beantragt werden, wenn die Pflegeperson sich überlastet fühlt – auch ohne dass ein Burn-out droht oder gar bereits eingetreten ist.

Im Antrag an die Pflegeversicherung reicht es, einen plausiblen und nachvollziehbaren Grund zu nennen. Beispiele sind:  

  • Die Pflegeperson ist in Voll- oder Teilzeit berufstätig. Eine Mindeststundenzahl pro Woche gibt es nicht, an die die Pflegeleistungen gebunden sind. 
  • Die Pflegeperson soll von der Pflege und Betreuung entlastet werden, beispielsweise um körperlichen und psychischen Problemen vorzubeugen. 
  • Die Pflegeperson benötigt eine Entlastung, wenn Pflegebedürftige ständig beaufsichtigt werden müssen, wie beispielsweise Menschen mit Demenz und anderen geistigen Beeinträchtigungen. 
  • Nachtpflege kann Angehörigen eine Ruhepause verschaffen, wenn auch zur Nachtzeit besondere Aufmerksamkeit notwendig ist, beispielsweise bei Menschen mit Demenz, insbesondere wenn der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist. 
  • Die Pflegebedürftigkeit verschlimmert sich und Reha-Maßnahmen lassen sich in der teilstationären Einrichtung besser umsetzen. 
  • Der Gesundheitszustand verschlechtert sich vorübergehend und macht eine stärkere Betreuung notwendig. 
  • Alleinstehende Personen mit Pflegebedarf haben den Wunsch nach sozialen Kontakten oder profitieren von einer festen Tagesstruktur. 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die teilstationäre Pflege für Sie infrage kommt, lassen Sie sich zunächst beraten.

Wie werden Pflegebedürftige in der teilstationären Pflege gefördert?

Die gesundheitliche Förderung pflegebedürftiger Menschen und Angebote zur Vorbeugung sind Bestandteil der Arbeit von Tagespflegeeinrichtungen. Sie sollen die körperliche und geistige Gesundheit und die Fähigkeiten sowie das Sozialleben ihrer Gäste fördern.

Ziel ist es, die Tagespflegegäste zu fördern, ohne sie zu überfordern. Idealerweise sind die Angebote an die Wünsche, Bedürfnisse, Biografien und Möglichkeiten der Gäste angepasst. Ein Probetag ist nützlich, um sich darüber einen besseren Eindruck zu verschaffen.

Förderung und Vorbeugung sind unter anderem Teil der alltäglichen Arbeit: So finden in der Regel Mahlzeiten und Aktivitäten wie Musizieren und Spaziergänge immer zu den gleichen Uhrzeiten und Tagen statt und orientieren sich inhaltlich an den Jahreszeiten. Die feste Tagestruktur und Orientierung im Jahresverlauf helfen besonders Menschen mit Demenz und anderen geistigen Beeinträchtigungen, sich besser im Alltag zurechtzufinden. Die Pflegefachkräfte leiten die pflegebedürftigen Personen meist an und motivieren sie zum Mitmachen und Ausprobieren, damit die Selbstständigkeit sowie die körperlichen und geistigen Fähigkeiten trainiert werden.

Darüber hinaus haben Gäste in teilstationären Einrichtungen einen Anspruch auf zusätzliche Angebote zur Gesundheitsförderung und Betreuungsangebote. Diese müssen nicht beantragt werden und werden direkt zwischen der Einrichtung und der Pflegeversicherung abgerechnet. Gästen dürfen diese Kosten nicht in Rechnung gestellt werden.

Wenn Sie Fragen zu Angeboten in Ihrer Einrichtung haben, sprechen Sie die Einrichtungsleitung an. Es kann sein, dass bestimmte Angebote wegen der Covid-19-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. 

Wie finde ich eine passende Einrichtung?

Bei der Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung spielen viele Faktoren eine Rolle – sowohl persönliche Bedürfnisse und Vorlieben als auch die fachliche Qualität der Einrichtung.

Machen Sie sich eine Liste mit Dingen und Aktivitäten, die Ihnen wichtig sind. Anschließend können Sie diese mit den Angeboten und Preisen der Einrichtungen abgleichen. Sie haben einen Anspruch auf vorvertragliche Informationen, in denen auch die Preise der Einrichtung und der für Sie infrage kommenden Leistungen enthalten sind. Dies ist hilfreich, um verschiedene Angebote zu vergleichen. Viele Einrichtungen bieten außerdem kostenlose Probetage an. Diese sind ebenfalls sehr hilfreich, um herauszufinden, ob das Angebot mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt.

Informationen zur Qualität einer Einrichtung bieten die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst. Diese jährliche Überprüfung ist für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Die Dokumentation muss auch in den vorvertraglichen Informationen enthalten sein. In der Regel sind sie auch auf der Website der Einrichtung zum Herunterladen verfügbar oder können bei der Pflegeeinrichtung angefordert werden.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege bietet einen Ratgeber mit Hinweisen, woran sich gute Pflege erkennen lässt. 

Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können nur in Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden, die eine Vereinbarung mit der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen haben. Dies nennt man auch Zulassung der Pflegekasse.

Es ist nicht einfach, überall in Deutschland eine teilstationäre Pflegeeinrichtung zu finden. Nur wenige Einrichtungen bieten Nachtpflege an, in einigen ländlichen Gebieten ist das Angebot für teilstationäre Pflege insgesamt nicht sehr groß. Wenn Sie kein passendes Angebot in Ihrer Umgebung finden, wenden Sie sich an eine Pflegeberatung. Häufig haben die Beratungsstellen eine Übersicht über Betreuungsmöglichkeiten oder kennen andere Angebote.  

Vergleichsportale und -listen 

Verschiedene Portale bieten Datenbanken, in denen Einrichtungen nach individuellen Kriterien gesucht werden können und die die Ergebnisse der Qualitätsprüfung offenlegen.

Seriöse Suchportale sind: 

Einen guten Überblick über zugelassene Pflegeheime bieten auch die Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen. Sie können diese kostenfrei anfordern oder im Internet abrufen.

Wer kann mich zu Tages- und Nachtpflege beraten?

Für alle Fragen rund um die teilstationäre Pflege können Sie Pflegeberatungsstellen um Rat fragen. Infrage kommen beispielsweise Pflegestützpunkte, die Pflegekasse oder andere Beratungseinrichtungen von Kommunen sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbänden.

Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung wenden.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.  

Beispiele für Beratungsthemen zu Tages- und Nachtpflege:

  • allgemeine Unsicherheiten der pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen, ob die teilstationäre Pflege für sie infrage kommt  
  • Hilfe bei der Suche nach einem passenden Angebot in der Umgebung oder nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten und Angeboten 
  • Hilfe bei der Antragstellung  
  • Information zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten 
  • weitere Leistungen und Hilfen, die im persönlichen Fall infrage kommen, und wie diese mit teilstationärer Pflege kombiniert werden können 
  • Fragen zur Abrechnung oder Prüfung, wenn Fehler vermutet werden 

Haben Sie eine Tagespflegeeinrichtung in die engere Auswahl genommen, können Sie sich auch dort beraten lassen. 

Viele Einrichtungen bieten außerdem „Schnupper- und Probetage“, an denen auch Beratungsmöglichkeiten angeboten werden und man sich einen Eindruck von den Einrichtungen verschaffen kann. 

Geprüft durch Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ NRW)

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