Pflegesachleistungen: Unterstützung vom Pflegedienst

Wenn Sie bei der Pflege zu Hause professionelle Unterstützung benötigen, können Sie einen Pflegedienst beauftragen. Mit Pflegesachleistungen beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten. 

Auf einen Blick

  • Pflegesachleistungen sind ein Zuschuss der Pflegeversicherung zu den Kosten für einen Pflege- oder Betreuungsdienst.
  • Pflegefachkräfte oder Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen zu Hause bei allen Aufgaben, die zur körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit gehören und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.  
  • Pflegesachleistungen sind ab dem Pflegegrad 2 möglich und müssen beantragt werden.  
  • Es können nur zugelassene Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Einzelpflegekräfte beauftragt werden. 
  • Bei der Wahl eines Anbieters ist es wichtig, sowohl auf fachliche Kriterien als auch auf persönliche Bedürfnisse zu achten. 
Ein Gesundheitsbesucher hilft einem Senioren bei einem Hausbesuch.

Was sind Pflegesachleistungen?

Wer die Unterstützung durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst benötigt, kann dafür Pflegesachleistungen beantragen. Mit dieser Pflegeleistung beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für die häusliche Pflegehilfe. 

Wichtig zu wissen: Pflegesachleistungen umfassen ausschließlich Dienstleistungen, die aber nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet werden: Versicherte erhalten professionelle Unterstützung bei der Pflege und Betreuung, ohne dass sie die Kosten vorstrecken müssen. Der Pflege- oder Betreuungsdienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.  

Die Pflegeleistung deckt in der Regel nicht den gesamten Pflegebedarf, der im Alltag entsteht. Alle weiteren Kosten müssen Versicherte selbst zahlen.

Pflegesachleistungen kommen infrage, wenn eine pflegebedürftige Person sich professionelle Pflege wünscht oder sie benötigt. Etwa weil es keine Angehörigen gibt, die die Pflege übernehmen können, oder Angehörige sie allein nicht leisten können. Manchmal werden Pflegedienste auch für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, um pflegende Angehörige zu entlasten oder um Belastungen vorzubeugen.

Darüber hinaus sind weitere Leistungen möglich, beispielsweise um die Wohnung an besondere Bedürfnisse anzupassen oder um pflegende Angehörige zu unterstützen.

Wer kann Pflegesachleistungen erbringen? 

Pflegesachleistungen können nur von ambulanten Pflegediensten, Betreuungsdiensten oder Einzelpflegekräften erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Pflegekassen abgeschlossen haben. Dies wird auch Zulassung der Pflegekasse genannt. Dies soll die Qualität sichern und erleichtert die Abrechnung für pflegebedürftige Menschen.

Pflegedienste bieten beispielsweise Unterstützung bei körperbezogener Pflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hilfe im Haushalt und Beratungsbesuche an. Sie müssen unter der Verantwortung von ausgebildeten Pflegefachkräften stehen. Neben fachlich ausgebildeten Pflegekräften können auch Hauswirtschaftshelfer oder Pflegehilfskräfte bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten.

Statt eines Pflegedienstes können Sie auch Betreuungsdienste beauftragen. Diese bieten ausschließlich Betreuung und Hilfe im Haushalt an. Ein Betreuungsdienst kann beispielsweise für Menschen mit Demenz oder geistigen Beeinträchtigungen sinnvoll sein, die körperlich noch weitgehend fit sind. Betreuungsdienste müssen ebenfalls unter der Verantwortung einer ausgebildeten Fachkraft stehen und qualifiziertes Personal beschäftigen, vorzugsweise aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich.

Einzelpflegekräfte sind Personen mit einer pflegefachlichen Ausbildung, die sich selbstständig gemacht haben. Sie bieten die gleichen Leistungen an wie Pflegedienste. In Deutschland gibt es jedoch bisher nur wenige Einzelpflegekräfte.  

Welche Regelungen gelten für privat Pflegeversicherte? 

Für Privatversicherte gelten dieselben Voraussetzungen und Ansprüche wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings erhalten sie eine Rechnung, die sie zunächst vollständig begleichen und dann bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen müssen. Das Versicherungsunternehmen erstattet die Kosten im Rahmen des Höchstbetrags für den persönlichen Pflegegrad. 

Wobei unterstützt der Pflegedienst?

Bei der Pflege steht das gesamte Wohl des Menschen im Mittelpunkt. Die Pflegefachkräfte kümmern sich daher grundsätzlich um so gut wie alle Aufgaben, die zur körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit zählen und ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.  

Pflegefachkräfte unterstützen bei Aufgaben, die zur körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit zählen und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Beispiele sind:   

Was sind pflegefachliche Anleitungen?

Eine wichtige Aufgabe von Pflegefachkräften ist außerdem, die Pflegekompetenz von pflegebedürftigen Personen und Angehörigen zu stärken: Sie leiten an, beraten und bieten Informationsmaterial, wie die pflegebedürftige Person mit bestimmten Pflegesituationen umgehen und sich bei bestimmten Tätigkeiten selbst helfen kann, wenn der Pflegedienst nicht anwesend ist. 

Interessant zu wissen: Wenn im Pflegealltag nicht genügend Zeit für eine ausführliche Beratung ist, kann es sinnvoll sein, einen Termin für eine individuelle häusliche Schulung zu vereinbaren. Sie ist kostenlos und findet bei der pflegebedürftigen Person statt. 

Darüber hinaus können Sie jederzeit das Beratungsangebot durch einen Pflegestützpunkt nutzen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuungsdienst? 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsdiensten unterstützen in den Bereichen Betreuung, Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt. Auch hier steht die Anleitung zur Selbstständigkeit im Vordergrund. Körperbezogene Pflegemaßnahmen gehören nicht zu ihrem Aufgabengebiet. Bei regelmäßigem Bedarf muss dafür ein Pflegedienst beauftragt werden. 

Wie hoch sind die Beträge für Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind ein monatliches Budget, um eine häusliche Pflegehilfe zu finanzieren. Das können beispielsweise Fachkräfte eines Pflegedienstes, eines Betreuungsdienstes oder eine Einzelpflegekraft sein. 

Pflegesachleistungen sind ein monatliches Budget, um eine häusliche Pflegehilfe zu finanzieren, beispielsweise einen Pflegedienst, Betreuungsdienst oder eine Einzelpflegekraft.

Die Schwere der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für die Höhe der Pflegesachleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die monatlichen Beträge: 

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro  
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro  
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro   

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen, sie können aber ebenfalls einen Pflege- oder Betreuungsdienst beauftragen. Für die Kosten können sie den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro nutzen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Artikel zum Entlastungsbetrag

Fallen weitere Kosten für die häusliche Pflegehilfe an? 

Pflegesachleistungen decken in der Regel nicht den gesamten grundlegenden Pflegebedarf, der im Alltag entsteht. Alle weiteren Kosten dafür muss die oder der Versicherte selbst zahlen. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Versicherte unter Umständen Hilfe zur Pflege beantragen.

In der Regel müssen sich die Patientinnen und Patienten von Pflegediensten außerdem an den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage beteiligen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Büromiete, Leasingkosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Die Höhe der Investitionskosten ist von Pflegedienst zu Pflegedienst unterschiedlich. Diese Kosten sind aber nur zu zahlen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.

Welche Tätigkeiten lassen sich mit Pflegesachleistungen finanzieren? 

Mit Pflegesachleistungen kann nur Unterstützung zu Hause finanziert werden. Die Unterstützung bei Tätigkeiten außerhalb des Haushalts lässt sich anders finanzieren: 

  • Handelt es sich um Betreuungsleistungen des Pflegedienstes, kann dafür der Entlastungsbetrag verwendet werden.
  • In manchen Städten und Kommunen helfen ehrenamtliche Betreuungs- und Besuchsdienste. Sie begleiten beispielsweise bei Einkäufen oder einem Museumsbesuch. Das kann mit geringen Kosten verbunden sein.
  • Bei regelmäßigem Unterstützungsbedarf außerhalb des eigenen Zuhauses, wie beim Besuch der Schule, einer Ausbildungsstätte oder Universität, wird die Pflegehilfe beispielsweise von der Eingliederungshilfe oder der Krankenkasse übernommen. 

Wie erhalte ich Pflegesachleistungen?

Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht nur, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:  

  • Es liegt eine Pflegebedürftigkeit vor mit einem der Pflegegrade 2 bis 5.  
  • Die Pflege findet zu Hause statt.  
  • Die Pflege wird durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst durchgeführt, der einen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Pflegekasse geschlossen hat.   

Die Pflegesachleistungen müssen bei der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Dies ist schriftlich oder telefonisch möglich. Sobald der Antrag eingegangen ist, erhalten Sie ein Formular zugesandt, auf dem Sie die gewünschten Leistungen angeben können.

Anschließend müssen Sie einen Pflegedienst, Betreuungsdienst oder eine zugelassene Fachkraft auswählen und einen Vertrag abschließen.

Es ist jederzeit und ohne Übergangszeit möglich, zwischen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination aus diesen beiden Leistungen (Kombinationsleistungen) zu wechseln. Dies muss beantragt werden. Bei einem Wechsel zwischen den Leistungen findet in der Regel keine neue Pflegebegutachtung statt. 

Wie kann ich Pflegesachleistungen mit anderen Leistungen kombinieren?

Neben den Pflegesachleistungen können Sie noch andere Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause nutzen.

Die folgenden Leistungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Pflegesachleistungen:  

Pflegesachleistungen und Leistungen für vollstationäre Pflege können jedoch nicht gleichzeitig bezogen werden.

Es ist außerdem möglich, Teile der Pflegesachleistungen zu nutzen, um andere Leistungen aufzustocken: 

Wie kann ich Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld kombinieren?

Pflegesachleistungen sind eine von zwei Leistungen für die Pflege zu Hause, die dauerhaft gezahlt werden, um den alltäglichen, kontinuierlichen Pflegebedarf zu finanzieren. Die andere Leistung, das Pflegegeld, wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen und ehrenamtlichen Personen gepflegt wird.

Sie können entweder eine der beiden Leistungen wählen oder eine Kombination aus beiden. Die Kombinationsleistung ist möglich, wenn Sie sowohl von Angehörigen als auch von Pflegefachkräften gepflegt und betreut werden. Sie erhalten dann beide Leistungen anteilig: Wer beispielsweise 40 Prozent des zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält 60 Prozent des Pflegegeldes in seinem Pflegegrad ausgezahlt.

Kombinationsleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:  

  • Entweder Sie legen fest, in welchem Verhältnis Sie beide Leistungen erhalten möchten. An diese Entscheidung sind Sie für 6 Monate gebunden. Dafür erhalten Sie das anteilige Pflegegeld bereits zum Monatsanfang.  
  • Oder Sie lassen flexibel abrechnen: Dafür nehmen Sie so viele Pflegesachleistungen in Anspruch, wie in dem Monat erforderlich sind, und erhalten den Rest prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Dafür müssen Sie aber erst die Abrechnung des Pflegedienstes abwarten, sodass das Pflegegeld später ausgezahlt wird und in der Höhe schwanken kann.  

Wie kann ich Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln?  

Monatlich können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Dies kommt beispielsweise Menschen mit geistigen und psychischen Erkrankungen zugute, die häufig mehr auf Betreuung als auf Pflege angewiesen sind.

Höchstbeträge für die Umwandlung in Entlastungsangebote:  

  • Pflegegrad 2:  304,40 Euro  
  • Pflegegrad 3:  572,80 Euro  
  • Pflegegrad 4:  711,20 Euro  
  • Pflegegrad 5:  880 Euro  

Dies ist nur möglich, wenn die Pflegesachleistungen am Ende des Monats nicht vollständig aufgebraucht wurden. Die Umwandlung muss nicht vorab beantragt werden. Sie müssen jedoch, wie auch bei den anderen Erstattungsleistungen, in Vorleistung gehen und die Belege bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen.  

Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich für Angebote genutzt werden, die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sind. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Pflegekasse oder den Anbietern nach, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. 

Rechenbeispiele zum Umwandlungsanspruch bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

Häusliche Pflege: Wie finde ich einen passenden Anbieter?

Bestimmte Unterstützungsangebote müssen von allen Pflege- und Betreuungsdienstleistern erbracht werden. Beispielsweise müssen alle Pflegedienste körperbezogene Pflege und Behandlungspflege anbieten. Es ist trotzdem sinnvoll, mehrere Dienstleister zu vergleichen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Denn darüber hinausgehende Leistungen und die Preise können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. 

Außerdem gibt es Pflegedienste, die eine zusätzliche fachliche Ausrichtung bieten oder sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben.  

Beispiele sind:

  • Psychiatrische Pflege: Betreuung und Pflege von Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Kinderkrankenpflege: Betreuung und Pflege von Kindern mit Pflegebedarf
  • Intensivmedizinische Pflege: Betreuung und Pflege von Menschen, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen, beispielsweise Menschen mit Beatmung. 
  • Interkulturelle, kultursensible und LSBTI*-sensible Pflege: Pflegedienste haben beispielsweise einen kulturellen oder religiösen Schwerpunkt und bieten Kommunikation in weiteren Sprachen an oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Umgang mit verschiedenen Kulturen, Religionen sowie Liebes- und Lebensentwürfen geschult. 

Grundsätzlich können pflegebedürftige Personen den Pflegedienst frei wählen – unabhängig von Grunderkrankung, Behinderung, Kultur, sexueller Orientierung und anderen persönlichen Merkmalen. Spezialisierungen und bestimmte Ausrichtungen können die Pflege aber erleichtern und für die pflegebedürftige Person entlastend sein.

Was sollte ich bei der Auswahl eines Pflegedienstes beachten?

Notieren Sie sich für die Suche wichtige Aspekte, Wünsche und persönliche Bedürfnisse und treffen Sie auf dieser Basis eine Vorauswahl.  

Wichtige Fragen sind:  

  • Welche Hilfe soll durch den Pflege- oder Betreuungsdienst geleistet werden?
  • Wie oft soll der Pflege- oder Betreuungsdienst zu Ihnen kommen? 
  • Soll der Pflegedienst eine fachliche Ausrichtung haben, beispielsweise intensivmedizinische Pflege? Oder eine bestimmte Sprache anbieten? 

Bitten Sie anschließend die Dienstleister der engeren Wahl, Sie bei einem Hausbesuch ausführlich über ihre Arbeitsweise zu informieren.

Erfragen Sie:  

  • ob der Pflege- oder Betreuungsdienst individuelle Wünsche berücksichtigen kann, beispielsweise die Einhaltung bestimmter Zeiten, die Versorgung durch immer dieselben Personen oder durch eine Person des gleichen Geschlechts
  • welche Leistungen von ausgebildeten Fachkräften übernommen werden und welche von Hilfskräften
  • ob es eine Kontaktperson für Wünsche und Beschwerden gibt und wie der Umgang mit eventuellen Beschwerden geregelt ist
  • wie der Pflegedienst bei der Abrechnung vorgeht  

Lassen Sie sich abschließend einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen. So können Sie Preise vergleichen und sehen, ob das zur Verfügung stehende Budget für Pflegesachleistungen ausreicht und wie viel Sie eventuell aus eigener Tasche zahlen müssen.

Wie erkenne ich die Qualität von Pflege- und Betreuungsdiensten? 

Die Qualität von ambulanten Pflegediensten ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl. Neben dem persönlichen Verständnis von guter Pflege gibt es fachliche Kriterien, die erfüllt sein sollten.  

Einen Ratgeber mit Hinweisen, wie man gute Pflegedienste erkennen kann, bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege

Wie finde ich einen Pflege- oder Betreuungsdienst in meiner Nähe? 

Listen mit zugelassenen Pflegediensten in Ihrer Nähe und Preisvergleichen erhalten Sie beispielsweise in Pflegeberatungsstellen oder bei Ihrer Pflegekasse. Es existieren zudem verschiedene Suchportale im Internet. 

Seriöse Suchportale sind:

AOK-Bundesverband: Pflegenavigator
BKK-Dachverband: PflegeFinder
VDEK – Verband der Ersatzkassen: Pflegelotse

Pflegesachleistungen: Was sollte ich bei Verträgen und Abrechnungen beachten?

Wenn Sie einen Pflegedienst, Betreuungsdienst oder eine Einzelpflegekraft ausgewählt haben, sollten Sie einen schriftlichen Pflegevertrag beziehungsweise Servicevertrag mit dem Anbieter abschließen. Bestehen Sie darauf, den Vertrag frühzeitig zu erhalten, damit Sie genügend Zeit haben, alle Details genau zu prüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen.

Im Vertrag sollten folgende Punkte geregelt sein:

  • Vertragspartner
  • Leistungen und Kosten
  • Kostenvoranschlag
  • Leistungsnachweise
  • Pflegedokumentation
  • Rechnung
  • Haftung
  • Kündigung 

Informationen zu diesen und weiteren vertragsrechtlichen Aspekten und zu Kündigungsfristen bieten die Verbraucherzentralen.

Was muss ich bei der Abrechnung mit dem Pflege- oder Betreuungsdienst beachten?

Am Ende des Monats erhalten Sie einen Leistungsnachweis. Diesen müssen Sie unterschreiben, damit der Dienstleister mit der Pflegeversicherung abrechnen kann. Es ist ratsam, diesen Nachweis genau zu prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Es kann vorkommen, dass Leistungen abgerechnet werden, die nicht oder nicht im vereinbarten Umfang geleistet wurden. Die Verbraucherzentralen empfehlen in solchen Fällen, zuerst beim Pflegedienst nachzufragen und um Korrektur zu bitten. Fehler in der Abrechnung lassen sich auf diese Weise oft schnell und einvernehmlich klären. 

Bestehen Sie auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag, damit Sie von Beginn an einen Überblick haben, welche Kosten auf Sie zukommen. Darin werden die einzelnen Leistungen mit den jeweiligen Kosten schriftlich vereinbart, die der Pflegedienst übernimmt. Es sollte auch erkenntlich sein, wie viel die Pflegekasse von den Kosten übernimmt und wie hoch der Eigenanteil ist.

Der Kostenvoranschlag sollte Bestandteil des Pflegevertrages sein. Damit Sie auch die Abrechnung zwischen Pflegedienst und Pflegekasse nachvollziehen können, sollte im Vertrag außerdem vereinbart sein, dass Sie immer eine Kopie der Rechnung vom Pflegedienst an die Pflegekasse erhalten.

Bei Fragen und Unsicherheiten können Sie mit der Abrechnung zu einer Beratungsstelle gehen, beispielsweise einem Pflegestützpunkt oder einer Verbraucherzentrale. Privat Pflegeversicherte können sich an die Compass private Pflegeberatung wenden.

Mehr zu Abrechnungen mit Pflegediensten und Kostenvoranschlägen erfahren Sie auf dem Infoportal der Verbraucherzentralen.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (VZ NRW).

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