Versorgung pflegebedürftiger Menschen – wer macht was?
In der Pflegeversorgung spielen verschiedene Institutionen und Einrichtungen eine Rolle. Neben staatlichen und kommunalen Angeboten gibt es auch ehrenamtliche Unterstützungsmöglichkeiten. Beratungen zu Pflegethemen bieten verschiedene Stellen an.
Auf einen Blick
- Die pflegerische Versorgung wird über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert, die medizinische Versorgung über Leistungen der Krankenversicherung.
- Pflegeleistungen müssen bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
- Beratung zum Thema Pflege bieten unter anderem die Pflegekassen sowie verschiedene staatliche, kommunale oder von Verbänden getragene Beratungsstellen.
- Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich für pflegebedürftige Menschen. Teils haben sie sich dafür in Netzwerken organisiert.
- Insbesondere der Medizinische Dienst kümmert sich um die Prüfung und Einhaltung von Qualität in der Pflege bei den professionellen Anbietern.
Pflegeversorgung in Deutschland
Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist es schwer zu überblicken, wie die Pflegeversorgung in Deutschland organisiert ist. Nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Einrichtung zuständig ist, welche Leistungen es gibt und wo man Hilfe bekommen kann.
So sind beispielsweise für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit, die Auszahlung der finanziellen Zuschüsse, die pflegerische Unterstützung und die Beratung unterschiedliche Einrichtungen zuständig. Manchmal können für ein Thema zudem mehrere Einrichtungen zuständig sein.
Menschen mit Pflegegrad können auf Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Zusätzlich zu den Pflegeleistungen (finanzielle Zuschüsse) haben sie auch Anspruch auf kostenlose, neutrale und umfassende Beratung.
Menschen ohne Pflegegrad haben keinen Anspruch auf die Finanzierung von Pflegeleistungen durch die Pflegekasse. In bestimmten Fällen finanziert dann die gesetzliche Krankenversicherung notwendige Pflegeleistungen.
Welche Institutionen sind bei der Beantragung von Leistungen wichtig?
Wer auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeleistungen. Dabei handelt es sich um finanzielle Zuschüsse der Pflegeversicherung. Dies ist für viele Menschen wichtig, da die Pflegeversorgung sehr teuer sein kann – vor allem, wenn viel und häufig personelle Unterstützung benötigt wird.
Bevor man diese Leistungen bekommt, prüfen die Versicherungen, ob alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wichtig zu wissen: Die Voraussetzungen und die Höhe der Pflegeleistungen sind für gesetzlich und privat Versicherte gleich – im Gegensatz zu Leistungen der Krankenversicherung.
Pflegekassen und private Pflegeversicherung
Die Pflegekassen als Träger der Sozialen Pflegeversicherung zahlen Pflegeleistungen für gesetzlich Versicherte. Privat Pflegeversicherte erhalten Pflegeleistungen von ihrem privaten Versicherungsunternehmen.
Pflegeleistungen müssen bei der eigenen Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen beantragt werden.
Welche Pflegeleistungen man bekommen kann und wie hoch der jeweilige Zuschuss ist, richtet sich nach dem Pflegegrad. Mit dem Pflegegrad wird beurteilt, wie pflegebedürftig man ist.
Medizinischer Dienst und Medicproof
Für die Vergabe eines Pflegegrads ist bei gesetzlich Versicherten das Gutachten des Medizinischen Dienstes entscheidend: Der Medizinische Dienst prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, mit welcher man einen Anspruch auf Pflegeleistungen hat.
Dafür kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter in der Regel für eine Pflegebegutachtung zu der versicherten Person nach Hause. Auf Grund des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, ob sie einen Pflegegrad vergibt und wie hoch dieser ist.
Bei privat Pflegeversicherten übernimmt diese Prüfung Medicproof, der medizinische Dienst der Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische und psychotherapeutische Leistungen, Hilfs- und Heilmittel und medizinische Behandlungspflege.
Zudem bietet sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für die pflegerische Versorgung, wenn nur ein kurzzeitiger und vorübergehender Pflegebedarf besteht. Möglich sind häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen, Übergangspflege und Kurzzeitpflege.
Sozialamt
Wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung oder kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegt, können Versicherte unter Umständen Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhalten. Das gilt auch, wenn die von der Pflegekasse finanzierten Pflegeleistungen nicht ausreichen. Voraussetzung ist eine finanzielle Bedürftigkeit.
Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es für pflegebedürftige Menschen?
Wer einen Pflegegrad erhält, ist auf Unterstützung durch andere angewiesen. Das bedeutet: Die Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit kann nicht ausreichend genug durch Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Reha-Maßnahmen ausgeglichen werden.
Pflegebedürftige Menschen können unterschiedliche personelle Unterstützung erhalten. Grundsätzlich kann man wählen, von wem man versorgt wird: Man kann von Angehörigen gepflegt werden oder aber auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Pflegende Angehörige
Die große Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen und Ehrenamtlichen gepflegt und betreut. Wer mindestens 10 Stunden pro Woche eine andere Person pflegt, wird von der Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als Pflegeperson anerkannt. Pflegepersonen erhalten Leistungen zur sozialen Absicherung und zusätzliche Rentenpunkte. Für pflegende Angehörige gibt es verschiedene Beratungs- und Schulungsangebote, damit sie pflegerische Aufgaben angemessen übernehmen und mit ihrem sonstigen Alltag vereinbaren können.
Pflege- und Betreuungsdienste
Bei Pflege- und Betreuungsdiensten arbeiten Pflege- und Betreuungskräfte, die zu der pflegebedürftigen Person nach Hause kommen. Die Pflegeleistung, mit der diese Unterstützung finanziert werden kann, nennt sich Pflegesachleistung. Teilweise können Pflege- und Betreuungsdienste auch über den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden.
Pflegeeinrichtungen
Es gibt sowohl teil- als auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Bei teilstationärer Pflege wird man einen Teil des Tages oder die Nacht über in einer Pflegeeinrichtung versorgt und betreut. Hauptsächlich lebt man jedoch im eigenen Zuhause.
Bei vollstationärer Pflege wohnt man in einem Pflegeheim und wird dort rund um die Uhr und am Wochenende versorgt und betreut.
Für die teil- und vollstationäre Pflege im Heim entstehen verschiedene Kosten. Für die Pflege- und Betreuungskosten bekommt man ab dem Pflegegrad 2 einen Zuschuss von der Pflegekasse. Bei teilstationärer Pflege können bei Bedarf auch die Kosten für einen Fahrdienst im Zuschuss enthalten sein. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Pflegegrad. Da der Zuschuss in der Regel nicht zur Deckung aller Pflege- und Betreuungskosten ausreicht, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Die Höhe des Eigenanteils kann sich zwischen den verschiedenen Pflegeeinrichtungen unterscheiden.
Weitere Kosten, etwa für Verpflegung und Unterkunft, müssen von den pflegebedürftigen Personen selbst gezahlt werden.
Vorübergehend im Pflegeheim: Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen können auch für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Eine solche Kurzzeitpflege kann zum Beispiel entlasten, wenn eine Person, die sonst selbstständig lebt, nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigt. Eine Kurzzeitpflege ist auch hilfreich, wenn pflegende Angehörige für eine begrenzte Zeit ausfallen.
Wer die Kosten für die Kurzzeitpflege trägt, hängt vom Pflegegrad ab. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen jährlichen Festbetrag für die Pflege. Auch der Zuschuss für die Verhinderungspflege kann zur Finanzierung einer Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wenn eine Person ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 Kurzzeitpflege benötigt, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen selbst getragen werden.
Ärzte und Psychotherapeuten
Für medizinische Untersuchungen und Behandlungen sind Ärztinnen und Ärzte zuständig. Sie verschreiben Medikamente und verordnen Heil- und Hilfsmittel.
Bei psychischen Problemen sind Psychiaterinnen und Psychiater sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zuständig.
Psychiater sind Ärzte mit einer fachärztlichen Weiterbildung. Sie dürfen bei psychischen Erkrankungen Psychopharmaka verschreiben. Psychotherapeuten haben in der Regel zunächst Psychologie oder Medizin studiert. Nach einer psychotherapeutischen Ausbildung über mehrere Jahre bieten sie verschiedene Psychotherapie-Verfahren an.
Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet, wenn sie bei Ärzten mit einer Kassenzulassung in Behandlung sind. Die Kosten für Behandlungen in einer privatärztlichen Praxis müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen.
Wer privat krankenversichert ist, zahlt die Behandlungen sowohl in kassenärztlichen als auch in privatärztlichen Praxen zunächst selbst. Danach kann die Kostenerstattung bei der Versicherung beantragt werden. Wie viele psychotherapeutische Sitzungen von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden, ist im jeweiligen Tarif festgelegt.
Therapeutische Behandlungen (Heilmittel)
Die Behandlung durch Therapeutinnen und Therapeuten werden auch als Heilmittel-Behandlungen bezeichnet. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen Heilmittel ärztlich verordnet werden.
Zu den Heilmitteln gehören:
Krankenhäuser, Kur- und Reha-Einrichtungen
In diesen Einrichtungen erhalten Patientinnen und Patienten Behandlungen, die eine intensive Betreuung erfordern oder von Spezialisten durchgeführt werden müssen. In Krankenhäusern finden beispielsweise Operationen und spezielle Arzneimittel-Therapien statt.
Eine Kur soll helfen, wahrscheinlich eintretenden Gesundheitsproblemen vorzubeugen, beispielsweise durch therapeutische Maßnahmen und Anleitungen.
Eine Reha soll Menschen nach einer Erkrankung die Rückkehr in Alltag und Beruf erleichtern.
Behandlungen in Krankenhäusern, Kur- und Reha-Einrichtungen können jeweils stationär oder ambulant stattfinden. Für eine Kur oder Reha benötigt man eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch die Krankenkasse.
Wo kann ich mich zu Pflegethemen beraten lassen?
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Auch ehrenamtlich an Pflegeaufgaben Interessierte können sich beraten lassen. Eine Auswahl von Beratungsmöglichkeiten finden Sie im Folgenden.
Pflegekassen und private Pflegeversicherung
Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend und individuell zu beraten, zum Beispiel zu:
- Zuschüssen
- Hilfsmitteln
- Behandlungen
- Organisationsmöglichkeiten der Pflege
- Hilfsangeboten
- Schulungen
- entlastenden Leistungen
- sozialer Absicherung
Sie beraten sowohl pflegebedürftige Menschen als auch deren pflegende Angehörige. Die kostenlose Beratung kann in Anspruch genommen werden, nachdem man Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragt hat. Wenn die Pflegekasse die Beratung nicht selbst durchführt, vergibt sie einen Gutschein für eine Beratung bei einer qualifizierten Pflegeberatungsstelle.
Privatversicherte und deren pflegende Angehörige werden von der Compass private Pflegeberatung gGmbH im Auftrag ihrer privaten Versicherung beraten. Sie ist eine unabhängige Tochterfirma des Verbands der privaten Krankenversicherungen.
Pflegestützpunkte und kommunale Pflegeberatung
Pflegestützpunkte sind öffentlich finanzierte Angebote, die kostenlos und unabhängig zu Pflegethemen beraten. Häufig übernehmen Kommunen und Wohlfahrts- und Sozialverbände die Beratung gemeinsam mit den Pflegekassen oder im Auftrag dieser.
Pflegestützpunkte gibt es jedoch nicht in an allen Bundesländern, manchmal übernehmen andere kommunale Beratungsstellen die Pflegeberatung. Pflegestützpunkte sind zudem regional unterschiedlich aufgebaut und verfügbar.
Alle gelisteten Pflegestützpunkte und kommunalen Beratungsangebote finden Sie in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).
Pflegedienste
Pflegefachkräfte von Pflegediensten sind auch beratend tätig. Sie leiten an, schulen und bieten Informationsmaterial, wie die pflegebedürftige Person und Angehörige mit bestimmten Pflegesituationen und Erkrankungen umgehen können. Sie geben außerdem Tipps, wie man bestimmte Tätigkeiten bestmöglich durchführen kann, wenn der Pflegedienst nicht anwesend ist.
Mehr Informationen zu den Aufgaben der Pflegedienste finden Sie im Artikel "Pflegesachleistungen: Unterstützung vom Pflegedienst".
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten Information und Beratung zu Verbraucherthemen und helfen bei Rechtsproblemen.
Einige Verbraucherzentralen bieten Informationen und Beratung zu Rechts- und Vertragsfragen im Bereich Pflege und Gesundheit.
Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
Das Zentrum für Qualität in der Pflege forscht und sammelt Fachwissen zum Thema Pflege und bereitet diese Informationen in leichte verständliche Praxisanleitungen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige auf.
Über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) können Sie gezielt nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.
Wo erhalte ich ehrenamtliche Unterstützung?
Ehrenamtliche und nachbarschaftliche Hilfe kann eine wichtige Unterstützung im Alter, bei Krankheit und in der Pflege sein. An vielen Orten gibt es ein großes Angebot an ehrenamtlicher Unterstützung für ältere, kranke und pflegebedürftige Personen. Dieses können auch Menschen ohne Pflegegrad nutzen.
In Netzwerken schließen sich Ehrenamtliche und Einrichtungen zusammen, um die Versorgung von pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zu verbessern.
Es gibt in Deutschland viele große und kleine Angebote und Initiativen. Informationen zu Angeboten in Ihrer Nähe bieten beispielsweise Kommunen, Senioren- und Angehörigenbeiräte und Pflegestützpunkte.
Eine Auswahl finden Sie hier:
Pflegenetzwerk Deutschland
Das Pflegenetzwerk Deutschland ist eine Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit. In der Pflege tätige Menschen können sich hier vernetzen und austauschen. Einrichtungen und Ehrenamtliche können auf dem Portal auch Hilfegesuche ausschreiben und Unterstützung anbieten.
Mehr Informationen bietet das Portal Pflegenetzwerk Deutschland des Bundesgesundheitsministeriums.
Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz
Die lokalen Hilfenetzwerke zum Thema Demenz geben Orientierung bei der Suche nach vorhandenen Angeboten vor Ort, bringen Akteure an einen Tisch, stimmen ihre Angebote aufeinander ab und entwickeln bei Bedarf neue Angebote.
Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie bei der Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz.
Ehrenamt und Nachbarschaft
Ehrenamtliche und Menschen aus der Nachbarschaft bieten stundenweise Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen an, beispielsweise Besuchs- und Begleitdienste oder Einkaufshilfen.
Mehr Informationen zu ehrenamtlicher Hilfe bietet das Serviceportal „Zuhause im Alter“ des Bundesfamilienministeriums.
Wichtig zu wissen: Trickbetrüger versuchen auf vielen Wegen, die Situation älterer Menschen auszunutzen. Wenn Sie die Hilfe von Ehrenamtlichen annehmen möchten, ist es ratsam, auf Angebote von Bekannten oder öffentlichen Einrichtungen zurückzugreifen, beispielsweise von Vereinen, Verbänden und Nachbarschaftseinrichtungen.
Sozialverbände und Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Diese Verbände befassen sich auf unterschiedlichen Ebenen mit dem Thema Pflege: Zum einen bieten sie praktische Unterstützung in Form von professionellen und ehrenamtlichen Angeboten, Sozialberatung und sozialrechtlicher Beratung an. Auf politischer Ebene setzen sie sich für die Rechte von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ein.
Verschiedene Verbände der freien Wohlfahrtpflege, wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Diakonie bieten Beratungen zu verschiedenen Pflegethemen an.
Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen bieten Austausch, Unterstützung und Beratung auf ehrenamtlicher Basis. Selbsthilfe-Mitglieder haben häufig selbst eine gesundheitliche Beeinträchtigung und sind Experten in eigener Sache.
Auf der Website der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) können Sie nach passenden Selbsthilfegruppen in Ihrer Region oder online suchen.
Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich Selbsthilfe.
Wer sichert die Qualität in der Pflege?
Die Qualität von Pflegeheimen, Tagespflegeinrichtungen und Pflegediensten wird regelmäßig überprüft, damit sich Versicherte auf bestimmte Standards verlassen können.
Der Medizinische Dienst prüft dabei, ob Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gewisse Qualitätsstandards einhalten. Geprüft wird etwa, ob sich die Pflege an den individuellen Bedürfnissen der pflegedürftigen Menschen orientiert und auf Basis medizinisch-pflegerischer Standards erfolgt.
Einen Teil der Prüfung übernimmt Careproof GmbH, der Prüfdienst der privaten Pflegeversicherungen. Beide Institutionen prüfen nach denselben Richtlinien.
Das Ergebnis wird in Qualitätsberichten erfasst, die es den Versicherten erleichtern sollen, ein geeignetes Angebot zu finden.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sind öffentlich einsehbar, zum Beispiel im Pflegenavigator der AOK, dem Pflegefinder der BKK oder im Pflegelotsen des Verbands der Ersatzkassen.
Wohin kann ich mich bei Problemen wenden?
Wenn es dennoch zu Problemen kommt – zum Beispiel eine mangelhafte Pflegeversorgung in einer Pflegeeinrichtung oder falsch abgerechnete Leistungen beim Pflegedienst festgestellt werden – dann gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Artikel „Mangelhafte Pflegeversorgung: An wen kann ich mich wenden?“
Wichtig zu wissen: Es ist ratsam, Probleme und Unstimmigkeiten sowie das eigene Vorgehen nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu können auch andere Personen einbezogen werden, die gegebenenfalls als Zeugen eintreten können.
- BAG Selbsthilfe. Was ist Selbsthilfe? Aufgerufen am 23.02.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Pflege im Heim. Aufgerufen am 25.01.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Pflegeleistungen der Krankenkassen. Aufgerufen am 24.01.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Pflegestützpunkte. Aufgerufen am 31.01.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Regionale Netzwerke. Aufgerufen am 31.01.2024.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Soziale Netzwerke und Netzwerkförderung. Aufgerufen am 31.01.2024.
- Geschäftsstelle der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege. Beratung und Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Aufgerufen am 31.01.2024.
- Deutsche Rentenversicherung. Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente. Aufgerufen am 24.01.2024.
- Medizinischer Dienst Bund (KöR). Qualität in der Pflege. Aufgerufen am 31.01.2024.
- Medizinischer Dienst Bund. Richtlinien der Pflegebegutachtung. Aufgerufen am 24.01.2024
- Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz. Netzwerkstelle. Aufgerufen am 31.01.2024.
- PKV-Serviceportal. Welche psychotherapeutischen Angebote können Privatversicherte nutzen? Kostenerstattung durch die PKV. Aufgerufen am 21.02.2024.
- Verbraucherzentrale. Kosten im Pflegeheim: Wofür Sie zahlen müssen und wofür die Pflegekasse. Aufgerufen am 23.02.2024.
- Verbraucherzentrale. Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist. Aufgerufen am 25.01.2024.
- Verbraucherzentrale. Probleme mit dem Pflegeheim: Das können Sie tun. Aufgerufen am 25.01.2024.
- Verbraucherzentrale. Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung. Aufgerufen am 23.02.2024.
- Verbraucherzentrale. Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können. Aufgerufen am 24.01.2024.
Geprüft durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (NRW).
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