ICD-Code M23.9: Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet
- M23.90 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Mehrere Lokalisationen
- M23.91 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Vorderes Kreuzband oder Vorderhorn des Innenmeniskus
- M23.92 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Hinteres Kreuzband oder Hinterhorn des Innenmeniskus
- M23.93 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Innenband [Lig. collaterale tibiale] oder sonstiger und nicht näher bezeichneter Teil des Innenmeniskus
- M23.94 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Außenband [Lig. collaterale fibulare] oder Vorderhorn des Außenmeniskus
- M23.95 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Hinterhorn des Außenmeniskus
- M23.96 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Sonstiger und nicht näher bezeichneter Teil des Außenmeniskus
- M23.97 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Kapselband
- M23.99 Binnenschädigung des Kniegelenkes, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnetes Band oder nicht näher bezeichneter Meniskus
Holen Sie sich bei Fragen ärztlichen Rat!
Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).