M84.24: Verzögerte Frakturheilung Hand

Ein oder mehrere Knochenbrüche an der Hand sind bei Ihnen nicht richtig verheilt.

Wenn ein Knochenbruch verheilt, dann wachsen dabei die Bruchstücke wieder zusammen. Aus verschiedenen Gründen kann es aber dazu kommen, dass die Bruchstücke nur sehr langsam wieder zusammenwachsen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich die Bruchstücke während der Heilung zu viel bewegen können. Es kann auch sein, dass sich der Knochen oder auch das umgebende Gewebe entzündet haben. Der Knochen oder das umgebende Gewebe können auch sehr stark verletzt gewesen sein. Dann werden die Bruchstücke möglicherweise schlechter mit Blut versorgt als normalerweise. Auch bei bestimmten Erkrankungen werden die Bruchstücke schlechter mit Blut versorgt. Wenn Knochen schlechter mit Blut versorgt werden, dann wachsen sie möglicherweise nur langsam zusammen.

Wenn Knochenbrüche nicht richtig verheilen, dann kann man Schmerzen haben. Die Schmerzen können insbesondere dann auftreten, wenn man die betroffene Stelle belastet. Es kann auch dazu kommen, dass die Bruchstücke nicht wieder zusammenwachsen. Die betroffene Stelle kann dann unnormal beweglich oder nicht stabil sein.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).