P04.1: Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch sonstige Medikation bei der Mutter

Während der Zeit im Mutterleib oder während der Geburt ist ein gesundheitlicher Schaden durch Medikamente entstanden.

Die Plazenta bildet sich während der Schwangerschaft in der Gebärmutter der Mutter. Die Plazenta besteht aus Zellen der Mutter und aus Zellen des ungeborenen Kindes. Über die Nabelschnur ist die Plazenta mit dem Kind verbunden. Über die Plazenta wird das Kind mit Nährstoffen und Sauerstoff aus dem mütterlichen Blut versorgt. Über die Plazenta und das mütterliche Blut können aber auch Medikamente in den Blutkreislauf des Kindes gelangen. Einige Medikamente können gesundheitliche Schäden beim Kind verursachen. Dazu zählen beispielsweise Medikamente geben Krebs.

Welche gesundheitlichen Schäden auftreten, hängt unter anderem von der Art der Medikamente ab. Bestimmte Medikamente können zum Beispiel dazu führen, dass sich das Kind nicht wie gewöhnlich im Mutterleib entwickelt. Es ist möglich, dass Medikamente eine Frühgeburt auslösen. Dann wird das Kind vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren. Außerdem können nach der Geburt Probleme mit der Atmung, dem Kreislauf oder dem Nervensystem des Kindes auftreten.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).