P35.2: Angeborene Infektion durch Herpesviren [Herpes simplex]

Während der Zeit im Mutterleib oder während der Geburt ist es zu einer Ansteckung mit Herpes-Viren gekommen.

Die Plazenta bildet sich während der Schwangerschaft in der Gebärmutter der Mutter. Die Plazenta besteht aus Zellen der Mutter und aus Zellen des ungeborenen Kindes. Über die Nabelschnur ist die Plazenta mit dem Kind verbunden. Über die Plazenta wird das Kind mit Sauerstoff und Nährstoffen aus dem mütterlichen Blut versorgt.

Wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft mit Herpes-Viren ansteckt, können die Viren von der Mutter über die Plazenta zum Kind gelangen. Auch während der Geburt kann sich das Kind mit Herpes-Viren bei der Mutter anstecken. Wenn sich das Kind mit Herpes-Viren ansteckt, können gesundheitliche Schäden entstehen.

Bei einer Ansteckung im Mutterleib können nach der Geburt beim Kind verschiedene Anzeichen auftreten. Beispielsweise kann beim Kind eine Rötung der Haut mit Bläschen bestehen. Außerdem kann es zu Veränderungen an den Augen oder am Kopf kommen. Es kann zum Beispiel sein, dass die Augen oder der Kopf kleiner sind als gewöhnlich.

Wenn sich das Kind bei der Geburt mit Herpes-Viren ansteckt, kann es zu schweren Krankheits-Anzeichen kommen. Neben Rötungen und Bläschen an der Haut kann auch eine Entzündung am Gehirn auftreten. Dann ist das Kind möglicherweise sehr träge oder bekommt Krampfanfälle. Es kann ebenfalls zu einer Blutvergiftung kommen.

Eine Blutvergiftung ist der schwerste Verlauf einer Erkrankung, die durch Krankheits-Erreger ausgelöst wurde. Eine Blutvergiftung nennt man auch Sepsis. Dabei können sich Krankheits-Erreger oder ihre Giftstoffe über das Blut im gesamten Körper verteilen. Wenn das Abwehrsystem des Körpers darauf nicht richtig reagiert, dann können Organe und Gewebe geschädigt werden. Die Schäden können sehr schwer sein. Es kann sein, dass sie sich nicht begrenzen lassen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).