R87.0: Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen Abnormer Enzymwert
Bei Ihnen wurde Flüssigkeit aus den weiblichen Geschlechtsorganen untersucht. In dieser Probe war die Menge von Enzymen verändert.
Zu den inneren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Gebärmutter, die Eileiter und die Eierstöcke. Auch die Scheide gehört zu den inneren Geschlechtsorganen und führt von der Gebärmutter nach außen. Zu den äußeren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Schamlippen, die Klitoris und die Haut um die Scheide herum. Es kann zum Beispiel sein, dass man bei Ihnen Flüssigkeit aus der Gebärmutter oder aus der Scheide untersucht hat.
Die Probe mit der untersuchten Flüssigkeit enthält normalerweise nur eine bestimmte Menge verschiedener Stoffe. Zu diesen Stoffen gehören zum Beispiel bestimmte Zellen oder bestimmte Proteine.
In Ihrer Probe war die Menge von bestimmten Proteinen verändert. Man nennt diese Proteine auch Enzyme. Diese Proteine sorgen dafür, dass Vorgänge im Körper schneller ablaufen. Enzyme sind zum Beispiel daran beteiligt, dass Nährstoffe wie Fette oder Zucker im Körper gespalten werden.
Wenn die Menge von Stoffen in der Probe verändert ist, dann ist das manchmal ein Hinweis für eine Erkrankung. Das Ergebnis kann zum Beispiel auch davon abhängen, wann man die Probe entnimmt oder wie man die Probe bis zur Untersuchung lagert.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).