Z01.1: Hörprüfung und Untersuchung der Ohren
Ihre Ohren wurden untersucht.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr.
Bei einer Untersuchung der Ohren kann man die Ohren von außen und von innen beurteilen. Durch den Gehörgang kann man bis zum Trommelfell schauen, welches die Grenze zum Mittelohr bildet.
Außerdem kann zu einer Untersuchung der Ohren auch ein Hörtest gehören. Dabei wird überprüft, wie gut das Gehör insgesamt oder auch in bestimmten Bereichen ist. Zum Beispiel wird getestet, ob jemand tiefere Töne besser hören kann als hohe Töne.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).