Z01.1: Hörprüfung und Untersuchung der Ohren

Ihre Ohren wurden untersucht.

Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr.

Bei einer Untersuchung der Ohren kann man die Ohren von außen und von innen beurteilen. Durch den Gehörgang kann man bis zum Trommelfell schauen, welches die Grenze zum Mittelohr bildet.

Außerdem kann zu einer Untersuchung der Ohren auch ein Hörtest gehören. Dabei wird überprüft, wie gut das Gehör insgesamt oder auch in bestimmten Bereichen ist. Zum Beispiel wird getestet, ob jemand tiefere Töne besser hören kann als hohe Töne.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).