ICD-Code Z23: Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen einzelne bakterielle Krankheiten
- Z23.0 Notwendigkeit der Impfung gegen Cholera, nicht kombiniert
- Z23.1 Notwendigkeit der Impfung gegen Typhus-Paratyphus [TAB], nicht kombiniert
- Z23.2 Notwendigkeit der Impfung gegen Tuberkulose [BCG]
- Z23.3 Notwendigkeit der Impfung gegen Pest
- Z23.4 Notwendigkeit der Impfung gegen Tularämie
- Z23.5 Notwendigkeit der Impfung gegen Tetanus, nicht kombiniert
- Z23.6 Notwendigkeit der Impfung gegen Diphtherie, nicht kombiniert
- Z23.7 Notwendigkeit der Impfung gegen Keuchhusten [Pertussis], nicht kombiniert
- Z23.8 Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige einzelne bakterielle Krankheiten
Holen Sie sich bei Fragen ärztlichen Rat!
Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).