Z51.5: Palliativbehandlung
Sie wurden behandelt, um Ihre Beschwerden zu lindern.
Sie haben eine Erkrankung, die nicht geheilt werden kann. Bei einer solchen Erkrankung sollen bestimmte Behandlungen dazu dienen, die Beschwerden zu lindern. So eine Behandlung hat keine heilende Wirkung.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).