Z76.4: Andere in eine Gesundheitsbetreuungseinrichtung aufgenommene Person
Sie wurden in eine Einrichtung des Gesundheitswesens aufgenommen.
Einrichtungen des Gesundheitswesens sind zum Beispiel Krankenhäuser oder Kurkliniken.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).