Z76.9: Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt
Sie haben das Gesundheitswesen in Anspruch genommen.
Zum Gesundheitswesen gehören unterschiedliche Personen und Einrichtungen, die medizinische Hilfe und Beratung bieten.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).