5-822.02:
Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz: Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Unikondyläre Schlittenprothese: Hybrid (teilzementiert)
Sie haben ein künstliches Kniegelenk erhalten.
Das Kniegelenk verbindet den Oberschenkel mit dem Unterschenkel. Das Kniegelenk wird aus 3 Knochen gebildet. Die Knochen sind der Oberschenkel-Knochen, das Schienbein und die Kniescheibe. Die Kniescheibe liegt in einer Mulde vorn am Oberschenkel-Knochen.
Der Oberschenkel-Knochen hat an seinem unteren Ende zwei Knochenfortsätze. Wenn man das Knie bewegt, dann gleiten diese beiden Knochenfortsätze in zwei Mulden an der Oberseite des Schienbeins. Ein Fortsatz und eine Mulde liegen auf der Innenseite des Knies, also zum anderen Bein hin. Der andere Fortsatz und die zugehörige Mulde liegen auf der Außenseite des Knies.
Bei Ihnen wurde nur eine Seite des Kniegelenks durch künstliches Material ersetzt. Es wurde also entweder die Innenseite oder die Außenseite des Kniegelenks ersetzt. Man spricht dabei auch von einer Teil-Prothese.
Ein künstliches Kniegelenk besteht normalerweise aus mehreren Teilen. Auf das untere Ende des Oberschenkels setzt man eine Art Kappe auf, die einen der Knochenfortsätze ersetzt. Die Mulde am Schienbein ersetzt man durch eine Platte. Zwischen der Kappe und der Platte befindet sich außerdem eine Gleitfläche aus Kunststoff.
Um das künstliche Material im Knochen zu befestigen, wurde bei Ihnen teilweise Knochenzement verwendet. Knochenzement ist ein besonderes Material, das wie Klebstoff wirkt.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).