5-936.2:
Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien: Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien: Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 Arzneimittelgesetz
Für ein bei Ihnen eingesetztes Medikament gilt ein gesondertes Genehmigungsverfahren.
Sie haben ein spezielles Medikament für eine neuartige Behandlung erhalten. Dieses Medikament wird bisher nur in geringem Umfang hergestellt oder eingesetzt. Für den Einsatz des Medikaments gelten daher besondere Vorschriften.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).