8-711.10:
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Kontrollierte Beatmung: Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)
Sie wurden beatmet.
Man braucht die Lunge, um zu atmen. Beim Einatmen gelangt Sauerstoff in die Lunge und reichert sich dort im Blut an. Dieses Blut fließt dann zum Herzen. Das Herz pumpt das sauerstoffreiche Blut dann in den Körper. Dadurch werden alle Organe mit Sauerstoff versorgt.
Sie wurden beatmet, damit genügend Sauerstoff in Ihren Körper gelangt. Zur Beatmung wird häufig ein Schlauch in die Luftröhre eingebracht. Der Schlauch wird an ein Beatmungs-Gerät angeschlossen. Dieses Gerät übernimmt vollständig die normale Atem-Arbeit. Dazu bläst das Gerät in einem vorgegebenen Takt sauerstoffreiche Luft in die Lunge.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).