I80.20: Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis der Beckenvenen

In Ihrem Becken sind Venen entzündet oder durch Blutgerinnsel verstopft.

Venen sind Blutgefäße, die das Blut zurück zum Herzen befördern. Die Beckenvenen nehmen das Blut aus den Beinen auf. Außerdem sammeln sie das Blut aus den Beckenorganen und den Muskeln im Becken. Sie bringen das Blut dann Richtung Herz.

Wenn Venen durch Blutgerinnsel verstopft sind, dann kann das Blut nicht richtig abfließen. Durch den Venenverschluss kann zum Beispiel das Bein rot sein und anschwellen. Es gibt verschiedene Ursachen für die Bildung von Blutgerinnseln. Wenn man längere Zeit liegen bleiben muss oder wenn die Wand vom Blutgefäß verletzt wurde, dann kann sich schneller ein Blutgerinnsel bilden. Manche Menschen neigen zu Blutgerinnseln. Das ist dann angeboren oder durch eine andere Krankheit verursacht. Entzündungen in den Venen können ebenfalls die Bildung von Blutgerinnseln begünstigen.

Venen können sich aus unterschiedlichen Ursachen entzünden. Manche Medikamente gibt man direkt in die Venen hinein. Einige von diesen Medikamenten können zu einer Venen-Entzündung führen. Die Venen können sich auch durch Krankheits-Erreger entzünden.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).