ICD-Code U69.1: Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke
- U69.10 Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
- U69.11 Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
- U69.12 Temporäre Blutgerinnungsstörung
- U69.13 Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus
Hinweis
In der ambulanten Versorgung wird der ICD-Code auf medizinischen Dokumenten immer durch die Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) ergänzt: A (Ausgeschlossene Diagnose), G (Gesicherte Diagnose), V (Verdachtsdiagnose) und Z (Zustand nach der betreffenden Diagnose).
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Für diesen Code liegt aktuell leider noch keine Erläuterung vor.