U69.10: Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Nach einer Behandlung sind bei Ihnen Probleme aufgetreten.
Sie haben sich einer kosmetischen Behandlung unterzogen. Das kann zum Beispiel das Stechen von einem Tattoo oder von einem Piercing sein. Es kann auch sein, dass Sie eine sogenannte Schönheits-Operation hatten. Nach der Behandlung sind bei Ihnen Probleme aufgetreten.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).