Ein Lehrbuch für Medizinrecht und ein Stethoskop liegen auf einem Tisch. Im Hintergrund weitere Bücher, die gestapelt auf dem Tisch liegen.

Rechte für Patienten

Patientinnen und Patienten in Deutschland haben gesetzlich verankerte Rechte. Was gehört in die Patientenakte? Wann hat man Anspruch auf eine zweite Meinung vor einer Operation? Und was kann man tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet? Dieser Bereich gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte als Patientin oder Patient. Denn nur wer diese kennt, kann sie durchsetzen.  

Patientenrechte: Darauf haben Sie Anspruch

Für Patientinnen und Patienten ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Welche Patientenrechte es gibt und welche Pflichten Ärztinnen und Ärzte haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Krankenkasse wechseln

Gesetzlich Versicherte haben das Recht, die Krankenkasse frei zu wählen und zu wechseln. Doch wann lohnt sich ein Wechsel? Erfahren Sie hier mehr dazu.

Zweitmeinung: Wann kann eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie vor bestimmten Operationen einen Anspruch darauf, eine zweite Meinung einzuholen. Warum gibt es dieses Recht und wie kann es beansprucht werden?

Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse

Versicherte haben das Recht Widerspruch einzulegen, wenn die Krankenkasse ihren Antrag auf Leistungen ablehnt. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen können und worauf Sie dabei achten sollten.

Beschwerde über ärztliche Behandlung

Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten, die sich schlecht oder falsch behandelt fühlen oder davon ausgehen, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt gegen Regeln verstoßen hat?

Patientenquittung

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine Patientenquittung. Sie sorgt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Wie kann ich sie erhalten? Wann steht sie mir zu?

Behandlungsfehler

Führt eine Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg oder kommt es zu Komplikationen, fragen sich Patientinnen und Patienten häufig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Patientenakte

Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, Patientenakten zu führen. Darin müssen alle wesentlichen medizinischen Maßnahmen und deren Ergebnisse dokumentiert sein.