P03.4: Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Schnittentbindung

Durch die Geburt mittels Kaiserschnitt ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden.

Ein Kaiserschnitt ist eine Operation. Bei dieser Operation kann man tief betäubt sein und schlafen. Es ist aber auch möglich, dass nur ein Teil des Körpers betäubt wird. Bei einem Kaiserschnitt wird zunächst die Haut unten am Bauch aufgeschnitten. So erreicht man die Gebärmutter, in der sich das Kind befindet. Auch die Wand der Gebärmutter wird aufgeschnitten. Dadurch entsteht eine künstliche Öffnung, durch die das Kind geboren werden kann. Auch die Plazenta wird auf diesem Weg aus der Gebärmutter geholt. Die Plazenta wächst in der Gebärmutter und ernährt das Kind während der Schwangerschaft.

Bei einer Geburt durch einen Kaiserschnitt kann ein gesundheitlicher Schaden beim Kind entstehen. Ein gesundheitlicher Schaden kann zum Beispiel eine Verletzung sein oder durch Probleme mit der Sauerstoff-Versorgung entstehen. Ein Schaden kann dauerhaft oder nur vorübergehend bestehen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).