P03.4: Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Schnittentbindung
Durch die Geburt mittels Kaiserschnitt ist ein gesundheitlicher Schaden entstanden.
Ein Kaiserschnitt ist eine Operation. Bei dieser Operation kann man tief betäubt sein und schlafen. Es ist aber auch möglich, dass nur ein Teil des Körpers betäubt wird. Bei einem Kaiserschnitt wird zunächst die Haut unten am Bauch aufgeschnitten. So erreicht man die Gebärmutter, in der sich das Kind befindet. Auch die Wand der Gebärmutter wird aufgeschnitten. Dadurch entsteht eine künstliche Öffnung, durch die das Kind geboren werden kann. Auch die Plazenta wird auf diesem Weg aus der Gebärmutter geholt. Die Plazenta wächst in der Gebärmutter und ernährt das Kind während der Schwangerschaft.
Bei einer Geburt durch einen Kaiserschnitt kann ein gesundheitlicher Schaden beim Kind entstehen. Ein gesundheitlicher Schaden kann zum Beispiel eine Verletzung sein oder durch Probleme mit der Sauerstoff-Versorgung entstehen. Ein Schaden kann dauerhaft oder nur vorübergehend bestehen.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).