M93.21: Osteochondrosis dissecans Schulterregion

Bei Ihnen ist im Schulterbereich Knochen-Gewebe abgestorben.

Im Bereich der Schulter gibt es 3 Knochen und 2 Gelenke. Die Knochen sind das Schlüsselbein, das Schulterblatt und der Oberarm-Knochen. Das Schultergelenk verbindet den Oberarm-Knochen mit dem Schulterblatt. Ein zweites Gelenk verbindet das Schulterblatt mit dem Schlüsselbein. Das Schlüsselbein ist außerdem über ein weiteres Gelenk mit dem Brustbein verbunden.

Die Knochen in einem Gelenk sind mit Knorpel bedeckt. Wenn das Gelenk bewegt wird, dann verhindert der Knorpel, dass die Knochen aneinander reiben. Normalerweise ist Knorpel fest, biegsam und hat eine glatte Oberfläche.

Knochen-Gewebe kann absterben, wenn es nicht richtig durchblutet wird. Zusätzlich kann der Knorpel über dem betroffenen Knochen-Gewebe geschädigt werden. Es kann sein, dass sich Stücke aus Knochen-Gewebe oder Knorpel ablösen.

Wenn Knochen-Gewebe abgestorben ist, dann kann man Schmerzen haben. Das betroffene Gelenk kann geschwollen sein. Es kann sein, dass man das Gelenk nicht mehr gut bewegen kann. Abgelöste Stücke aus Knochen-Gewebe oder Knorpel können das Gelenk auch vollständig blockieren.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).