M96.6: Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
Bei Ihnen sind durch eine Operation ein oder mehrere Knochen gebrochen.
Sie hatten eine Operation an einem Knochen oder Gelenk. Bei einer solchen Operation können beispielsweise Platten oder künstliche Gelenke am Knochen befestigt werden. Dabei können starke Kräfte auf die Knochen einwirken. Dadurch kann es vorkommen, dass Knochen brechen. Das kann besonders dann passieren, wenn die Knochen bereits vorher erkrankt oder geschädigt waren.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).