P03.3: Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Entbindung mittels Vakuumextraktors [Saugglocke]
Durch den Einsatz einer Saugglocke ist bei der Geburt ein gesundheitlicher Schaden entstanden.
Wenn es Schwierigkeiten bei der Geburt gibt und der Kopf des Kindes schon tief im Becken liegt, kann eine Saugglocke eingesetzt werden. Eine Saugglocke kann man während der Geburt am kindlichen Hinterkopf anbringen. Damit kann man mithelfen, das Kind aus der Scheide zu ziehen.
Durch den Einsatz einer Saugglocke können gesundheitliche Schäden beim Kind entstehen. Ein gesundheitlicher Schaden kann zum Beispiel eine Abschürfung der Haut oder ein Bluterguss am Kopf sein.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).