P11.50: Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit akuter Querschnittlähmung

Während der Geburt wurden die kindliche Wirbelsäule und das kindliche Rückenmark verletzt.

Die Wirbelsäule besteht aus den einzelnen Wirbeln. Zwischen 2 Wirbeln liegt jeweils eine Bandscheibe. Das Rückenmark befindet sich in der Wirbelsäule. Das Rückenmark besteht aus Nervenfasern. Über die Nervenfasern tauscht das Gehirn Informationen mit den Organen, der Haut und den Muskeln aus.

Wenn es bei der Geburt zu Schwierigkeiten kommt, kann der Einsatz einer Geburtszange notwendig sein. Dann kann eine Verletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarks beim Kind entstehen. Eine Verletzung kann auch auftreten, wenn das Kind aus einer ungewöhnlichen Lage im Mutterleib geboren wird. Auch bei einem Kaiserschnitt kann es passieren, dass Wirbelsäule und Rückenmark beim Kind verletzt werden.

Für eine Schädigung des kindlichen Rückenmarks kann es verschiedene Anzeichen geben. Beispielsweise können die Muskeln schlaff sein. Im Verlauf kann es dazu kommen, dass die Muskeln steif werden. Wenn das Rückenmark sehr weit oben am Hals betroffen ist, kann es beim Kind zu Problemen mit der Atmung kommen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).